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   BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10   

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https://dejure.org/2010,12873
BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10 (https://dejure.org/2010,12873)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - V ZB 176/10 (https://dejure.org/2010,12873)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - V ZB 176/10 (https://dejure.org/2010,12873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen Staatsangehörigen trotz fehlender Anhörung des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen Staatsangehörigen trotz fehlender Anhörung des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    1. Die auf Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG gerichtete Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 7, 9) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 Abs. 1 FamFG).

    Ob dieses Vorbringen glaubhaft ist, kann nur aufgrund einer persönlichen Anhörung des Betroffenen hinreichend sicher beantwortet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 10).

    Denn das Unterlassen der notwendigen mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl aufrechterhaltenen Haft zur Sicherung der Zurückschiebung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch die Nachholung der Maßnahme - jedenfalls im Fall der Erledigung der Hauptsache - rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 10).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    1. Die auf Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG gerichtete Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 7, 9) und auch im Übrigen zulässig (§ 71 Abs. 1 FamFG).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 83 Abs. 2, 81 Abs. 1, 430 FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, das Land Hessen als derjenigen Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, juris Rn. 18).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Das Unterlassen der notwendigen persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt wegen deren grundlegender Bedeutung der gleichwohl aufrechterhaltenen Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch die Nachholung der Maßnahme - jedenfalls im Fall der Erledigung der Hauptsache - rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 176/10 Rn. 12, juris; Beschluss vom 4. März 2010- V ZB 184/09 Rn. 12, FGPrax 2010, 152).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 16/11

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Das Unterlassen der notwendigen persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren drückt wegen ihrer grundlegenden Bedeutung der gleichwohl aufrechterhaltenen Sicherungshaft den Makel einer rechtswidri9 gen Freiheitsentziehung auf, der durch die Nachholung der Maßnahme jedenfalls im Fall der Erledigung der Hauptsache - rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 176/10, juris Rn. 12; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 12).
  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

    Denn der ernsthafte Wille eines Betroffenen, ein Asylverfahren durchzuführen, ist in die Beurteilung, ob er ohne die Freiheitsentziehung untertauchen wird, grundsätzlich einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 176/10, juris Rn. 11).
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