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   BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10   

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https://dejure.org/2011,7360
BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10 (https://dejure.org/2011,7360)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - V ZB 216/10 (https://dejure.org/2011,7360)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10 (https://dejure.org/2011,7360)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 4 RVG, § 103 ZPO, §§ 103 ff ZPO
    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei Erstattungspflicht eines Dritten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 4 RVG, § 103 ZPO, §§ 103 ff ZPO
    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei Erstattungspflicht eines Dritten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr bei der Vertretung eines Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei Erstattungspflicht eines Dritten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei Erstattungspflicht eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG Nr. 6300 VV; RVG Nr. 6301 VV
    Bestimmung der Verfahrensgebühr und Terminsgebühr bei der Vertretung eines Betroffenen in Freiheitsentziehungssachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (150)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    b) Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Unbilligkeit der getroffenen Bestimmung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG der ersatzpflichtige Dritte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10, ASR 2011, 211 Rn. 8 ff).

    Aus dem Umstand, dass der V. Zivilsenat die Regelung auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch angewandt hat (Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10, ASR 2011, 211 Rn. 10) lässt sich kein Gegenschluss für materielle Kostenerstattungsansprüche ziehen.

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    In diesen Fällen ist es Sache des Gerichts zu prüfen, ob die vom Rechtsanwalt angesetzte und vom Auftraggeber erstattet verlangte Gebühr der Billigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG entspricht, wobei die Darlegungs- und Beweislast für deren Unbilligkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG den Dritten trifft (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10, juris Rn. 10).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    c) Dass hiernach die ursprüngliche Kostennote des Bevollmächtigten der Klägerin vom 9.8.2012 mit einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG aF in Höhe der Schwellengebühr von 240 Euro unbillig ist, hat die Beklagte zutreffend - und auch wirksam (vgl BGH Beschluss vom 20.1.2011 - V ZB 216/10 -, ASR 2011, 211 RdNr 10; vgl auch Loytved, jurisPR-SozR 15/2015 Anm 5) - beanstandet.
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