Rechtsprechung
BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 16, 28
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentümer - Jahresabschluß - Vorschüsse
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohngeldvorschuss; Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Entstehung von Hausgeldforderungen aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze);§ 28 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2, 5
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2, 5
Ausscheiden aus Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen Beschlüssen über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Verpflichtung zur Zahlung der Wohnungsgeldvorschüsse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 228
- NJW 1996, 725
- MDR 1996, 897
- DNotZ 1996, 658
- FGPrax 1996, 49
- ZMR 1996, 215
- WM 1996, 407
- BB 1996, 768
- DB 1996, 425
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91
Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags - …
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Der Senat ist dieser Prüfung in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG (…BGH, Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, vorgesehen für BGHZ) enthoben, weil er an die zulässigerweise zugleich mit der Sachentscheidung ausgesprochene Bejahung der Verfahrensart (vgl. BGHZ 120, 204, 206) gebunden ist. - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 116, 392, 394). - BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Daraus folgt zugleich, daß ein solcher Beschluß Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlußfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger begründen kann, denn sonst läge insoweit ein - unzulässiger - Gesamtakt zu Lasten Dritter vor (BGHZ 104, 197, 203).
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Damit hat der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung grundsätzlich hinsichtlich der noch offenen Vorschußforderungen bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet hinsichtlich des Teils des nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867; Wenzel, WE 1994, 353, 357 f;… Hauger, Festschrift für Bärmann und Weitnauer, 353, 360 ff; Schnauder, WE 1991, 31, 33 ff). - BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat bindend, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht (st. Rspr., vgl. BGHZ 99, 90, 92; 116, 392, 394). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Der Senat ist dieser Prüfung in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG (BGH, Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, vorgesehen für BGHZ) enthoben, weil er an die zulässigerweise zugleich mit der Sachentscheidung ausgesprochene Bejahung der Verfahrensart (vgl. BGHZ 120, 204, 206) gebunden ist.
- BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15
Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …
Zwar entsteht - hinsichtlich der die Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan übersteigenden sogenannten Abrechnungsspitze (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, NJW 2012, 2797 Rn. 20 mwN) - die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Eigentümern, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), im Innenverhältnis nicht bereits durch die Entstehung der Kosten und Lasten, sondern erst durch den - rechtswirksamen - Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die Jahresabrechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230 ff.;… Urteile vom 22. Juli 2011 - V ZR 245/09, juris Rn. 53;… vom 9. März 2012 - V ZR 147/11, NJW 2012, 2796 Rn. 7;… vom 1. Juni 2012 - V ZR 171/11, aaO; jeweils mwN), während der Wohnungseigentümer die Kosten und Lasten seines Sondereigentums ohnehin selbst zu tragen hat (§ 16 Abs. 2 WEG).Der Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 5 WEG entfaltet jedoch gegenüber einem Dritten, wie hier dem Mieter, keine Bindung (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO S. 230;… Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rn. 318).
- BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Der Bundesgerichtshof habe nämlich entschieden, dass der Beschluss über die Abrechnung den Wirtschaftsplan unverändert lasse (Senat, BGHZ 131, 228, 231).Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232;… BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).
Deshalb ändert der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung die noch offenen Vorschussforderungen nicht; er bestätigt und verstärkt sie vielmehr (Senat, BGHZ 131, 228, 231 im Anschluss an Hauger in Festschrift Bärmann und Weitnauer [1990] S. 353, 361;… Wenzel in Festschrift Seuß [1997] S. 313, 315).
Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229;… Merle, aaO, § 28 Rdn. 70;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen: …
aa) Der Beschluss über die Jahresabrechnung wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze; vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13).Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).
(2) Aus der bestätigenden und rechtsverstärkenden Wirkung, die der Beschluss über die Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich offener Vorschussforderungen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296;… Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128 Rn. 13), folgt kein zusätzlicher Schuldgrund in Form eines Schuldanerkenntnisses oder eines Abrechnungsvertrages entsprechend § 782 BGB.
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11
Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach …
Umgekehrt rechtfertigt sich die Verpflichtung der aktuellen Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus § 16 Abs. 2 WEG (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296 f.).Hinzukommt, dass die Wohnungseigentümer die Voreigentümerin wegen der Verpflichtungen aus den Wirtschaftsplänen, die durch die Abrechnung nicht berührt werden (Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.), erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen, diese Einnahmen in der Abrechnung berücksichtigt und sie keine rechtliche Möglichkeit hatten, die durch die Vorschüsse nicht gedeckten Mehrkosten nach deren Ausscheiden aus der Gemeinschaft gegen die Voreigentümerin durchzusetzen.
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
b) Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung von Beitragsvorschüssen gelangt nicht schon mit Entstehung der Lasten und Kosten, sondern nach § 28 Abs. 2 WEG erst durch den Beschluß der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan zur Entstehung (BGHZ 120, 261, 266; 131, 228, 230).In der Jahresabrechnung werden dann die im Geschäftsjahr tatsächlich erzielten Gesamteinnahmen und die geleisteten Gesamtausgaben gegenübergestellt und in der Einzelabrechnung nach dem geltenden Schlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer verteilt (BGHZ 131, 228, 231; Wenzel, WE 1997, 124 m.w.N.).
Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGHZ 131, 228, 231 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867; vgl. auch OLG Zweibrücken, WE 1999; 117; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1102; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 714; BayObLG, ZMR 1999, 120;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 42 f;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 Rdn. 252, 411;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 51).
- BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16
Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …
So haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, etwa auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefasst worden ist (Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197; vgl. auch Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230).Dies rechtfertigt es, die Sonderumlage nicht anders zu behandeln als andere nach dem Wirtschaftsplan von den Wohnungseigentümern zu erbringende Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), namentlich Wohngeldforderungen, für die nach der Fälligkeitstheorie bei einem Eigentumswechsel innerhalb des Wirtschaftsjahres - und somit nach Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan - bis zu dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels der Veräußerer (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.) und ab diesem Zeitpunkt der Erwerber (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 201) bzw. Ersteher (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1985 - VII ZB 16/84, BGHZ 95, 118, 121) haftet.
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei …
Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet (BGH, Beschluss vom 30. November 1995, aaO S. 232).
- BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19
Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für …
In diesem Fall haftete er nicht einmal für den auf die Eigentümer-GbR entfallenden Betrag, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), da der Beschluss über die Jahresabrechnung insoweit anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15, GE 2020, 550 Rn. 7 mwN), obwohl er in dem abgelaufenen Jahr nahezu vollständig noch Gesellschafter der Wohnungseigentümerin war.(b) Richtig ist auch, dass nach der Rechtsprechung des Senats aus dem Umstand, dass die Wohnungseigentümer im Innenverhältnis erst durch den Beschluss nach § 28 Abs. 5 WEG zur Leistung eines konkreten Beitrags verpflichtet werden, folgt, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer begründen kann, nicht aber für deren Rechtsvorgänger, da anderenfalls ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorläge (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197, 203; Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 230; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 295; Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 113/11, ZMR 2012, 284, 285).
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene …
Dem entspricht es, dass der Beschluss über eine Jahresabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrages, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt (sog. Abrechnungsspitze), anspruchsbegründend wirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 296).Dies gilt nicht nur für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, aaO), sondern auch für Zahlungsverpflichtungen, die durch die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der Vorjahre begründet worden sind.
- OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97
Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung …
Solange ein entsprechender Beschluss nicht wirksam zustande gekommen oder durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist, fehlt der Leistung nicht nur die Fälligkeit (§ 271 BGB), sondern es besteht noch keine vollwirksame Forderung (BGH, Beschl. v. 30.11.199_5, BGHZ 131, 228 = FGPrax 1996, 49 = NJW 1996, 725; Beschl. v. 1().3.1994, NJW 1994, 1866; Beschl. v. 20.1 1.1992, WE 1993, 80; Beschl. v. 15.6.1989, WE 1989, 197). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines …
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
- BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen …
- OLG Köln, 21.05.1997 - 16 Wx 129/97
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des …
- BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98
Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
Notwirtschaftsplan
- BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige …
- KG, 18.11.1998 - 24 W 5437/98
Haftung des Erwerbers einer Wohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers; …
- AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
- OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der …
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter …
- OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Fälligkeit der Wohngeldzahlung nach …
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
(Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen …
- LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
- OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99
Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter; …
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17
Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung …
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08
Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden …
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …
- OLG München, 24.05.2007 - 34 Wx 27/07
Keine Ansprüche gegen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer bei unterbliebener …
- OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06
WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung
- OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03
Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge
- AG Kerpen, 14.08.2012 - 26 C 74/11
Abrechnung: Wohnungseigentümer haftet nur ab Eigentumserwerb
- OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des …
- OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 96/08
Feststellung und Verjährung des Wohngeldanspruchs
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02
Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses
- AG Kerpen, 28.04.2000 - 15 II 18/99
- OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung - …
- OLG Frankfurt, 11.08.2005 - 20 W 56/03
Wohneigentum: Aufnahme der Rechtsverfolgungskosten in der Jahresgesamtabrechnung, …
- BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03
Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit …
- AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 212/14
Wohnungseigentum: Pflicht zur Zahlung rückständigen Wohngeldvorschusses aufgrund …
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …
- LG München I, 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer gesonderten Heizkostenabrechnung
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich …
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 20/97
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers für Wohngeldvorschüsse - …
- BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
- BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
- OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
- OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01
Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung …
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss
- BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …
- LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13
Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!
- OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96
Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des …
- OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05
Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer …
- BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung
- AG Brake, 29.10.2014 - 3 C 210/14
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung in Wohnungseigentumssachen: Haftung des …
- OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen
- BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der …
- OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 3 Wx 141/99
Bestandskraft einer Jahresabrechnung
- OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage
- BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99
Geltendmachug von Wohngeldansprüchen
- LG Düsseldorf, 27.10.2021 - 25 S 136/19
- BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98
Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren
- AG Neuss, 07.01.2011 - 82 C 2583/10
Ansatz des Soll-Betrags in der Abrechnung zur Instandhaltungsrücklage als fiktive …
- BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 61/99
Haftung bei der Umwandlung von Teileigentumseinheiten in Gemeinschaftseigentum
- BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98
Anfechtung der Jahresabrechnung
- AG Düsseldorf, 15.05.2002 - 291 II 215/01
Wohnungseigentumsrechtliche Voraussetzungen der Anfechtung eines …
- BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98
Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer …
- BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren
- OLG Saarbrücken, 26.01.1999 - 5 W 212/98
Ungültigkeit von Entscheidungen einer Eigentümerversammlung wegen Mangel der von …
- AG Saarbrücken, 03.03.2011 - 121 C 413/09
- BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99
- KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07
Zur Nichgtigkeit einer Verwalterwahl und zur Prozessführungsbefugnis des …
- BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 28/97
Eigentümerbeschlüsse zu Wohngeldzahlungen bei Aufteilung von Teileigentum in …