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   BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15   

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https://dejure.org/2016,52917
BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15 (https://dejure.org/2016,52917)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - V ZB 151/15 (https://dejure.org/2016,52917)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - V ZB 151/15 (https://dejure.org/2016,52917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer

  • rechtsportal.de

    FamFG § 62 ; FamFG § 70 Abs. 3 S. 3
    Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15
    Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidungen sie in ihren Rechten verletzt haben (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 65/17

    Beschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung

    Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 151/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 142/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

    Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 151/15, juris Rn. 3).
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