Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32517
BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,32517)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - V ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,32517)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - V ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,32517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e. zulässigen Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e. zulässigen Haftantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der Haftantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).

    Vielmehr bedarf es der Darlegung der für die Abschiebung voraussichtlich erforderlichen Zeitspanne; dazu sind die einzelnen erforderlichen Schritte unter Angabe ihrer jeweiligen Dauer durch die den Haftantrag stellende Behörde zu erläutern, damit das Gericht in die Lage versetzt wird zu prüfen, wie lange die Freiheitsentziehung des Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9).

    Diese Angaben waren auch grundsätzlich ausreichend, um die Erforderlichkeit der verbleibenden Haftzeit zu belegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    Vielmehr bedarf es der Darlegung der für die Abschiebung voraussichtlich erforderlichen Zeitspanne; dazu sind die einzelnen erforderlichen Schritte unter Angabe ihrer jeweiligen Dauer durch die den Haftantrag stellende Behörde zu erläutern, damit das Gericht in die Lage versetzt wird zu prüfen, wie lange die Freiheitsentziehung des Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 90/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Unzulässigkeit des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    Diese Angaben waren auch grundsätzlich ausreichend, um die Erforderlichkeit der verbleibenden Haftzeit zu belegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 8/17

    Unzulässigkeit eines Haftantrags der Ausländerbehörde mangels hinreichender

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    Die Angabe einer Höchstdauer kann die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 8/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Die Angabe einer Höchstdauer kann die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 8/17, Asylmagazin 2018, 58 Rn. 8).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 39/19

    Sicherungshaft: Notwendigkeit näherer Erläuterungen zum Zeitaufwand für Buchung

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 39/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 17/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung der Haft zur Sicherung

    Dazu sind die einzelnen erforderlichen Schritte unter Angabe ihrer jeweiligen Dauer im Haftantrag zu erläutern, damit das Gericht in die Lage versetzt wird zu prüfen, wie lange die Freiheitsentziehung des Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 49/19

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen bei Vorliegen eines Haftgrundes

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5, vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 107/19, juris Rn. 7, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 67/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 107/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als eine in jeder Lage des Verfahrens von

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, juris Rn. 8 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht