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   BFH, 10.07.1997 - V R 94/96   

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BFH, 10.07.1997 - V R 94/96 (https://dejure.org/1997,699)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1997 - V R 94/96 (https://dejure.org/1997,699)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - V R 94/96 (https://dejure.org/1997,699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 41; UStG 1993 § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungszahlung - Ablehnung eines Kaufangebots - Steuerpflichtiger Umsatz - Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 41 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst a
    Entschädigung; Feststellungsklage; Grundstück; Leistungsaustausch; Optionsgebühr; Schadensersatz; Zulässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 288
  • BB 1997, 2096
  • BB 1998, 143
  • DB 1997, 2106
  • BStBl II 1997, 707
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Sein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung ergibt sich mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 103, 284, und NJW 1989, 302), nach der bei zweifelhafter Rechtslage über das Vorliegen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.

    Daß für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungserteilung mit Steuerausweis der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (BGH-Urteile vom 10. November 1988 VII ZR 137/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1989, 302, UR 1989, 121, m. N., und vom 24. Februar 1988 VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, UR 1988, 183, m. Anm. von Weiß), ändert nichts an der Klärungsbedürftigkeit der (steuerrechtlichen) Vorfragen im Steuerrechtsverhältnis.

    Wie der BGH in den Urteilen in BGHZ 103, 284 und NJW 1989, 302 ausgeführt hat, kann der Leistungsempfänger bei zweifelhafter Steuerrechtslage - u. a. dazu, ob ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt - die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Sein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung ergibt sich mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 103, 284, und NJW 1989, 302), nach der bei zweifelhafter Rechtslage über das Vorliegen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.

    Daß für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungserteilung mit Steuerausweis der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (BGH-Urteile vom 10. November 1988 VII ZR 137/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1989, 302, UR 1989, 121, m. N., und vom 24. Februar 1988 VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, UR 1988, 183, m. Anm. von Weiß), ändert nichts an der Klärungsbedürftigkeit der (steuerrechtlichen) Vorfragen im Steuerrechtsverhältnis.

    Wie der BGH in den Urteilen in BGHZ 103, 284 und NJW 1989, 302 ausgeführt hat, kann der Leistungsempfänger bei zweifelhafter Steuerrechtslage - u. a. dazu, ob ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt - die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat.

  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 127/83

    Rechtsfolgen der Verletzung der Parteiöffentlichkeit

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Ob in bestimmten Fällen eine als "Vertragsstrafe" bezeichnete Bindungszahlung (vgl. BGH-Urteil vom 12. Juli 1984 IX ZR 127/83, Versicherungsrecht 1984, 946).
  • BFH, 11.04.1991 - V R 86/85

    - Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO) nur bei schlüssig geltend

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Wie der Senat u. a. im Urteil vom 11. April 1991 V R 86/85 (BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729) ausgeführt hat, muß es sich um ein eigenes abgabenrechtliches Interesse handeln.
  • BFH, 18.05.1988 - X R 42/81

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf diesem Rechtsverhältnis beruhen, kann begehrt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 41 FGO Tz. 2; Gräber/von Groll, a. a. O., § 41 Rz. 14).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Die von der Klägerin (Optionsberechtigten) eingewandte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 31. Januar 1969 IV C 83.66, BVerwGE 31, 233) steht dem nicht entgegen.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung gegen Entgelt setzt danach - ebenso wie nach Art. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) - voraus, daß zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (so z. B. das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 - J. R. Tolsma, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1994, 152, UR 1994, 226).
  • BFH, 12.08.1993 - V R 26/91

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage wegen zu niedriger Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
    Unterstellte man die Möglichkeit der Klägerin (Optionsberechtigten) zur Anfechtung des nicht an sie gerichteten Steuerbescheids als dritte Person, so fehlte es gleichwohl an einer Klagebefugnis, da sich die Klage gegen eine nach ihrer Ansicht zu niedrige Steuerfestsetzung richtete (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1993 V R 26/91, BFH/NV 1994, 747).
  • BGH, 26.06.2014 - VII ZR 247/13

    Entgeltforderung aus der Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Einer bestandskräftigen Unterwerfung kommt es im Ergebnis gleich, wenn einer Klage des Leistungsempfängers gegen das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Leistenden zuständige Finanzamt auf Feststellung, dass der betreffende Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, durch rechtskräftige Entscheidung stattgegeben wird (vergleiche BFH, 10. Juli 1997, V R 94/96, BFHE 183, 288, 294).

    Einer solchen bestandskräftigen Unterwerfung kommt es im Ergebnis gleich, wenn einer Klage des Leistungsempfängers gegen das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Leistenden zuständige Finanzamt auf Feststellung, dass der betreffende Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, durch rechtskräftige Entscheidung stattgegeben wird (vgl. BFHE 183, 288, 294).

    Denn der Bundesfinanzhof (BFHE 183, 288, 293 f.) erachtet bei ernstlich zweifelhafter Steuerrechtslage eine Klage des Leistungsempfängers gegen das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem Leistenden zuständige Finanzamt auf Feststellung, dass ein bestimmter Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, für zulässig.

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Für ein Rechtsmittel des Beigeladenen ist allerdings erforderlich, dass er durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert ist (BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707, unter II.1.c, und BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 VIII B 52/05, BFH/NV 2006, 1155, unter 2.).
  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    Dem hat sich der BFH angeschlossen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 52; in BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919, Rz 25).
  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; BFH-Urteile vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 52; vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919, Rz 25).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei

    Der Streitfall sei daher mit der Rechtslage im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 1997 V R 94/96 (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) vergleichbar.

    b) Allerdings hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine Feststellungsklage gegen dasjenige FA für zulässig erachtet, das für die Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber der Geschäftspartnerin der dortigen Klägerin zuständig war.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 unter Hinweis auf die damalige Rechtsprechung des BGH ausgeführt, dass grundsätzlich für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungserteilung mit Steuerausweis der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben sei.

    d) Der Streitfall ist mit dem Sachverhalt in dem BFH-Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 nicht vergleichbar.

    Deshalb bestünde im Streitfall --anders als in dem vom V. Senat des BFH in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 (unter II.2.a aa der Gründe) entschiedenen Fall-- für das FA auch kein Anlass für eine Prüfung, inwieweit die Beigeladene steuerbare und steuerpflichtige Umsätze getätigt hat und ob der gegenüber der Beigeladenen ergangene Umsatzsteuerbescheid zu ändern ist.

  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

    Ob die angeführten Voraussetzungen für einen Leistungsaustausch vorliegen, ist vielmehr allein nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707; in BFHE 205, 535, BStBl II 2004, 854).
  • FG Hamburg, 15.11.2017 - 1 K 2/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung entgeltlicher Einzelberatungen einer als

    Im vorliegenden Fall ist für das Rechtsschutzbegehren des Klägers mithin die erhobene Feststellungsklage statthaft (vgl. auch Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 41 Rz. 112 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 10.07.1997 V R 94/96, BStBl. II 1997, 707).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 5/09

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei unzweifelhafter Steuerrechtslage

    Diese Feststellungsklage ist weder fristgebunden noch von der Durchführung eines Vorverfahrens abhängig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707, unter II.2.a aa, m.w.N.).

    Ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707, unter II.2.a aa, m.w.N.).

    aa) Der BFH hat in seinem Urteil vom 10. Juli 1997 zwar ausnahmsweise zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine Feststellungsklage gegen dasjenige Finanzamt für zulässig erachtet, das für die Umsatzsteuerfestsetzungen gegenüber der Geschäftspartnerin der dortigen Klägerin zuständig war (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707).

  • FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03

    Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich

    Auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf diesem Rechtsverhältnis beruhen, kann begehrt werden (BFH-Urteil vom 10.7.1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707 ).

    Eine finanzgerichtliche Entscheidung auf einen Feststellungsantrag steht insoweit einer bestandskräftigen finanzbehördlichen Entscheidung gleich (BFH-Urteil vom 10.7.1997 a.a.O.).

  • BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich

    Soweit die Kläger mit dem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96 (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wegen Divergenz für erforderlich halten sollten, haben sie dies nicht hinreichend dargelegt.

    Denn die tragenden Erwägungen insbesondere der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung (BFH-Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) wurden nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.

    Während nämlich im BFH-Fall in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 das Feststellungsinteresse nach § 41 FGO der dortigen Klägerin als Rechnungsempfängerin am (bis dahin fehlenden) Umsatzsteuerausweis zu beurteilen war, ist im Streitfall über die Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 Abs. 1 Nrn. 3, 4 FGO) von (tatsächlichen, vermeintlichen oder ehemaligen) Feststellungsbeteiligten zu befinden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 6 K 1609/07

    Vorliegen einer sonstigen steuerbaren Leistung; Bestehen eines unmittelbaren

  • BFH, 06.05.2004 - V R 40/02

    Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers

  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 25/08

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage einer Organgesellschaft - Rechtsverhältnis

  • BFH, 16.12.2021 - V R 19/21

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • FG Bremen, 16.04.2008 - 2 K 265/06

    Zahlungen einer Wäscherei für Abwasserentsorgungsleistungen als umsatzsteuerliche

  • BFH, 09.02.2006 - VIII B 52/05

    NZB: Zwischenurteil, grundsätzliche Bedeutung

  • FG Sachsen, 15.08.2001 - 6 K 316/01

    Steuerbarkeit einer nachträglichen Zahlung zum Ausgleich des Verlusts aus einer

  • FG Sachsen, 28.06.2001 - 2 K 556/98

    Steuerbarkeit der von einem Kommunalen Wasserwerk erbrachten öffentlichen

  • FG Thüringen, 16.08.2016 - 2 K 69/16

    Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch bei entgeltlichem Verzicht auf eine

  • FG München, 28.06.2006 - 3 K 4109/04

    Eintragung in das Handelsregister für das Vorliegen einer "Zweigniederlassung"

  • FG Münster, 15.01.2013 - 13 K 3764/09

    Formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 6 K 2220/00

    Nachträglicher Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nur bei Änderbarkeit des

  • FG Düsseldorf, 12.07.2002 - 1 K 6618/99

    Voraussetzungen der Berechtigung eines deutschen Staatsangehörigen und dem

  • FG Hessen, 01.12.1999 - 6 K 2927/97

    Bereitstellungskosten für den Räumungsausfall als der Umsatzsteuer unterliegende

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21

    Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede;

  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 13 K 327/05

    Begründungserfordernis für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags;

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim

  • FG Münster, 20.05.2021 - 5 K 730/19

    Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit der Übernahme seelischer Versorgung von

  • FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14

    Umsatzsteuer - Frage der Besteuerung von Preisgeld bzw. einer Aufwandspauschale

  • FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07

    Beurteilung einer Entschädigungszahlung im Finanzrechtsweg als Entgelt für eine

  • OLG Brandenburg, 20.09.2023 - 7 U 90/22

    Schadensersatz lässt sich nicht ohne Weiteres "durchstellen"!

  • FG Nürnberg, 20.07.2021 - 1 K 382/21

    Unzulässige Feststellungsklage: Wursthersteller als Betrieb der Fleischwirtschaft

  • FG Nürnberg, 09.03.2010 - 2 K 1242/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rechtsweg bei Geltendmachung des

  • FG München, 17.03.2010 - 3 K 3055/07

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die

  • SG Konstanz, 26.08.2021 - S 1 KR 1/20

    Krankenversicherung - kein vertraglicher Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04

    Anforderungen an eine umsatzsteuerpflichtige Leistung bei Aufhebung eines

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04

    Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung

  • FG Hessen, 18.10.2001 - 9 K 2871/98

    Zulässigkeit; Klage; Feststellungsklage; Besteuerungsgrundlage;

  • FG München, 30.07.2001 - 13 K 5240/99

    Zustiftung in Form von GmbH-Anteilen als (Sach-)Spende an eine als gemeinnützig

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.1998 - 2 V 79/97
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