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   BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12   

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https://dejure.org/2013,4148
BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12 (https://dejure.org/2013,4148)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - V ZB 20/12 (https://dejure.org/2013,4148)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12 (https://dejure.org/2013,4148)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 Nr 4 FamFG, Art 16 EGV 343/2003, Art 16 ff EGV 343/2003
    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung bei Heilung eines Begründungsmangels des Haftantrags in der Beschwerdeinstanz; notwendige Angabe des voraussichtlichen Überstellungszeitraums bei Zurückschiebung eines Drittstaaters in das für ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Tätigung von Angaben bzgl. der Möglichkeit und des Zeitpunkts von Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat bei Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62 Abs. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Haftantrag, Zurückschiebung, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, Aufnahmeersuchen, Wiederaufnahmeersuchen, Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchen, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Überstellung, Begründungserfordernis, Haftdauer

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung bei Heilung eines Begründungsmangels des Haftantrags in der Beschwerdeinstanz; notwendige Angabe des voraussichtlichen Überstellungszeitraums bei Zurückschiebung eines Drittstaaters in das für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Verpflichtung zur Tätigung von Angaben bzgl. der Möglichkeit und des Zeitpunkts von Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat bei Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Asylrecht - Konkrete Angaben zum Zeitraum der Überstellung bei Haftantrag nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückschiebungshaft und das Fehlen des Haftantrags

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Neuere Rechtsprechung des BGH zur Abschiebungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 672
  • FGPrax 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    Zwar dürfen die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Punkte ansprechen (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317, 318 Rn. 9).

    b) Dieser Begründungsmangel des Haftantrags ist nicht, was auch hier grundsätzlich möglich gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317, 318 Rn. 15), im Beschwerdeverfahren behoben worden.

    Da das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung ist, ohne den die Haft nicht angeordnet werden darf (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8), hätte das Beschwerdegericht die Haftanordnung nicht aufrechterhalten dürfen.

  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 235/11

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei Fehlen eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    Auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin-II-Verordnung) bedarf es konkreter Angaben dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012, V ZB 235/11, Rn. 8, juris).

    Einer dies darlegenden Begründung bedarf es auch dann, wenn die Behörde - wie hier - eine Haftdauer von weniger als drei Monaten beantragt (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11 Rn. 8, juris).

    (2) Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht nur bei Zurück- oder Abschiebungen in Drittstaaten, sondern auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung konkreter Angaben dazu, in welchem Verfahren die Zurückschiebung erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, Rn. 8 und vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, Rn. 5 - beide in juris).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    Nur dann entspricht der Haftantrag dem von dem Gesetzgeber mit dem Begründungszwang in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG verfolgten Zweck, dem Gericht schon durch den Antrag selbst eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Einleitung weiterer Ermittlungen oder für die Entscheidung zugänglich zu machen (BT-Drucks. 16/9733, S. 299; Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 13).

    In dem Haftantrag ist deshalb auch anzugeben, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 6).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    aa) Die in § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG vorgeschriebene Begründung der erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung ist vor dem Hintergrund der Vorschrift in § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, nach der die Inhaftnahme des Ausländers auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, unverzichtbarer Bestandteil eines zulässigen Haftantrags (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225, 226 Rn. 10).

    Nach dieser Bestimmung darf die Haft von vorneherein nur für den Zeitraum angeordnet werden, der für die Durchführung der zur Zurück- oder Abschiebung notwendigen Maßnahmen unverzichtbar ist (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, aaO).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    a) Ein sich in Haft befindender Ausländer kann die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG verbinden, durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11 Rn. 6, juris).

    Ist das - wie hier - geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge, die nicht dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, entscheiden (Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11, aaO).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    c) Ob - worauf die Rechtsbeschwerde ihre Angriffe gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Wesentlichen stützt - hier auch ein von dem Beschwerdegericht zu beachtender Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) vorgelegen hat, bedarf nach dem Vorstehenden keiner Entscheidung mehr.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    c) Ob - worauf die Rechtsbeschwerde ihre Angriffe gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Wesentlichen stützt - hier auch ein von dem Beschwerdegericht zu beachtender Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) vorgelegen hat, bedarf nach dem Vorstehenden keiner Entscheidung mehr.
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    (2) Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht nur bei Zurück- oder Abschiebungen in Drittstaaten, sondern auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung konkreter Angaben dazu, in welchem Verfahren die Zurückschiebung erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, Rn. 8 und vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, Rn. 5 - beide in juris).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    (1) Zutreffend ist allerdings, dass der Haftantrag zulässig wird, wenn jedenfalls im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen mit der Zurück- oder Abschiebung erteilt hat, die Behörde die Antragsbegründung um die Darlegung zu dem vorliegenden Einvernehmen ergänzt und der Betroffene hierzu in seiner Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen kann (Senat, Beschlüsse vom 29. September 2011 - V ZB 61/11 Rn. 8 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 188/11 Rn. 12, beide in juris).
  • BGH, 27.04.2011 - V ZB 71/11

    Fehlen in einem Abschiebungshaftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen der

    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12
    Seine Ausführungen, dass hier ein zur Unzulässigkeit des Haftantrags führender Begründungsmangel (Verstoß gegen § 417 Abs. 2 FamFG) vorgelegen habe, weil nach den dem Haftantrag beigefügten Unterlagen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet war, der Haftantrag sich aber nicht zu dem dann nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Zurückschiebung des Betroffenen verhielt, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9, vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, FGPrax 2011, 146 Rn. 7 und vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, Rn. 8, juris, jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Der Betroffene darf seine Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG verbinden (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4; vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Die ohne einen ordnungsgemäßen Antrag der Behörde angeordnete und vollzogene Haft verletzt den Betroffenen aber bis zu der Behebung des Mangels in seinem Freiheitsgrundrecht (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 12).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 7).

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