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   BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07   

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https://dejure.org/2007,1325
BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07 (https://dejure.org/2007,1325)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 (https://dejure.org/2007,1325)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - V ZB 67/07 (https://dejure.org/2007,1325)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks auf Zeit im Falle einer bestehenden Suizidgefahr des Schuldners bei Fortsetzung des Verfahrens; Möglichkeit der Entgegenwirkung gegenüber einer Suizidgefahr durch Ingewahrsamnahme des gefährdeten Schuldners nach ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zwangsversteigerung - Einstellung wegen Selbsttötungsgefahr des Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine dauerhafte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr der Selbsttötung des Schuldners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr

  • Judicialis

    ZPO § 765a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a Abs. 1
    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des Suizids des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerungsaussetzung bei Suizid-Gefahr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung statt dauerhafter Unterbringung des Schuldners! (IMR 2008, 69)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 586
  • MDR 2008, 286
  • NZM 2008, 142
  • FamRZ 2008, 403
  • WM 2008, 409
  • Rpfleger 2008, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Das Vollstreckungsgericht hat die für die Maßnahmen zur Unterbringung des Schuldners zuständigen Behörden vor der Vollstreckung zu unterrichten und hierbei darauf hinzuweisen, dass die Vollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Vormundschaftsgerichte Maßnahmen zum Schutze des Lebens des Schuldners nicht für notwendig erachten (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

    Dabei verbietet das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (Senat, Beschl. v. 14. Juni 2007, aaO).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).

    Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, oder auch die Ingewahrsamnahme des suizidgefährdeten Schuldners nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74; Senat, Beschl. v. 24. November 2005 und v. 14. Juni 2007, jeweils aaO).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07
    Auch wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist, ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen (BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    aa) (1) Das Beschwerdegericht legt zutreffend zugrunde, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587; vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Mai 2005, I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, 1860 m.w.N.) selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung - wie hier - eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen ist.

    Steht fest oder ist aller Voraussicht nach davon auszugehen, dass die Anordnung der Unterbringung zu einer bloßen Verwahrung auf Dauer führte, so ist eine Freiheitsentziehung zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung unverhältnismäßig und das Verfahren (ggf. erneut) auf bestimmte Zeit einzustellen (Senat, Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 8).

    Diesem ist es im Interesse des Gläubigers nämlich zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hin zu arbeiten und den Stand seiner Behandlung regelmäßig nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 - I ZB 15/13, NJW 2014, 2288 Rn. 24 ff., und vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250 Rn. 11).

  • BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf weitere einstweilige

    (d) Bis dahin wird das Vollstreckungsgericht deshalb ein Zwangs- oder Teilungsversteigerungsverfahren regelmäßig einstweilen einzustellen und in regelmäßigen Zeitabständen eine Veränderung der Lage zu prüfen haben, wenn sich weder durch eigene noch durch Maßnahmen anderer Stellen sicherstellen lässt, dass sich die akute Suizidgefahr durch den Zuschlag nicht verwirklicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Rn. 10 und vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 8).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (std. Rspr., vgl. etwa Senat, BGHZ 163, 66, 73; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587) ist selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres (einstweilen) einzustellen.
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Das ist im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners zu berücksichtigen (dazu BVerfG NJW 1994, 1719; NJW 1998, 295, 296 ; NJW 2007, 2910, 2911; BGHZ 163, 66, 72 ff. ; Senat , Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, aaO; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, WM 2007, 1667, 1668; Beschl. v. 6. Dezember 2007, V ZB 67/07, NJW 2008, 586; Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1835).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 34/09

    Räumungszwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss: Einstweilige Einstellung

    Das Interesse des Gläubigers an der Fortsetzung des Verfahrens verbietet eine dauerhafte Einstellung, weil die staatliche Aufgabe, das Leben des Schuldners zu schützen, nicht auf unbegrenzte Zeit durch ein Vollstreckungsverbot gelöst werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 14.6.2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719 Tz. 15; Beschl. v. 6.12.2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586 Tz. 10).

    Im Interesse des Gläubigers ist dem Schuldner zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hinzuwirken und den Stand seiner Behandlung dem Vollstreckungsgericht nachzuweisen (BGH NJW 2008, 586 Tz. 10).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen

    Dem Gläubiger kann eine befristete Einstellung des Verfahrens nach den Umständen des Einzelfalls auch dann zuzumuten sein, wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustands des Schuldners gering sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251 Rn. 11).
  • KG, 06.05.2008 - 1 W 319/06

    Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft: Eintragung der Gesellschaft im Grundbuch

    Deren Recht, nach Maßgabe des 8. Buches der ZPO aus dem Titel in das der Vollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, ist verfassungsrechtlich geschützt (Art. 14 GG, Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BGH NJW 2007, 3719, NJW 2008, 586).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei

    Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).
  • LG Kleve, 24.11.2014 - 4 T 500/14

    Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner?

    Diese Grundsätze gelten hierbei nicht nur für eine im Falle der Zwangsräumung bestehende Suizidgefahr, sondern auch, wenn es darum geht, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren wegen der bei endgültiger Zuschlagserteilung und Zwangsräumung des Grundstücks drohenden Gefahr der Selbsttötung des Schuldners oder seines nahen Angehörigen einstweilen einzustellen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1859 f.; NJW 2006, 505 f.; NJW 2007, 3719 f.; NJW 2008, 586 f.; NJW 2008, 1000 f.).
  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

  • LG Essen, 04.03.2010 - 7 T 427/08

    SonstigesZivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

  • LG Kleve, 23.01.2013 - 4 T 295/12

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Bluthochdrucks!

  • LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
  • LG Traunstein, 16.05.2022 - 4 T 1275/21

    Vollstreckungsschutz gegen Wohnungsräumung wegen einer Gesundheitsgefahr

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