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   BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17   

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https://dejure.org/2017,30997
BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17 (https://dejure.org/2017,30997)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - V ZB 84/17 (https://dejure.org/2017,30997)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 (https://dejure.org/2017,30997)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Haft nach Erledigung der Hauptsache

  • IWW

    Art. 6 Abs. 1 GG, § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 62 FamFG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FamFG, §§ 84, 430 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor Einlegung des Rechtsmittels; Berechtigtes Interesse an der isolierten Feststellung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Haft nach Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62
    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor Einlegung des Rechtsmittels; Berechtigtes Interesse an der isolierten Feststellung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor Einlegung des Rechtsmittels; Berechtigtes Interesse an der isolierten Feststellung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Haft nach Erledigung der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1808
  • FGPrax 2017, 231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17
    Daran hat sich durch die Einführung von § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG mit dem Gesetz vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) nichts geändert (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 10 f.).

    Dieses Interesse begründet aber ein Feststellungsinteresse nach § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 FamFG nicht, weil es abstrakt ist und nicht, wie geboten, konkret (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14, FGPrax 2016, 34 Rn. 12).

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17
    Gegenstand der nach § 62 Abs. 1 FamFG zu treffenden Feststellung ist nämlich nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung, im Fall eines Antrags der beteiligten Behörde also der (teilweisen) Zurückweisung des Haftantrags oder der Aufhebung der Haftanordnung, sondern die aus dieser Entscheidung folgende Verletzung des (Rechts-) Beschwerdeführers in seinen Rechten (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 12).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17
    aa) Mit der Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG, die auch der Behörde zukommen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 11, 13), lässt sich deren Interesse an einer Feststellung nach § 62 FamFG nicht begründen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich indessen nur mit der Gefahr wiederholter Eingriffe in Freiheitsrechte des Betroffenen befasst (vgl. BVerfGE 104, 220, 233).
  • BGH, 16.01.2019 - XII ZB 429/18

    Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine

    Dies setzt die Antragsberechtigung des Beschwerdeführers nach § 62 Abs. 1 FamFG voraus (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017 - XII ZB 460/16 - FamRZ 2017, 1069 Rn. 2 ff.; vom 27. Juli 2016 - XII ZB 623/15 - juris Rn. 2 ff. mwN; vom 24. Oktober 2014 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 4 ff. und vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 11 f.; BGH Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 - FGPrax 2017, 231 Rn. 5 ff.), an der es dem Beteiligten jedoch mangelt.

    Denn sie ist nicht Trägerin von Grundrechten und hat auch nicht ein dem Betroffenen vergleichbares Rehabilitationsinteresse (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 205/14 - FamRZ 2014, 1916 Rn. 6 f. für die Betreuungsbehörde; BGH Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 - FGPrax 2017, 231 Rn. 5 ff.; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 169/14 - FGPrax 2016, 34 Rn. 9 ff. und BGHZ 196, 118 = FGPrax 2013, 131 Rn. 9 ff., jeweils für die Ausländerbehörde; vgl. auch Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 62 Rn. 13).

  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 122/19

    Rechtsbeschwerde gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft; Voraussetzungen für

    Daran hat sich durch die Einführung von § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG mit Gesetz vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) nichts geändert (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 7 mwN).

    (1) Gegenstand der analog § 62 Abs. 1 FamFG zu treffenden Feststellung ist nicht die objektive Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung, sondern die aus dieser Entscheidung folgende Verletzung des Rechtsbeschwerdeführers in seinen Rechten (vgl. BGH, FGPrax 2017, 231 Rn. 8).

    Zwar könnte sich die beteiligte Behörde grundsätzlich auf die Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (gesetzlicher Richter) und Art. 103 Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör) berufen, die auch der Behörde zukommen (BGH, FGPrax 2017, 231 Rn. 8 mwN); allerdings stützt die beteiligte Behörde ihren Antrag nicht auf die Verletzung dieser Rechte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 18 E 920/20

    Annahme eines Feststellungsinteresses einer Ausländerbehörde in

    vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17 -, juris Rn. 8.

    vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017, a.a.O., juris Rn. 9.

  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 28/18

    Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (hier: Abschiebungshaft);

    Sie ist nach § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, weil sie sich gegen einen eine freiheitsentziehende Maßnahme ablehnenden Beschluss richtet (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 84/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 4).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Die beteiligte Behörde kann ein Rechtsbeschwerdeverfahren, anders als der Betroffene, nicht mit einem Feststellungsantrag nach § 62 FamFG fortsetzen oder durchführen, weil sie das in der Vorschrift geforderte berechtigte Interesse an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat, nicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017, V ZB 84/17, juris).
  • LG Lübeck, 29.09.2020 - 7 T 375/20

    Feststellungsinteresse einer Justizvollzugsanstalt gegen Ablehnung einer

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 29. Juni 2017 (V ZB 84/17, FGPrax 2017, 231-232, zitiert nach juris, Rn. 8, m.w.N.) ausgeführt:.
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