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   BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12   

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https://dejure.org/2013,33774
BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12 (https://dejure.org/2013,33774)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - V ZB 212/12 (https://dejure.org/2013,33774)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 (https://dejure.org/2013,33774)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 419 Abs 1 S 1 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Aushändigung des Haftantrags an den Verfahrenspfleger

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Verständigungsschwierigkeiten mit dem Betroffenen und Schwierigkeiten der Sachlage und Rechtslage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 419 Abs. 1 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1
    Sprachschwierigkeiten, Verständigung, Verständigungsschwierigkeiten, Sprache, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Verfahrenspfleger, Anhörung, rechtliches Gehör, Haftantrag

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Aushändigung des Haftantrags an den Verfahrenspfleger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Verständigungsschwierigkeiten mit dem Betroffenen und Schwierigkeiten der Sachlage und Rechtslage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verfahrenspfleger in Zurückschiebungshaftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 37
  • FamRZ 2014, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt, erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5).

    Der Verfahrensfehler ist im Beschwerdeverfahren - mit Wirkung für die Zukunft - geheilt worden, da das Beschwerdegericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger bestellt hat, diesem eine Ablichtung des Haftantrages ausgehändigt und der Betroffene in dessen Anwesenheit durch das Beschwerdegericht erneut angehört worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt, erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Dem unbemittelten Betroffenen ist deshalb ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, InfAuslR 2013, 287 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Sie kann unter den - hier gegebenen - Voraussetzungen des § 375a Abs. 1a ZPO auch in Freiheitsentziehungssachen durch ein Mitglied des Beschwerdegerichts als beauftragten Richter erfolgen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 13 f.; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, juris Rn. 12 f. insoweit nicht in NVwZ 2010, 1318 abgedruckt).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    b) Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers besteht darin, die verfahrensmäßigen Rechte des Betroffenen zur Geltung zu bringen; dazu gehört insbesondere der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 45).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Der Verfahrensfehler ist im Beschwerdeverfahren - mit Wirkung für die Zukunft - geheilt worden, da das Beschwerdegericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger bestellt hat, diesem eine Ablichtung des Haftantrages ausgehändigt und der Betroffene in dessen Anwesenheit durch das Beschwerdegericht erneut angehört worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Sie kann unter den - hier gegebenen - Voraussetzungen des § 375a Abs. 1a ZPO auch in Freiheitsentziehungssachen durch ein Mitglied des Beschwerdegerichts als beauftragten Richter erfolgen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384 Rn. 13 f.; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, juris Rn. 12 f. insoweit nicht in NVwZ 2010, 1318 abgedruckt).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Nr. 3 FamFG statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360) sowie form- und fristgerecht gemäß § 71 FamFG eingelegt.
  • BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13

    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in

    a) Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers - die Voraussetzungen für seine Bestellung lagen hier allerdings nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 8 ff.) - besteht zwar darin, die verfahrensmäßigen Rechte des Betroffenen zur Geltung zu bringen.

    Damit ist die sachgerechte Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs durch den Betroffenen gewährleistet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 11).

  • LG Köln, 18.08.2017 - 39 T 142/17

    Anordnung von Abschiebungshaft in Form von Sicherungshaft bei Ausreisepflicht

    Anders als in Unterbringungs- und Betreuungssachen kommt der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Freiheitsentziehungssachen ein Ausnahmecharakter zu (BGH, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: V ZB 212/12, zitiert nach: juris).

    Dazu gehört insbesondere der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs; dem Betroffenen soll eine Person zur Seite gestellt werden, die aus der objektiven Sicht eines Dritten dafür Sorge trägt, dass seine Vorstellungen und Interessen in dem Verfahren sachgerecht zum Ausdruck gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 26.09.2013, Az.: V ZB 212/12, zitiert nach: juris).

  • BGH, 22.02.2022 - XIII ZB 74/20

    Amtsgerichtlicher Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren unter

    Die Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht (lediglich) darin, die verfahrensmäßigen Rechte des Betroffenen zur Geltung zu bringen; dazu gehört insbesondere der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, FGPrax 2014, 37 Rn. 9 ff.).
  • LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Zwar hat das Amtsgericht dem Beschwerdeführer eine Verfahrenspflegerin bestellt, wobei vorliegend dahingestellt bleiben kann, ob ein solches Erfordernis bestanden hat, da das Fehlen der Voraussetzungen des § 419 Abs. 1 FamFG nicht dazu führt, dass die Bestellung des Verfahrenspflegers unwirksam ist, da dieser vielmehr durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen worden ist, § 418 Abs. 2 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 10, juris).

    Dem Betroffenen soll eine Person zur Seite gestellt werden, die aus der objektiven Sicht eines Dritten dafür Sorge trägt, dass seine Vorstellungen und Interessen in dem Verfahren sachgerecht zum Ausdruck gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 05. Dezember 2013 - V ZB 71/13 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines kasachischen Staatsangehörigen

    Dafür muss nicht entschieden werden, ob die Aushändigung des Haftantrags an den Betroffenen, ähnlich wie bei der Übersendung an einen Verfahrenspfleger (dazu Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 11), dadurch nachgeholt werden konnte, dass der vollständige Haftantrag dem Beteiligten zu 2 als Vertrauensperson des Betroffenen zugeleitet wurde.
  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

    Die Kostenquote entspricht dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen des Betroffenen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, juris).
  • LG Duisburg, 11.01.2018 - 12 T 248/17

    Anordnung der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung bei

    Damit ist der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gewahrt (vgl. BGH Beschluss vom 26.09.2013, V ZB 212/12, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 T 106/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, in juris Rn 9, 10) kommt der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Freiheitsentziehungssachen anders als in Unterbringungs- und Betreuungssachen ein Ausnahmecharakter zu (BT-Drucks. 16/6308, S. 292).
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