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   BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09   

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https://dejure.org/2010,5469
BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09 (https://dejure.org/2010,5469)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - V ZB 215/09 (https://dejure.org/2010,5469)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 (https://dejure.org/2010,5469)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 765a ZPO
    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung einer Suizidgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 765a ZPO
    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung einer Suizidgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses sowie einstweilige Einstellung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gem. § 765a Zivilprozessordnung (ZPO) bei Suizidgefahr des Schuldners; Anforderungen an eine gerichtliche Beweisermittlung bei behaupteter Gefahr einer schwerwiegenden ...

  • rewis.io

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung einer Suizidgefahr

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung trotz Verdachts der Vorspiegelung einer Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a; GG Art. 2 Abs. 2
    Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses sowie einstweilige Einstellung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gem. § 765a Zivilprozessordnung ( ZPO ) bei Suizidgefahr des Schuldners; Anforderungen an eine gerichtliche Beweisermittlung bei behaupteter Gefahr einer schwerwiegenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Suizidgefahr

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Schuldner droht mit Selbstmord - Zwangsversteigerung muss einstweilen eingestellt werden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 423
  • NZM 2011, 166
  • FamRZ 2011, 478
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines der Beteiligten gefährdet sein könnte (vgl. näher Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, juris).

    Der Nachweis, dass es bei Fortsetzung des Verfahrens zu einer Selbsttötung kommen wird, ist nicht erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 Rn. 23, juris).

  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Die Einstufung eines drohenden Suizids als "Bilanzselbstmord" ändert nichts daran, dass das Leben des Schuldners durch die bevorstehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Gefahr ist und diese Gefahr bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen berücksichtigt werden muss (BVerfG NJW-RR 2001, 1523, 1524).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Dies kann es insbesondere erfordern, Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, im Hinblick auf die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG besonders sorgfältig nachzugehen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1972, 1973 mwN).
  • AG Bottrop, 19.08.2008 - 16 K 40/05
    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Die Vollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 19. August 2008 (16 K 40/05) wird bis zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Zuschlagbeschluss eingestellt.
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 22/08

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die auf den Zuschlagsbeschluss zurückzuführende Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat, oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Für das in diesem Fall notwendige Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 (V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen.
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die auf den Zuschlagsbeschluss zurückzuführende Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat, oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (Senat, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 22/08, NJW 2009, 80; Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Ist danach eine konkrete Suizidgefahr zu bejahen, wird weiter zu prüfen sein, ob dieser Gefahr auf andere Weise als durch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann, zum Beispiel durch eine vorläufige Unterbringung des Beteiligten zu 2 (vgl. näher Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720 f.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in der Regel, und so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der mit ihr übereinstimmenden - ständigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen dieser Art zunächst zu klären, ob eine konkrete Suizidgefahr des Schuldners besteht und, wenn ja, ob diese gerade im endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht etwa in einer (möglicherweise) drohenden Zwangsräumung - ihre maßgebliche Ursache hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910 ; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 -, NZM 2010, S. 836 ; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, WM 2011, S. 74 ; vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10 -, NZM 2011, S. 167 ; vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 -, FamRZ 2011, S. 478 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10 -, NJW-RR 2011, S. 1000 f.).

    Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.; vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).

    Insbesondere ist der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr bestehe, noch muss er diese Gefahr durch Beibringung von Attesten nachweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 168; vom 16. Dezember 2010, a.a.O.; vom 17. Februar 2011, a.a.O. und vom 31. März 2011, a.a.O., Rn. 14); die Richtigkeit einer schlüssigen Behauptung muss sich vielmehr - wie auch sonst in Verfahren, die nach der Zivilprozessordnung durchzuführen sind - im Rahmen der Beweisaufnahme erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011, a.a.O.).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass auch eine nicht krankheitsbedingte Suizidgefährdung Anlass für die Einstellung des Verfahrens geben kann (BVerfG, NJW-RR 2001, 1523, 1524; Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NZM 2011, 166 Rn. 9).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

    Insbesondere ist der Schuldner weder verpflichtet, das Gericht bereits durch seinen Vortrag davon zu überzeugen, dass eine konkrete Suizidgefahr besteht, noch muss er diese Gefahr durch Beibringung von Attesten nachweisen (ausführlich zum Ganzen Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris Rn. 11, insoweit in NZM 2011, 166 nicht abgedruckt).

    Den Vortrag, der den übrigen Verfahrensbeteiligten zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zur Kenntnis zu geben ist, hat das Beschwerdegericht zunächst nach den gesamten Umständen zu würdigen (dazu Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NZM 2010, 915 Rn. 23 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NZM 2011, 166 Rn. 13).

    In diesem Fall ist das Gericht - da es die Ernsthaftigkeit dieser Gefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann - gehalten, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, wie er auch hier gestellt worden ist, zu entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NZM 2011, 167 Rn. 14; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris Rn. 11, insoweit in NZM 2011, 166 nicht abgedruckt).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gefahr der Selbsttötung sich erstmals nach dessen Erlass gezeigt hat oder ob sie schon zuvor latent vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 8).

    b) Ferner hat es beachtet, dass Beweisangeboten des Schuldners zu seinem Vorbringen, ihm drohten durch die Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, im Hinblick auf die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG besonders sorgfältig nachzugehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, aaO, Rn. 11) und deshalb ein fachärztliches Gutachten zu der von der Schuldnerin behaupteten Suizidgefahr eingeholt.

    Die Unfähigkeit, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, verdient auch dann Beachtung, wenn ihr kein Krankheitswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 9).

  • BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

    Dieses Gebot gilt auch dann, wenn der Schuldner unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation angemessen zu bewältigen, und zwar unabhängig davon, ob dieser Unfähigkeit Krankheitswert zukommt oder nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NJW-RR 2011, 423 Rn. 9).
  • LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14

    Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer

    Da das Gericht die Ernsthaftigkeit einer Suizidgefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann, ist es im Zweifel gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen ( BGH NJW-RR 2011, 1000; BGH NJW-RR 2011, 423 ).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Da das Gericht die Ernsthaftigkeit einer Suizidgefahr mangels eigener medizinischer Sachkunde ohne sachverständige Hilfe in aller Regel nicht beurteilen kann, ist es im Zweifel gehalten, einem Antrag des Schuldners auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1972, 1973 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, juris, und Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, juris).
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