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   BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67   

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https://dejure.org/1968,45
BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,45)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1968 - V ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,45)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67 (https://dejure.org/1968,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufteilbarkeit bestehenden Wohnungseigentums in mehrere Wohnungseigentumsrechte ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer; Sinn und Zweck des Wohnungseigentums; Möglichkeit der Zerlegung einer Wohnung in mehrere in sich abgeschlossene Raumeinheiten; Vermehrung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 250
  • NJW 1968, 499
  • MDR 1968, 396
  • DNotZ 1968, 417
  • DB 1968, 438
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Neustadt, 20.07.1959 - 3 W 62/59
    Auszug aus BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
    mit dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum verbundene körperschaftsrechtliche Element - "verdinglichtes Mitgliedschaftsrecht" - s. Bärmann a.a.O. S. 151, 184 und NJW 1960, 295).

    Für das Wohnungseigentum folgt hieraus zunächst die begriffliche Aufteilbarkeit in rein ideeller Hinsicht: da nach allgemeinem bürgerlichem Recht sowohl das Alleineigentum als auch das gewöhnliche Miteigentum ideell teilbar sind, kann auch das aus Alleineigentum und Miteigentum zusammengesetzte Wohnungsrecht bei real ungeteilt bleibender Raumeinheit (Wohnung) in mehrere ideelle, nach Quoten abgegrenzte Teilrechte aufgespalten werden (was insbesondere für Eheleute praktisch ist, vgl. OLG Neustadt NJW 1960, 295).

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
    Gegen eine rechtsgeschäftliche Bestimmung dieses Inhalts bestehen keine rechtlichen Bedenken, weil § 12 WEG keine erschöpfende Regelung in dem Sinn darstellt, daß andere dingliche Beschränkungen des Wohnungseigentümers ausgeschlossen wären (Senatsbeschluß vom 15. Juni 1962 - V ZB 2/62, BGHZ 37, 203, 206/7).
  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
    Das Bruchteilseigentum des allgemeinen bürgerlichen Rechts ist seinerseits wiederum aufteilbar; allerdings nicht real, da ihm kein realer Gegenstand (Grundstück) als Ganzes zugeordnet ist, wohl aber ideell, indem die Miteigentumsquote (von z.B. 1/2) in mehrere kleinere Quoten (z.B. 3 Quoten von je 1/6) aufgespalten wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 13, 133, 140/141 mit Zitaten).
  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
    Die Aufteilung ist in jedem Fall eine Verfügung über das aufzuteilende Wohnungseigentum; denn dieses wird dabei ohne Rücksicht darauf, ob gleichzeitig eine Übertragung auf einen anderen Rechtsträger stattfindet oder nicht, in seinem Inhalt verändert (vgl. BGHZ 1, 294, 304), nötig ist also in jedem Fall ein rechtsgeschäftlicher Akt des Wohnungseigentümers selbst, dessen Recht geteilt werden soll, bei Teilveräußerung (eines oder mehrerer oder aller Teilrechte) außerdem die vertragliche Mitwirkung der Erwerber.
  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
    Damit will es bei Auslegung der das Grundbuchrecht betreffenden (vgl. RGZ 146, 308, 311) Vorschriften der §§ 4, 8 WEG von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig abweichen, das die Frage bejaht.
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    Insoweit besteht kein Bruchteilseigentum mit ideellen Anteilen sämtlicher Wohnungseigentümer, sondern "Alleineigentum" an bestimmten dinglich-gegenständlich abgegrenzten Gebäudeteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250, 251 f.), mit denen der Wohnungseigentümer grundsätzlich nach Belieben verfahren und jeden anderen von Einwirkungen hierauf ausschließen kann (§ 13 Abs. 1 WEG).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Das gilt auch dann, wenn ihm nicht nur eine, sondern mehrere Wohnungen gehören (Senat, Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250, 256; Urteil vom 14. Juli 2017 - V ZR 290/16, NJW 2018, 552 Rn. 6).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Letzteres steht, ungeachtet der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums, jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht im Vordergrund (vgl. Senat, BGHZ 49, 250, 251; 50, 56, 60).
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