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   BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16   

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https://dejure.org/2017,8408
BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16 (https://dejure.org/2017,8408)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - V ZB 120/16 (https://dejure.org/2017,8408)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16 (https://dejure.org/2017,8408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § ... 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 5
    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Entsprechendes gilt für den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, wenn diese auf die Umstände des - dem § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nachgebildeten - § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG gestützt wird (BT-Drs. 18/4097, S. 33; Beichel-Benedetti in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. Rn. 32; Keßler in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 2 AufenthG Rn. 37; vgl. zum Verhältnis von § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG aF Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 19; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 37/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 12).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Das rechtliche Gehör kann vorliegend nicht ausreichend dadurch gewährt werden, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29), da die Erteilung des Hinweises in einer für ihn verständlichen Sprache einen Umstand betrifft, der seiner persönlichen Wahrnehmung unterliegt.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Entsprechendes gilt für den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, wenn diese auf die Umstände des - dem § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nachgebildeten - § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG gestützt wird (BT-Drs. 18/4097, S. 33; Beichel-Benedetti in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. Rn. 32; Keßler in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 2 AufenthG Rn. 37; vgl. zum Verhältnis von § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG aF Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 19; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 37/11, FGPrax 2011, 254 Rn. 12).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16
    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Für das Erfordernis einer Belehrung durch den Erstaufnahmestaat spricht auch, dass eine solche Belehrung bei dem in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG genannten Haftgrund (dazu: Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18 und vom 14. Januar 2016 - V ZR 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8) und bei dem Anhaltspunkt für (erhebliche) Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG (dazu: Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6 und vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8) erforderlich ist.
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    bb) Entsprechendes gilt für den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, wenn diese auf die Umstände des - dem § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nachgebildeten - § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG gestützt wird (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 5/17

    Abschiebungshaftsache: Konkreter Anhaltspunkt für das Bestehen von Fluchtgefahr

    Die Rechtsbeschwerde rügt zu Recht, dass dem Betroffenen die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen von der Ausländerbehörde nicht vor Augen geführt worden waren (zu diesem Erfordernis vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16 juris, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rüge des Verstoßes des Amtsgerichts

    Das rechtliche Gehör kann vorliegend nicht ausreichend dadurch gewährt werden, dass dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 24/16, NVwZ 2016, 1582 Rn. 29), da die Flucht durch einen Sprung aus dem Fenster einen Umstand betrifft, der seiner persönlichen Wahrnehmung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 7).
  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

    Auch er setzt eine ausreichende Belehrung in einer Sprache voraus, die der Betroffene beherrscht (BGH, Beschl. v. 26.1.2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6 und v. 16.2.2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8) und die vorliegend erfolgt ist.
  • LG Bamberg, 07.03.2018 - 3 T 61/18

    Erforderliche Abschiebungshaft wegen unbekanntem Aufenthalt eines Ausländers.

    Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017, Az. V ZB 120/16, bei juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 02.10.2019 - 11 XIV 25/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an eine Belehrung über die Folgen eines nicht

    Wegen dieser erheblichen Konsequenzen ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Ausländerbehörde dem Betroffenen die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führt (BGH, Beschl. v. 26.01.2017 - V ZB 120/16 -, juris m. w. N.).
  • LG Magdeburg, 02.10.2019 - 10 T 273/19

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines abgelehnten Asylbewerbers an den

    Wegen dieser erheblichen Konsequenzen ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Ausländerbehörde dem Betroffenen die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führt (BGH, Beschl. v. 26.01.2017 - V ZB 120/16 -, juris m. w. N.).
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