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   BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15   

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https://dejure.org/2016,28447
BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15 (https://dejure.org/2016,28447)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - V ZB 12/15 (https://dejure.org/2016,28447)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15 (https://dejure.org/2016,28447)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 Nr 5 FamFG, § 62 Abs 3 AufenthG, Art 2 Abs 2 GG
    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur Aufnahmebereitschaft des Zielstaats

  • IWW

    § 62 Abs. 1 FamFG, § ... 417 Abs. 2 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 AufenthG, § 62 FamFG, § 417 Abs. 2 Nr. 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 26 FamFG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 28, 29, 31, 32 der Staatsangehörigkeitsgesetze, § 62 Abs. 3 AufenthG, Art. 2 Abs. 1, 2 des Rückübernahmeabkommens, § 26 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 5 AufenthG, § 62 Abs. 4a AufenthG, § 59 AufenthG, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 5 Satz 2 FamFG, § 34 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Amtsermittlungspflicht eines Haftrichters bei der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur Aufnahmebereitschaft des Zielstaats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG 26
    Umfang der Amtsermittlungspflicht eines Haftrichters bei der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 26
    Umfang der Amtsermittlungspflicht eines Haftrichters bei der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die Zweifel an der richtigen Staatsangehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1661
  • FGPrax 2016, 231
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14

    Anordnung der Haft gegenüber einem Asylbewerber zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    aa) Richtig ist allerdings, dass die Abschiebungshaft beantragende Behörde nach § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG auch darlegen muss, auf welcher rechtlichen Grundlage die Abschiebung erfolgen soll, welche Schritte hierzu erforderlich sind und welchen Zeitraum sie jeweils in Anspruch nehmen (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).

    bb) Ob die Angaben in dem Haftantrag der beteiligten Behörde zur Staatsangehörigkeit des Betroffenen und zur Durchführbarkeit seiner Abschiebung sachlich richtig sind, ist dagegen keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7).

    bb) Zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung hätte das Beschwerdegericht allerdings seinerseits Ermittlungen anstellen müssen, ob Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG hätte angeordnet werden dürfen, weil das Scheitern der Abschiebung des Betroffenen - sei es in die Republik Albanien, sei es in die Republik Mazedonien - nicht von vornherein feststand (zu den nach gescheiterter Abschiebung in Feststellungsverfahren gemäß § 26 Abs. 1 FamFG von dem Beschwerdegericht anzustellenden Ermittlungen: Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 13).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG ist unverhältnismäßig, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Anordnung feststeht, dass die beabsichtigte Abschiebung mangels Aufnahmebereitschaft des Zielstaats mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 18).

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 21), dass die Sicherungshaft ihre Wirksamkeit erst mit dem Scheitern der konkreten Abschiebungsmaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 5 AufenthG aF; jetzt § 62 Abs. 4a AufenthG) und nicht schon allein deswegen verliert, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt.

    Bei der Prüfung, ob die angeordnete Sicherungshaft sich deshalb als unverhältnismäßig darstellt, weil feststeht, dass die Abschiebung des Ausländers wegen der fehlenden Aufnahmebereitschaft des Zielstaats mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 18), ist auch die Möglichkeit der Abschiebung in einen von der betroffenen Behörde im Beschwerdeverfahren nachbenannten Zielstaat zu berücksichtigen.

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14).

    Zwar ist eine rückwirkende Heilung der Haftanordnung mit der Folge, dass das Verfahrensergebnis für den Betroffenen kein anderes ist, als wenn bereits das Amtsgericht das Verfahren fehlerfrei durchgeführt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 23; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 36), nach dem Eintritt des erledigenden Ereignisses durch Haftentlassung nicht mehr möglich.

    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

    Von einer Anhörung darf das Beschwerdegericht nicht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG absehen, wenn sich nach dem Erlass der Haftanordnung neue rechtlich erhebliche Gesichtspunkt ergeben (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 81).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 10).

    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Zweck des Begründungserfordernisses ist es, den Richter und den Betroffenen durch die Angaben der Behörde in die Lage zu versetzen, die Rechtmäßigkeit des Haftantrags zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9).

    Fehler der Behörde bei der Ermittlung der tatsächlichen Voraussetzungen oder bei der rechtlichen Beurteilung der Durchführbarkeit der beabsichtigten Abschiebung haben nicht die Unzulässigkeit des Haftantrags zur Folge, führen aber in der Regel zu dessen Zurückweisung als unbegründet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9).

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen (hier die zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Albanien geschlossene Vereinbarung über die Rücknahme von Personen vom 18. November 2002 - BGBl. II S. 195), sind die nach diesem durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 30/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 9).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14).

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Dieser Umstand führt aber nicht ohne weiteres zu einem Erfolg der mit dem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG weiterhin zulässigen Beschwerde, da unzureichende Ermittlungen des Haftrichters der vollzogenen Haft nicht ohne weiteres den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrücken (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 299/10, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15
    Andernfalls wäre lediglich seine Einbürgerung auf Antrag als Mitglied der sog. Diaspora nach Art. 13 bzw. 16 der vorgenannten Gesetze möglich (zur Staatsangehörigkeit der Kosovo-Albaner vgl.: BAMF: Entscheidungen Asyl - Informationsschnelldienst 8/2008, S. 1; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2009, 354 f.; VGH München, Beschluss vom 19. August 2014 - 5 ZB 14.032, BeckRS 2014, 55977).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 5 ZB 14.932

    Einbürgerung; serbische und kosovarische Staatsangehörigkeit; keine ausreichenden

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates

  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 30/13

    Notwendigkeit von Ausführungen über das Zielland der Abschiebung für die

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Ob die Angaben in dem Haftantrag der beteiligten Behörde sachlich richtig sind oder - worum es hier geht - eine tragfähige Grundlage für die beantragte Haft bieten, ist dagegen keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 10).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15, vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 8 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 14).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 26, vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 14 und vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15 aaO).

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Das Gericht kann diese Gründe jedenfalls kritisch prüfen und den Betroffenen, der sich dazu aus eigenem Wissen äußern kann (zu diesem Gesichtspunkt: Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 11), ggf. wegen milderer Mittel befragen.

    Es liegt nicht anders als in Fällen, in denen der beteiligten Behörde in dem Haftantrag rechtliche (Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 9 und vom 15. Oktober 2015 - V ZB 82/14, juris Rn. 7) oder tatsächliche (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 9 f.) Fehler unterlaufen.

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, InfAuslR 2012, 186 Rn. 18; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 15; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 15).

    Von dieser Regel kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 26; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 144/15

    Anordnung von Sicherungshaft; Umfassende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGK 15, 139, 144 f.; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

    Dazu muss er die Tatsachen feststellen, die die Freiheitsentziehung rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 14; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rüge des Verstoßes des Amtsgerichts

    c) Dieser Verfahrensmangel ist durch das Beschwerdegericht nicht behoben worden (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 21; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 36).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 29/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers (hier: nach

    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen (hier das Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und die Rücknahme i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2003, BGBl. II 2004 S. 16, nachfolgend: deutschalgerisches Protokoll), sind die nach diesem durchzuführenden entscheidenden Schritte in dem Haftantrag darzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 30/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 9; Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 9); ggf. ist darzulegen, warum abweichend hiervon verfahren werden soll.
  • LG Aachen, 18.07.2017 - 15 T 15/16

    Abschiebungshaft, Haftdauer, Sicherheitsbegleitung, Haftgründe, Fluchtgefahr,

    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).

    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).

  • LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16

    Zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde als Voraussetzung für die Anordnung

    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).

    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Ob die Angaben in dem Haftantrag der beteiligten Behörde sachlich richtig sind oder eine tragfähige Grundlage für die beantragte Haft bieten, ist dagegen keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Haftantrags ( BGH NVwZ 2017, 733; BGH FGPrax 2016, 231 ).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 251/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Algerien

    Besteht mit dem Zielstaat, in den der Betroffene abgeschoben werden soll, ein Rückübernahmeabkommen (hier das Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Identifizierung und die Rücknahme i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2003, BGBl. II 2004 S. 16, nachfolgend: deutschalgerisches Protokoll), sind die nach diesem durchzuführenden entscheidenden Schritte in dem Haftantrag darzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 9; Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, InfAuslR 2016, 429 Rn. 9; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 29/17, InfAuslR 2018, 139 Rn. 6); ggf. ist darzulegen, warum abweichend hiervon verfahren werden soll.
  • LG Krefeld, 02.07.2021 - 7 T 70/21
  • LG Dortmund, 15.01.2018 - 9 T 370/17
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