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   BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10   

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BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10 (https://dejure.org/2011,2898)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 118/10 (https://dejure.org/2011,2898)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 118/10 (https://dejure.org/2011,2898)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 4 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, § 22 Abs 5 S 2 GVG
    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Richter auf Probe kann Abschiebungshaft anordnen; Möglichkeit der Anordnung von Abschiebungshaft durch einen Richter auf Probe; Anspruch auf die Möglichkeit zur Prüfung und Besprechung eines Haftantrags mit dem Verfahrensbevollmächtigten bei Aushändigung dieses Antrags ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 68 Abs. 4, FamFG § 15 Abs. 2 S. 1, ZPO § 173 S. 2, FamFG § 41 Abs. 2 S. 2, GVG § 22 Abs. 5 S. 2, GVG § 23c Abs. 2 S. 2, GVG § 29 Abs. 1 S. 2, FamFG § 420 Abs. 1, FamFG § 23 Abs. 2
    Abschiebungshaft, Haftantrag, Proberichter, Frist, Beschwerde, Zustellung, Bekanntgabe, Anhörung, Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 4; FamFG § 420 Abs. 1
    Möglichkeit der Anordnung von Abschiebungshaft durch einen Richter auf Probe; Anspruch auf die Möglichkeit zur Prüfung und Besprechung eines Haftantrags mit dem Verfahrensbevollmächtigten bei Aushändigung dieses Antrags erst zu Beginn einer Anhörung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft vom Proberichter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft, Aushändigung des Haftantrags und das rechtliche Gehör

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Unvollständiger Haftantrag und Aushändigung zu Beginn der Anhörung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Unvollständiger Haftantrag und Aushändigung zu Beginn der Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 664
  • FGPrax 2011, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Die ohne Zulassung statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 und vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist begründet.

    Eine Haftanordnung darf dann nicht ergehen (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 14).

    Der fehlende zulässige Haftantrag konnte auch nicht nachträglich durch den Sachvortrag der beteiligten Behörde im Beschwerdeverfahren ersetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 19).

    Unterbleibt dies, ist zugunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass das nicht geschehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 für den Haftantrag und Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5 für Belehrung nach Art. 36 WÜK).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Das ist nur in einfach gelagerten Sachverhalten zulässig, zu denen der Betroffene auch unter dem Gesichtspunkt der Überraschung ohne weiteres Stellung nehmen kann (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16).

    Der Haftantrag muss dem Betroffenen aber jedenfalls dann vor der Anhörung übermittelt werden, wenn er ohne vorherige Kenntnis des Antragsinhalts nicht in der Lage ist, zur Sachaufklärung beizutragen und seine Rechte wahrzunehmen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16).

    Im unmittelbaren Anschluss daran in die Anhörung einzutreten, ist zwar nicht zu beanstanden, wenn der Sachverhalt, der dem Haftantrag zugrunde liegt, einfach und überschaubar und der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung in der Lage ist, zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil er seine persönlichen Verhältnisse nicht unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars oder in gleichwertiger Weise dargelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87, 88).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Dieser Fehler ist nicht heilbar (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 12).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Unterbleibt dies, ist zugunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass das nicht geschehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 für den Haftantrag und Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 5 für Belehrung nach Art. 36 WÜK).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Der Haftrichter ist im Grundsatz nur verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten, der sich bei Gericht für den Betroffenen gemeldet hat, von dem Anhörungstermin zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10; OLG Celle, InfAuslR 2008, 136, 137; OLG Rostock, FGPrax 2006, 187, 188; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 420 Rn. 2; Lesting in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl., § 420 FamFG Rn. 3).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Der Haftrichter ist im Grundsatz nur verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten, der sich bei Gericht für den Betroffenen gemeldet hat, von dem Anhörungstermin zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10; OLG Celle, InfAuslR 2008, 136, 137; OLG Rostock, FGPrax 2006, 187, 188; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 420 Rn. 2; Lesting in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl., § 420 FamFG Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10
    Die ohne Zulassung statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 und vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist begründet.
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

    In einfach gelagerten Sachverhalten kann es genügen, ihm diesen erst zu Beginn der Anhörung auszuhändigen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 118/10, FGPrax 2011, 199 [Ls.] Rn. 20).
  • BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur

    In einfach gelagerten Sachverhalten kann es genügen, ihm diesen erst zu Beginn der Anhörung auszuhändigen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 118/10, FGPrax 2011, 199 [Ls.] Rn. 20).
  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 51/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Dieses Formerfordernis ist ohne Weiteres erfüllt, wenn ein Antrag oder eine Antragsänderung in das Anhörungsprotokoll aufgenommen worden ist, das von dem Richter und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterzeichnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 118/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17, juris Rn. 12).
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