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   BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10   

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https://dejure.org/2011,2772
BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10 (https://dejure.org/2011,2772)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch am eigenen Grundstück ist zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch am eigenen Grundstück ist zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Nießbrauch - Wohnrecht auf eigenem Grundstück

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH erlaubt Nießbrauch am eigenen Grundstück // Schutz bei Grundstücksverkauf oder Versteigerung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nießbrauchbestellung am eigenen Grundstück möglich

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 267
  • NJW 2011, 3517
  • MDR 2011, 1282
  • DNotZ 2012, 137
  • NZM 2012, 171
  • FGPrax 2011, 269
  • FamRZ 2011, 1791
  • WM 2011, 1955
  • Rpfleger 2011, 659
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der Senat hat deshalb die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit für zulässig erachtet (Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).

    Allerdings hat der Senat die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit bislang nur unter der Voraussetzung für zulässig erachtet, dass sie mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Übertragung des Eigentums an dem belasteten Grundstück geschieht und aus diesem Grund ein Bedürfnis an der Bestellung zu bejahen ist (Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 211).

  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228).
  • OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97

    Nießbrauch an einem Grundstück: Übertragung - Bestellung - Wertersatzanspruch -

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    2 Z 29/78">MittBayNot 1979, 6, 8; OLG Köln, NJW-RR 1999, 239; Staudinger/Frank, BGB [2009], § 1030 Rn. 33; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Pohlmann, 5. Aufl., § 1030 Rn. 22; Erman/Michalski, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 6; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1030 Rn. 3; NK-BGB/Lemke, 2. Aufl., § 1030 Rn. 63; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 2. Aufl., § 1030 Rn. 12; PWW/Eickmann, 6. Aufl., § 1030 Rn. 9; Wieling, Sachenrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 1 II 3 b; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., § 32 I 3 c; Weitnauer, DNotZ 1958, 352; 1964, 716; v. Lübtow, NJW 1962, 275; Harder, DNotZ 1970, 267, 269 f.; aA noch die ältere Judikatur: RGZ 47, 202, 208 ff.; KGJ 51, 291, 292; OLG Düsseldorf, NJW 1961, 561; vgl. aber auch RGZ 142, 231, 235).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10

    Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, nach der die Beschwerde gegen eine Eintragung unzulässig ist, steht dieser nicht entgegen, denn sie findet keine Anwendung, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (Senat, Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88, BGHZ 108, 372, 375; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 197/10, WM 2011, 1337 f.).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 120/87

    Übernahme einer durch Verbotsgrunddienstbarkeit abgesicherten

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der Senat hat deshalb die Bestellung einer Eigentümerdienstbarkeit für zulässig erachtet (Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Sonderregelungen der Gläubigeranfechtung verdrängen im Regelfall die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, wie § 138 oder § 226 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, BGHZ 138, 291, 299 f.; Urteil vom 4. März 1993 - IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041 mwN).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, nach der die Beschwerde gegen eine Eintragung unzulässig ist, steht dieser nicht entgegen, denn sie findet keine Anwendung, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (Senat, Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88, BGHZ 108, 372, 375; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 197/10, WM 2011, 1337 f.).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Zugleich wird eine Überforderung des auf dem formellen Konsensprinzip und der Beweismittelbeschränkung beruhenden Grundbuchverfahrens vermieden (so zutreffend Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1373) und dem Gebot genügt, im Grundstücksverkehr klare und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298; BGH, Urteil vom 9. Januar 1958 - II ZR 275/56, BGHZ 26, 225, 228).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 151/92

    Aufrechnung bei uneigennützigem Treuhandverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Die Sonderregelungen der Gläubigeranfechtung verdrängen im Regelfall die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, wie § 138 oder § 226 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, BGHZ 138, 291, 299 f.; Urteil vom 4. März 1993 - IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041 mwN).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
    Der benachteiligte Gläubiger ist deshalb nicht schutzlos, denn die Bestellung dinglicher Rechte am eigenen Grundstück, welche die Zugriffslage für ihn verschlechtert und in Benachteiligungsabsicht erfolgt, ist nach § 3 Abs. 1 AnfG anfechtbar (BFHE 229, 29, 35 Rn. 25 ff.; offengelassen in BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 321).
  • RG, 26.01.1901 - V 5/01

    Grunddienstbarkeit

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09

    Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück

  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des

  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 269/14

    Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem

    Daher kann ein Grundstückseigentümer einen Nießbrauch auch für sich selbst bestellen (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 7, 9 "Eigennießbrauch").
  • BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des

    (2) Gleichwohl ist dem Gesetz ein Ausschluss des Bestehens dinglicher Rechte an eigenen Grundstücken fremd (vgl. § 889 BGB; näher Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 7).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung von dem Nachweis eines - nur schwer nachprüfbaren - berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Bestellung habe es an einem solchen Interesse des Eigentümers gefehlt (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 mwN für den Eigennießbrauch).

  • KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18

    Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 3517) genügt für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Eigentümers die bloße Möglichkeit eines rechtlich geschützten Interesses.
  • OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den

    Die Beteiligten verweisen überdies auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bestellung eines Eigentümernießbrauchs (BGH NJW 2011, 3517).

    Dafür spricht schon § 889 BGB, während die Bestimmung des § 873 BGB mit dem darin aufgestellten Erfordernis einer Einigung von zwei Personen dem nicht widerspricht, weil sie nur den Rechtserwerb gegen den Willen der anderen Person ausschließen will (vgl. BGH NJW 2011, 3517).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung vom Nachweis eines nur schwer nachprüfbaren berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei der Begründung des Rechts habe es an einem solchen Interesse gefehlt (vgl. BGH NJW 2011, 3517; Bayer in Bauer/v. Oefele AT III Rn. 439).

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 328/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Eigendienstbarkeit für eine Photovoltaikanlage

    13 1. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Eigentümer ausreichend, dass die Möglichkeit eines berechtigten Interesses daran besteht; nicht erforderlich ist der Nachweis eines tatsächlich vorhandenen Bedürfnisses an einem solchen Eigenrecht (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10 zitiert nach juris).

    Soweit bisher das Erfordernis des Nachweises eines tatsächlichen Bedürfnisses für eine Eigendienstbarkeit gefordert wurde, um unnötige Eintragungen schon im Vorfeld auszuschließen, hält der Bundesgerichtshof daran ausdrücklich nicht mehr fest (Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

    Nicht zu entscheiden ist, ob auch dann, wenn erkennbar alleine die Gläubigerbenachteiligung Grund des Antrags auf Eintragung einer Eigendienstbarkeit ist, eine solche einzutragen ist (so wohl BGH vom 14.7.2011 - V ZB 271/10).

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13

    Eintragungsfähigkeit eines vorrangigen Wohnungsrechts und eines Nießbrauchs im

    Ein schutzwürdiges Interesse der Beteiligten zu 1) an der Eintragung eines vorrangigen Wohnrechtes ist daher hier zu bejahen, weil das Wohnrecht - wie hier im notariellen Vertrag vereinbart - nicht übertragbar und damit der Pfändung nicht unterworfen ist, so dass sie auch geschützt ist, wenn das nachrangige Nießbrauch gepfändet wird (ebenso LG Frankfurt/Oder NotBZ 2010, 153; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1093, Rn. 1; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1237 Fn. 10; DNotI Dokumentennummer 11282; vgl. auch BGH NJW 2011, 3517, wonach für den vergleichbaren Fall der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs am eigenen Grundstück der Nachweis eines berechtigten Interesses nicht erforderlich ist und die bloße Möglichkeit eines solchen Interesses ausreicht).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung einer Reallast von dem Nachweis einer - nur schwer nachprüfbaren - Wahrscheinlichkeit der erneuten Leistungserbringung abhängig, könnte die Entstehung des Rechts nämlich noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Begründung habe "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" mit der erneuten Entstehung der übernommenen Pflicht nicht gerechnet werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 zu der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2022 - 3 U 30/21

    Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11 (juris Rn. 3) entschieden, dass jedenfalls eine Anfechtung gegenüber dem Schuldner nicht in Betracht kommt, da dieser kein tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs sein könne (a.A. OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2010, 5 U 96/10, juris Rn. 39; für eine analoge Anwendung der Anfechtungsvorschriften auch Wollmann, ZInsO 2012, 2061, 2069; a.A. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, V ZB 271/10, BGHZ 190, 267-272, juris Rn. 11 zu § 3 AnfG).
  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 300/10

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek zur

    Allerdings geht das Beschwerdegericht im Ausgangspunkt zu Recht davon aus, dass das Grundbuch klare und eindeutige Eintragungen erfordert (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 10 mwN) und dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz daher nur entsprochen wird, wenn der Umfang der Belastung ohne Weiteres aus der Eintragung selbst oder - soweit eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zulässig ist - in Verbindung mit dieser ersichtlich ist.
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

  • OLG München, 10.02.2012 - 34 Wx 556/11

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Lastenfreistellungserklärung für ein nach

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