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BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 62 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, §§ 84, 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer
- rechtsportal.de
FamFG § 62 ; FamFG § 70 Abs. 3 S. 3
Rechtswidrige Haftanordnung bei einem unerlaubt nach Deutschland eingereisten Ausländer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 06.08.2015 - 8 XIV 79/15
- LG Traunstein, 24.09.2015 - 4 T 3110/15
- BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der …
Auszug aus BGH, 08.12.2016 - V ZB 151/15
Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidungen sie in ihren Rechten verletzt haben (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191).
- BGH, 11.05.2017 - V ZB 65/17
Beschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 151/15, juris Rn. 3). - BGH, 02.03.2017 - V ZB 142/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers
Unabhängig davon fehlt es an dem gemäß § 62 FamFG erforderlichen berechtigten Interesse der Behörde an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat (näher hierzu Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, InfAuslR 2016, 191; vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 151/15, juris Rn. 3).