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   BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08   

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BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08 (https://dejure.org/2009,921)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - V ZB 174/08 (https://dejure.org/2009,921)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 (https://dejure.org/2009,921)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zum verfassungsrechtlichen Gebot einer Rechtsmittelbelehrung im zivilgerichtlichen Verfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 98, ZPO §§ 869, 793
    Rechtsmittelbelehrung für Entscheidungen in Zwangsversteigerungsverfahren auch erforderlich, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich anordnet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869, 793 der Ziviprozessordnung (ZPO) befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren aus der Verfassung; Folgen des Unterbleibens einer Rechtsmittelbelehrung auf die Wirksamkeit der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 98; ZPO §§ 869, 793
    Rechtsbehelfsbelehrung bei Zuschlagsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerungsverfahren; unterbliebene Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmittelfrist; Belehrungsmangel; Wiedereinsetzung; Ursächlichkeit des Belehrungsmangels; Einlegung der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 234; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 793; ; ZPO § 869; ; ZVG § 96; ; ZVG § 98; ; BGB § 188 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO § 44

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 , 793 der Ziviprozessordnung ( ZPO ) befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren aus der Verfassung; Folgen des Unterbleibens einer Rechtsmittelbelehrung auf die Wirksamkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbelehrung im Zwangsversteigerungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 199
  • NJW-RR 2009, 890
  • ZIP 2009, 2472 (Ls.)
  • MDR 2009, 829
  • NZM 2009, 491
  • NJ 2009, 296
  • WM 2009, 1056
  • Rpfleger 2009, 405
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    In dieser kann der Gesetzgeber Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren, insbesondere auch für Rechtsmittel, besondere formelle Voraussetzungen vorsehen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 93, 99, 107) .

    Ohne eine Belehrung seitens des Gerichts ist die gesetzliche Regelung mit dem heutigen Verständnis des verfassungsrechtlich gesicherten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (BVerfGE 93, 99, 108) nicht zu vereinbaren.

    Weil das für die Entscheidungen nach dem Zwangsversteigerungsgesetz eröffnete Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht dem Anwaltszwang unterliegt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Beteiligten an einem solchen Verfahren wegen der Anfechtung einer Entscheidung den Rat eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen (vgl. BVerfGE 93, 99, 108) .

  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    Daran ändert es nichts, dass der Schuldner über Form und Frist des gegen den Zuschlagsbeschluss eröffneten Rechtsmittels nicht belehrt worden ist (vgl. schon Senat , Beschluss vom 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085).

    Ob sie trotzdem geboten ist und bei ihrem Fehlen der Weg für die Wiedereinsetzung eröffnet ist, hat der Senat im Beschluss vom 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085, offen gelassen.

    Unterbleibt die von Verfassungs wegen gebotene Rechtsmittelbelehrung, kommt dem Betroffenen - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - die unwiderlegliche Vermutung zugute, dass ihn an der Versäumung der Rechtsmittelfrist kein Verschulden trifft, sofern der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085; ferner BGHZ 150, 390, 397 ff. zu § 43 WEG a.F.).

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    Dementsprechend hat der Senat für das auf Wohnungseigentumssachen früher anzuwendende Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG, unmittelbar aus der Verfassung das Gebot hergeleitet, über Form und Frist der gegen die Entscheidungen in diesem Verfahren gegebenen Rechtsmittel zu belehren (Senat, BGHZ 150, 390, 393 ff. , weitergehend OLG Hamm, OLGR 2003, 302 ff., für die Verfahren nach dem FGG im Allgemeinen; Demharter, GBO, 26. Aufl., § 1 Rdn. 53 für das Verfahren nach der GBO).

    Unterbleibt die von Verfassungs wegen gebotene Rechtsmittelbelehrung, kommt dem Betroffenen - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - die unwiderlegliche Vermutung zugute, dass ihn an der Versäumung der Rechtsmittelfrist kein Verschulden trifft, sofern der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085; ferner BGHZ 150, 390, 397 ff. zu § 43 WEG a.F.).

  • BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08

    Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    In der Sache besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es für die Entscheidung, ob der von § 85a ZVG gewährte Schutz durch ein nicht zuschlagsfähiges Gebot im ersten Termin unterlaufen wird, nicht darauf ankommt, ob ein solches Gebot von einem Vertreter des Gläubigers abgegeben wurde (Senat , Beschl. v. 17. Juli 2008, V ZB 1/08, WM 2008, 299 f.).
  • OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06

    Zur Reichweite bereits bestellter Sicherheiten bei der Refinanzierung von

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    In der Sache besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es für die Entscheidung, ob der von § 85a ZVG gewährte Schutz durch ein nicht zuschlagsfähiges Gebot im ersten Termin unterlaufen wird, nicht darauf ankommt, ob ein solches Gebot von einem Vertreter des Gläubigers abgegeben wurde (Senat , Beschl. v. 17. Juli 2008, V ZB 1/08, WM 2008, 299 f.).
  • OLG Köln, 07.07.2003 - 4 UF 70/03

    Teilweiser Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08
    Dementsprechend hat der Senat für das auf Wohnungseigentumssachen früher anzuwendende Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG, unmittelbar aus der Verfassung das Gebot hergeleitet, über Form und Frist der gegen die Entscheidungen in diesem Verfahren gegebenen Rechtsmittel zu belehren (Senat, BGHZ 150, 390, 393 ff. , weitergehend OLG Hamm, OLGR 2003, 302 ff., für die Verfahren nach dem FGG im Allgemeinen; Demharter, GBO, 26. Aufl., § 1 Rdn. 53 für das Verfahren nach der GBO).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zwangsversteigerungsverfahren entschieden, dass das Fehlen einer erforderlichen Rechtsmittelbelehrung weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegensteht, der Belehrungsmangel aber im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann, wenn er für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 8; vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11).

    Dies gilt auch für den Fall einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung (BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199, Rn. 12, 21; vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, NJW 2012, 2443 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 26. März 2009 (V ZB 174/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden, dass sich für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung ergibt und fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers unwiderleglich zu vermuten ist, wenn der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich ist.

    Da es hieran fehlt, trifft die Beteiligte zu 1 an der Fristversäumung aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 26. März 2009 (V ZB 174/08), auf die zur Vermeidung bloßer Wiederholungen verwiesen wird, kein Verschulden.

  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12

    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies gilt dann, wenn sie erforderlich ist, um unzumutbare Schwierigkeiten des Rechtswegs auszugleichen, die die Ausgestaltung eines Rechtsbehelfs andernfalls mit sich brächte (vgl. BVerfGE 92, 99 ; siehe auch aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung BGHZ 180, 199 ).

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG allein schon das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung dazu führen, dass die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist als unverschuldet anzusehen ist (vgl. BVerfGK 16, 114 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung BGHZ 180, 199 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hätte die verfassungsrechtliche Gebotenheit einer Rechtsbehelfsbelehrung in seine Prüfung einstellen (zur einfachrechtlichen Rechtslage vgl. BGHZ 180, 199 ) und sich mit den Auswirkungen ihres Unterbleibens als eines der staatlichen Sphäre zuzuordnenden Fehlers auseinandersetzen müssen (vgl. etwa BVerfGE 75, 183 ; 110, 339 ).

  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung;

    Die Regelung ist in Reaktion auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 - (BGHZ 180, 199) sowie auf den Beschluss der 81. Justizministerkonferenz vom 23./24. Juni 2010, eine Rechtsbehelfsbelehrung in das zivilgerichtliche und zwangsvollstreckungsrechtliche Verfahren einzuführen, getroffen worden (BT-Drs. 17/1049012 S. 11).
  • OLG Köln, 07.07.2011 - 18 U 133/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Denn die von einer solchermaßen unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eventuell betroffenen Rechte der Verurteilten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (effektiver Rechtsschutz, faires Verfahren) können durch Anwendung der Bestimmungen über die Wiedereinsetzung ausreichend gewahrt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11).

    Die Voraussetzungen für eine in Zusammenhang mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung in Betracht kommende Wiedereinsetzung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11) liegen hier nicht vor.

  • BGH, 06.06.2013 - III ZR 360/12

    Wildschadensersatz: Beginn der Klagefrist gegen den Vorbescheid bei fehlerhafter

    Auch soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ausnahmefällen eine Rechtsmittelbelehrung ohne einfach-gesetzliche Vorgaben von Verfassungs wegen als geboten angesehen worden ist, hinderte deren Fehlen nicht den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist; vielmehr war der Rechtsuchende auf den Weg der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwiesen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 8 und vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11, 21 f).
  • OLG Köln, 07.07.2011 - 18 U 35/11
    Denn die von einer solchermaßen unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eventuell betroffenen Rechte der Verurteilten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (effektiver Rechtsschutz, faires Verfahren) können durch Anwendung der Bestimmungen über die Wiedereinsetzung ausreichend gewahrt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11).

    Die Voraussetzungen für eine in Zusammenhang mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung in Betracht kommende Wiedereinsetzung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11) liegen hier nicht vor.

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 18 U 120/11
    Denn die von einer solchermaßen unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eventuell betroffenen Rechte der Verurteilten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (effektiver Rechtsschutz, faires Verfahren) können durch Anwendung der Bestimmungen über die Wiedereinsetzung ausreichend gewahrt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11).

    Die Voraussetzungen für eine in Zusammenhang mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung in Betracht kommende Wiedereinsetzung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11) liegen hier nicht vor.

  • OLG Köln, 07.07.2011 - 18 U 119/11
    Denn die von einer solchermaßen unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eventuell betroffenen Rechte der Verurteilten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (effektiver Rechtsschutz, faires Verfahren) können durch Anwendung der Bestimmungen über die Wiedereinsetzung ausreichend gewahrt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11).

    Die Voraussetzungen für eine in Zusammenhang mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung in Betracht kommende Wiedereinsetzung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11) liegen hier nicht vor.

  • OLG Köln, 16.12.2010 - 18 U 55/10

    Anforderungen an die Form der Anordnung der Bestellung eines

    Denn die von einer solchermaßen unzutreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eventuell betroffenen Rechte der Verurteilten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (effektiver Rechtsschutz, faires Verfahren) können durch Anwendung der Bestimmungen über die Wiedereinsetzung ausreichend gewahrt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11).

    Die Voraussetzungen für eine in Zusammenhang mit der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung in Betracht kommende Wiedereinsetzung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08 -, juris Rn. 13 ff. und Rn. 21; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 -, juris Rn. 11) liegen hier nicht vor.

  • OLG Köln, 07.07.2011 - 18 U 218/10

    Wirksamkeit der Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • OLG Köln, 24.05.2012 - 18 U 219/11

    Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • OLG Köln, 16.01.2012 - 18 U 215/11

    Wirksamkeit und maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • OLG Köln, 19.09.2011 - 18 U 212/11

    Anforderungen an die Anordnung der Benennung eines inländiischen

  • OLG Köln, 05.07.2011 - 18 U 36/11
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 260/09

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 18 U 306/11

    Wirksamkeit und maßgeblicher Zeitpunkt der Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 100/11

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei Offenkundigkeit der Voraussetzungen einer

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 W 17/15

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen: Aufhebung des Ordnungsmittels nach

  • OLG Köln, 22.09.2011 - 18 U 144/10

    Versäumnisurteil - Einspruchsverfristung eines ausländischen Beklagten

  • LG Gießen, 19.09.2012 - 1 S 130/12
  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 3 UF 3/10

    Zum Anwendungsbereich von § 17 II FamFG

  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 9 UF 33/10

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Beschwerdefrist unter Berücksichtigung einer

  • LG Frankenthal, 06.07.2009 - 1 T 114/09

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist bei zurechenbarem Anwaltsverschulden

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