Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10   

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https://dejure.org/2010,670
BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,670)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,670)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,670)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 1 FamFG
    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur Haftantragstellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer Haftantragsstellung einer Bundespolizeiinspektion zur Bundespolizeidirektion mangels organisatorischer Selbständigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 64 Abs. 3, FamFG § 413 Abs. 1, AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1, FamFG § 418 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Zurückschiebung, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Bundespolizei, Haftantrag

  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur Haftantragstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur Haftantragstellung

  • streifler.de

    Ausländerrecht: Unbegründeter Antrag: Zuständigkeit der antragstellenden Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung einer Haftantragsstellung einer Bundespolizeiinspektion zur Bundespolizeidirektion mangels organisatorischer Selbständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges öffentliches Recht - Haftantrag durch Bundespolizeiinspektionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundespolizeiinspektion ist keine Behörde

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Beschluss BGH vom 30.03.2010 (Az.: V ZB 79/10), ergänzt durch LG Berlin, Beschluss vom 10.02.2010

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 717
  • NVwZ 2010, 919
  • FGPrax 2010, 158
  • DÖV 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51

    Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).

    Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist (BGH Beschl. v. 12. Juli 1951, aaO).

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).

    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Er ist zwar in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 3; Keidel/Meier-Holz, FamFG, 16. Aufl. § 74 Rdn. 61).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, juris, Rdn. 5; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Denn selbst fehlerhaft errichtete Behörden und deren Träger sind im Interesse der Rechtssicherheit bis zur endgültigen Feststellung der Unwirksamkeit nicht als inexistent zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 38; BVerwG NvWZ 2003, 995, 996).
  • OLG Schleswig, 17.07.1997 - 2 W 84/97
    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BayObLG FGPrax 1997, 117; OLG Schleswig FGPrax 1997, 236, 237; KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138).
  • OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08

    Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BayObLG FGPrax 1997, 117; OLG Schleswig FGPrax 1997, 236, 237; KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138).
  • OLG Köln, 15.10.2008 - 16 Wx 215/08

    Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für die Anordnung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BayObLG FGPrax 1997, 117; OLG Schleswig FGPrax 1997, 236, 237; KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 14 Wx 10/08

    Ausländerrecht: Antragsbefugnis der örtlich unzuständigen Ausländerbehörde für

    Auszug aus BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrages ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BayObLG FGPrax 1997, 117; OLG Schleswig FGPrax 1997, 236, 237; KG FGPrax 1998, 157; OLG Karlsruhe FGPrax 2008, 228, 229; OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228; OLG Köln FGPrax 2009, 137, 138).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02

    Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft - Grenzen für die

  • KG, 16.02.1998 - 25 W 7870/97

    Stellung eines Haftantrages ; Zulässigkeit eines Antrages auf Anordnung von

  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Das Vorliegen eines solchen Antrags ist jedoch Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (Senat, Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, juris, Rdn. 7).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    a) Das Vorliegen eines solchen Antrags ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    a) Das Vorliegen eines zulässigen Antrages der zuständigen Verwaltungsbehörde nach § 417 FamFG ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (Senat, Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, Rn. 7; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, Rn. 12, juris).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Das Vorliegen eines solchen Antrags ist hingegen Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die der Bundespolizeidirektion Hannover zugehörige Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim zulässigerweise die Haftanträge für die in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen Ausländer stellen kann (Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, juris, Rdn. 7, 10).
  • BGH, 05.10.2010 - V ZB 222/10

    Sicherungshaftanordnung nach Asylfolgeantrag: Prognose über mögliches

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3); er ist auch begründet.

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Senat, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10 Rdn. 3 - juris; Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, Rdn. 3 - juris).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschl. v. 21. Januar 2010, V ZB 14/10, Rdn. 5 - juris; Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, Rdn. 5 - juris; ferner Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

  • BGH, 06.05.2011 - V ZB 98/11

    Anordnung einer zeitlich unbeschränkten Abschiebungshaft gegen den einen

  • BVerwG, 16.09.2019 - 5 P 5.18

    Abweichung vom dienstrechtlichen Fachsprachgebrauch; Befristung;

  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 15 W 1110/12

    Unterbringung eines jugendlichen Straftäters nach dem

  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 1 B 1242/20

    Polizeidienstunfähigkeit Feststellung Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

  • LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16

    Zwangsvollstreckung in rückständige Rundfunkbeiträge: Kostenentscheidung nach

  • BGH, 01.04.2011 - V ZB 26/11

    Berechnung der Dauer einer Freiheitsentziehung nach dem FamFG im Falle der

  • OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11

    Therapieunterbringung: Antragsbefugnis des Leiters einer JVA

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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10213
BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,10213)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,10213)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2010 - V ZB 79/10 (https://dejure.org/2010,10213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von eigenen Rechten im Hinblick auf eine Haftanordnung aufgrund zunächst erfolgloser Rückschiebung; Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung auch in einem Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verletzung von eigenen Rechten im Hinblick auf eine Haftanordnung aufgrund zunächst erfolgloser Rückschiebung; Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung auch in einem Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
    Zwar ist die persönliche Anhörung auch in dem Rechtsmittelverfahren grundsätzlich erforderlich (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).

    Aber hiervon kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse von einer erneuten Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, aaO).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
    Das form- und fristgerecht eingelegte und begründete Rechtsmittel ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ungeachtet des Umstands, dass sich die Hauptsache mit der Entlassung des Betroffenen aus der Haft erledigt hat, ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 = InfAuslR 2010, 249, 250).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
    Mag die Feststellung der Belehrung in dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen auch auf einem Textbaustein beruhen, bei dem das Wort "nicht" entsprechend dem Ergebnis der Befragung des Betroffenen zu streichen oder nicht zu streichen ist, hat der Senat mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Belehrung erfolgte, und zwar rechtzeitig (siehe dazu Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, Rn. 18, juris).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 9/10

    Schlichtungsverfahren: Erforderlichkeit eines neuen Schlichtungsversuchs bei

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
    Eine Beteiligung nach § 418 Abs. 3 Nr. 1 FamFG, die im Ermessen des Gerichts steht (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZR 9/10, Rn. 17, juris), schied aus, weil nach den Angaben des Betroffenen davon auszugehen war, dass er von der Frau dauernd getrennt lebte.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
    e) Schließlich ist für einen Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, juris) nichts ersichtlich.
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