Rechtsprechung
BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZVG § 69 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 4 ZVG
Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein Bankkonto der Gerichtskasse - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erbringen einer Sicherheitsleistung durch eine Bareinzahlung auf ein bei einem Kreditinstitut geführten Konto der Gerichtskasse; Gutschrift des Betrages vor dem Versteigerungstermin und Vorliegen des Nachweises im Termin
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsversteigerung; Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf Konto der Gerichtskasse; Einzahlungsnachweis; Gutschreibung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 69 Abs. 4
Zulässigkeit sowie Rechtzeitigkeit und Nachweis einer als Bareinzahlung geleisteten Sicherheitsleistung im ZV-Termin - rewis.io
Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein Bankkonto der Gerichtskasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbringen einer Sicherheitsleistung durch eine Bareinzahlung auf ein bei einem Kreditinstitut geführten Konto der Gerichtskasse; Gutschrift des Betrages vor dem Versteigerungstermin und Vorliegen des Nachweises im Termin
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf Gerichtskonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zip-online.de (Leitsatz)
Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf Bankkonto der Gerichtskasse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherheitsleistung; Bargeld
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 30.01.2012 - 12 K 48/09
- LG Stralsund, 31.07.2012 - 2 T 40/12 T 48/12
- BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1300 (Ls.)
- MDR 2013, 874
- WM 2013, 922
- Rpfleger 2013, 560
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Hat ein Beteiligter zulässigerweise Sicherheit verlangt, so muss das Vollstreckungsgericht bei seiner nach § 70 Abs. 1 ZVG sofort zu treffenden Entscheidung diese auch anordnen; ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu (Senat…, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 130/11, NJW 2012, 3376, 3377 Rn. 9; Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, NJW-RR 2006, 715 Rn. 12;… Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 70 Rn. 2). - BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne …
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Die Sicherheit ist nach § 70 Abs. 2 Satz 1 ZVG sofort zu stellen und kann daher nach Abschluss des Versteigerungstermins nicht mehr erbracht werden (Senat, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 164/05, NJW-RR 2007, 143). - BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05
Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im …
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Die Sicherheit ist nach § 70 Abs. 2 Satz 1 ZVG sofort zu stellen und kann daher nach Abschluss des Versteigerungstermins nicht mehr erbracht werden (Senat, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 164/05, NJW-RR 2007, 143).
- BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458, 1459 Rn. 17 und 19). - BGH, 12.07.2012 - V ZB 130/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Antrag auf Erbringung einer Sicherheit bei …
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Hat ein Beteiligter zulässigerweise Sicherheit verlangt, so muss das Vollstreckungsgericht bei seiner nach § 70 Abs. 1 ZVG sofort zu treffenden Entscheidung diese auch anordnen; ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 130/11, NJW 2012, 3376, 3377 Rn. 9;… Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, NJW-RR 2006, 715 Rn. 12;… Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 70 Rn. 2). - LG Berlin, 05.08.2008 - 82 T 567/08
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Darüberhinausgehend wird eine Bareinzahlung der Sicherheitsleistung bei der Gerichtskasse für möglich angesehen, wenn diese das Geld entgegennimmt und eine Quittung darüber erstellt (LG Berlin, RPfleger 2008, 660;… Böttcher, ZVG, 5. Aufl., §§ 67 - 70 Rn. 45;… Hk-ZVG/Stumpe, 2. Aufl., § 69 Rn. 13). - LG Berlin, 22.07.2009 - 86 O 74/09
Amtshaftung: (Un-)Zulässigkeit der Barzahlung der Sicherheit im …
Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12
Schließlich gewährleiste eine solche Auslegung auch, dass der Geldwäsche durch Bareinzahlung bei den dem Geldwäschegesetz nicht unterliegenden Gerichtskassen Einhalt geboten werde (LG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2009 - 86 O 74/09, juris Rn. 12 ff., 16).
- BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der …
Das Gesetz knüpft mit der Erforderlichkeit der Gutschrift vor dem Versteigerungstermin und dem Nachweis hierüber im Termin bewusst an rein formale Kriterien an, die einer einfachen und schnellen Prüfung unterzogen werden können und somit der Formalisierung des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 164/12, Rpfleger 2013, 50 Rn. 16). - LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16
Zuschlagserteilung an den Meistbietenden durch Abgabe des höchsten Gebotes; …
Das zeigt sich daran, dass über die Erforderlichkeit der Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden ist (§ 70 Abs. 1 ZVG) und die Sicherheit gegebenenfalls sofort zu leisten ist (§ 70 Abs. 2 Satz 1 ZVG) oder, falls sie durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse geleistet werden soll, sogar vor dem Termin erfolgen muss (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 28.02.2013 (V ZB 164/12]). - LG Heilbronn, 02.04.2019 - 1 T 82/19
Geldwäschevorwürfe bei Zwangsversteigerung!
Die Gerichtskassen unterliegen nicht dem Geldwäschegesetz (dazu BGH, Beschluss vom 28.02.- - V ZB 164/12, Rn 12 m.w.N.), vgl. § 2 GwG. - LG Aachen, 20.03.2018 - 72 Ns 69/17 So hat der Gesetzgeber erkannt, dass es bei der Verfolgung der Geldwäsche in bestimmten Bereichen Ausnahmen geben muss, etwa treffen Gerichtskassen nicht die Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Februar 2013, V ZB 164/12 - zitiert nach juris).