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   BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17   

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https://dejure.org/2018,7162
BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17 (https://dejure.org/2018,7162)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - V ZB 131/17 (https://dejure.org/2018,7162)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - V ZB 131/17 (https://dejure.org/2018,7162)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § ... 21 Abs. 1, 3, § 23 Abs. 1 WEG, § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 ZPO, § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO, § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 21 Abs. 4 WEG, §§ 485 ff. ZPO, § 492 Abs. 1 ZPO, § 493 Abs. 1 ZPO, § 485 Abs. 1 ZPO, § 485 Abs. 2 ZPO, §§ 355 ff. ZPO, § 22 Abs. 1 GKG, § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Umfang von Schäden und deren möglicher Ursachen sowie zur Notwendigkeit von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beweissicherungsverfahren auch ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümer statthaft; §§ 21 Abs. 4 u. 5 Nr. 2 WEG; 485 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt keine Bemühungen um Beschlussfassung voraus

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 485; WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2
    Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gegen andere Wohnungseigentümer ohne vorherigen Eigentümerbeschluss

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschlussfassung der Eigentümerversammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 ; WEG § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Umfang von Schäden und deren möglicher Ursachen sowie zur Notwendigkeit von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selbstständiges Beweisverfahren bei WEG: Vorbefassungsgebot unbeachtlich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selbstständiges Beweisverfahren bei WEG: Vorbefassungsgebot unbeachtlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum unterliegt nicht dem Vorbefassungsgebot

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Selbstständiges Beweisverfahren gegen die WEG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Selbständiges Beweisverfahren gegen die übrigen Wohnungseigentümer über Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer sollten wissen, dass sie, zur Inanspruchnahme der übrigen Wohnungseigentümer auf..

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig! (IMR 2018, 213)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1749
  • MDR 2018, 1113
  • NZM 2018, 399
  • ZMR 2018, 520
  • BauR 2018, 1025
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Mit seiner Durchführung wird die Beweiserhebung in einem eventuell später erforderlich werdenden Prozess vorweggenommen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 10).

    Eine Kostenentscheidung ergeht grundsätzlich nicht; die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des anschließenden Rechtsstreits (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13 mwN).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13).

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Eine Kostenentscheidung ergeht grundsätzlich nicht; die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des anschließenden Rechtsstreits (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13 mwN).

    Dieser kann seinerseits, wenn er die Hauptsacheklage nicht erhebt, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nur von den Antragsgegnern erstattet verlangen, wenn hierfür eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage besteht (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 19; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 490 Rn. 6).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Daher fehlt der auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung gerichteten Leistungsklage eines Wohnungseigentümers das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser sich vor Anrufung des Gerichts nicht um die Beschlussfassung der Versammlung bemüht (sog. Vorbefassungsgebot; vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).

    Das Vorbefassungsgebot gilt nämlich ausnahmsweise dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Daher fehlt der auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung gerichteten Leistungsklage eines Wohnungseigentümers das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser sich vor Anrufung des Gerichts nicht um die Beschlussfassung der Versammlung bemüht (sog. Vorbefassungsgebot; vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).

    Das Vorbefassungsgebot gilt nämlich ausnahmsweise dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 108/89

    Fehlerhafte Tenorierung und Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Ein solches Privatgutachten dürfte in einem Prozess nicht als ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO, sondern nur als urkundlich belegter Parteivortrag gewürdigt werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 108/89, juris Rn. 14; Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, MDR 2003, 45, 46).

    Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts, insbesondere die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, wird durch ein Privatgutachten - von Ausnahmen abgesehen - nicht entbehrlich gemacht (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 108/89, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, MDR 1993, 797).

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    Ohne eine solche Befassung wird ein materieller Anspruch auf Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommen (näher Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 101/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG München I, 18.07.2016 - 1 T 7429/16

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Mängeln am

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    b) Nach anderer Ansicht ist die Vorbefassung der Wohnungseigentümer in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. LG München 1, 1. Kammer, ZMR 2016, 908 und Beschluss vom 25. Juli 2016 - 1 T 10029/16, BeckRS 2016, 14244; Briesemeister, IMR 2016, 441; Bub/Bernhard, FD-MietR 2016, 380820; Klimesch, IMR 2016, 265; M. A. Müller, ZMR 2017, 846).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    a) Nach einer Ansicht, der auch das Beschwerdegericht folgt, fehlt einem solchen Antrag das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis oder das rechtliche Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 ZPO, wenn der Wohnungseigentümer nicht zuvor eine Beschlussfassung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln herbeigeführt hat (LG Stuttgart, Justiz 2000, 88 f.; AG Siegburg, Beschluss vom 23. November 2015 - 150 H 1/15, juris Rn. 9; LG München 1, 36. Kammer, ZMR 2017, 1010 und Beschluss vom 17. November 2015 - 36 T 15903/15, BeckRS 2015, 123157; AG München, ZMR 2017, 341, 343 und ZMR 2017, 845; BeckOK WEG/Elzer, Stand 1. Oktober 2017, § 43 Rn. 259d; Rüscher, jurisPR-MietR 25/2016 Anm. 3).
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    aa) Richtig ist zwar, dass zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangen kann und die nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 7), auch die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen gehört.
  • LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
    b) Nach anderer Ansicht ist die Vorbefassung der Wohnungseigentümer in diesem Fall nicht erforderlich (vgl. LG München 1, 1. Kammer, ZMR 2016, 908 und Beschluss vom 25. Juli 2016 - 1 T 10029/16, BeckRS 2016, 14244; Briesemeister, IMR 2016, 441; Bub/Bernhard, FD-MietR 2016, 380820; Klimesch, IMR 2016, 265; M. A. Müller, ZMR 2017, 846).
  • AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16

    Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der

  • AG Siegburg, 23.11.2015 - 150 H 1/15

    Rechtliches Interesse eines Miteigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • AG München, 21.04.2016 - 482 H 738/16

    Selbstständiges Beweisverfahren - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98

    Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17

    Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne

  • AG München, 05.07.2017 - 481 H 11437/17

    Kein Erfordernis der neuen Begutachtung von Schimmel in Gemeinschaftseigentum

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich bei einer solchen Äußerung des Betriebsarztes um ein Privatgutachten handelt, das als qualifizierter Parteivortrag zu werten ist und dem in Bezug auf die Richtigkeit darin enthaltener Angaben nicht die Kraft eines Beweismittels iSd. §§ 355 ff. ZPO zukommt (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 59; BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17 mwN) .

    Als Sachverständigengutachten im Sinne eines Beweismittels kann ein Privatgutachten grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien herangezogen werden (vgl. BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17; 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - zu II 3 b der Gründe) .

  • LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18

    Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines

    Richtig ist allerdings, dass die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Gestaltungsklage gem. § 21 VIII WEG ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az: V ZR 114/09, juris Leitsatz und Rn 14; BGH, Beschluss vom 14.03.2018, Az: V ZB 131/17, juris Rn 6).
  • AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21

    Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen

    Bevor ein Wohnungseigentümer das WEG-Gericht in Anspruch nimmt, um eine Regelung wegen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§§ 18, 19 WEG) zu erreichen, müssen er und die anderen Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst versuchen, in Wahrnehmung ihres Selbstorganisationsrechts eine angemessene Lösung des Problems zu finden (stRspr, exemplarisch BGH NJW-RR 2019, 909 Rn. 13; NJW 2018, 1749 Rn. 14).
  • BGH, 09.11.2023 - I ZB 32/23

    Selbständige Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16

    Das selbständige Beweisverfahren dient auch der Vermeidung eines Klageverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 [juris Rn. 16] mwN).
  • AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20

    Unzulässige rückwirkende Sondervergütung für Verwalter - Kosten eines

    Es setzt nach der herrschenden Meinung nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einholt (grundlegend BGH NJW 2018, 1749 Rn. 5).

    Kommt es nicht zu einem Hauptsacheverfahren, können die anderen Wohnungseigentümer etwaige, ihnen in dem selbständigen Beweisverfahren entstandene aeißergerichtliche Kosten, zB für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, binter den Voraussetzbingen des § 494a Abs. 2 Sa(z I ZPO von dem antragstellenden Wohncingseigentümer erstattet verlangen (BGH NJW 2018, 1749 Rn 19:).

    Dieser kann seinerseits, wenn er die Hauptsacheklage nicht erhebt, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens hingegen nur erstattet verlangen, wenn hierfür eine materiell-rechtIiche Anspruchsgrundlage besteht (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 19).

    Ohne eine solche Befassung wird ein materieller Anspruch auf Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommen (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 1 9 Hügel/Elzer, WEG vor § 43 Rn. 72, beck-online).

  • LG Baden-Baden, 21.07.2021 - 3 T 45/21

    Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich?

    Dies ist im Falle der Leistungsklage auch sachgerecht, weil es der WEG aufgrund dieses Rechtes grundsätzlich möglich sein muss, das "ob" und "wie" einer etwaigen Mangelbeseitigung selbst zu bestimmen (BGH, NJW 2018, 1749 Rn. 15).

    Im Falle der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu beachten, dass anders als im Falle der Leistungsklage keine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des "ob" und "wie" vorweggenommen wird, sodass alleine aus diesem Grund die fehlende Vorbefassung nicht zur Unzulässigkeit des Antrags führen kann (vgl. BGH NJW 2018, 1749 Rn. 18).

    Die Prüfung der Frage der bloßen "Förmelei" würde jedoch das selbstständige Beweisverfahren überfrachten (vgl. BGH NJW 2018, 1749 Rn. 12) Auch aus diesem Grund ist es interessengerecht, die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens nicht von einer Vorbefassung abhängig zu machen.

  • LG München I, 29.11.2021 - 36 T 9979/21

    Erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Beschluss, ein selbständiges

    Das Rechtsschutzbedürfnis wird insoweit jedenfalls aus dem rechtlichen Interesse iSv § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO abgeleitet (OLG Celle, Beschluss vom 7.4. 2009 - 16 W 27/09, DS 2009, 318), der ausgesprochen weit zu fassen ist (grundlegend BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749, Rn. 11).

    Andererseits dürften die übrigen Wohnungseigentümer - bzw. nach § 18 Abs. 1 WEG die Gemeinschaft - nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung an der Mitwirkung an einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung etwaiger Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum verpflichtet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Antragsteller vor der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens eine Vorbefassung der Eigentümerversammlung herbeigeführt hat, da dies, wie zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschieden, gerade nicht Zulässigkeitsvoraussetzungen eines selbständigen Beweisverfahrens ist (BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749).

  • OLG Saarbrücken, 05.05.2021 - 2 W 11/21

    Ein Beweisantrag im selbständigen Beweisverfahren kann darauf gerichtet sein, die

    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit zu fassen (BGH, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 Rn. 11; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, aaO; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488 Rn. 2).
  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 14.03.2018 - V ZB 131/17, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2006 - 15 W 88/06, ZMR 2007, 131, Rn. 28, zitiert nach juris; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 73).
  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19

    Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!

    Die Verwaltung erfolgt dabei im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.1. 2010 - V ZR 114/09 = ZWE 2010, 1; BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17 = NZM 2018, 399).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 187/17

    Voraussetzungen für die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer

  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 112/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 9 U 92/17

    Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei einem Cross-Currency-Swap

  • AG Dinslaken, 23.07.2020 - 35 C 3/20

    Ab 3.000,00 EUR sind drei Vergleichsangebote Pflicht / Verwalter muss Angebote

  • AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19

    WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw.

  • AG Ludwigsburg, 22.04.2021 - 21 C 2168/20

    Was ist bei einer beabsichtigten Vermietung einer Gemeinschaftsfläche zu

  • AG Mülheim/Ruhr, 10.01.2023 - 27 C 1086/21

    Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur

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