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   BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13   

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https://dejure.org/2015,37463
BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13 (https://dejure.org/2015,37463)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZB 93/13 (https://dejure.org/2015,37463)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13 (https://dejure.org/2015,37463)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO
    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei "eingeschränktem Anerkenntnis"; Veranlassung zur Klageerhebung bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • IWW

    § 99 Abs. 2 ZPO, § 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 307 ZPO, § 93 ZPO, § 99 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 92 Abs. 2 ZPO, §§ 93, 91 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei Verurteilung aufgrund eines Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug Vorbehalt; Zusage der Leistungsbereitschaft des Schuldners hinsichtlich Erfüllung des Gegenanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde, Veranlassung zur Klage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 99 Abs. 2, § 93
    Zu Kostentragung und statthaftem Rechtsmittel gegen diese bei streitiger Entscheidung über unter Vorbehalt erklärtem Anerkenntnis

  • Anwaltsblatt

    § 93 ZPO, § 99 ZPO
    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei Zug-um-Zug-Anerkenntnis

  • Anwaltsblatt

    § 93 ZPO, § 99 ZPO
    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei Zug-um-Zug-Anerkenntnis

  • rewis.io

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei "eingeschränktem Anerkenntnis"; Veranlassung zur Klageerhebung bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2 S. 1; ZPO § 307
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei Verurteilung aufgrund eines Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug Vorbehalt; Zusage der Leistungsbereitschaft des Schuldners hinsichtlich Erfüllung des Gegenanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldner hält berechtigterweise Geld zurück: Kein Anlass zur Klageerhebung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortiges Anerkenntnis - und das Zurückbehaltungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortiges Anerkenntnis - trotz Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkenntnis Zug-um-Zug - und die Kostenbeschwerde

  • anwaltverein.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Sofortiges Anerkenntnis und Kostenbeschwerde bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • anwaltverein.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Sofortiges Anerkenntnis und Kostenbeschwerde bei Zug-um-Zug-Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 572
  • MDR 2016, 232
  • FamRZ 2016, 303
  • WM 2016, 1193
  • AnwBl 2016, 363
  • AnwBl Online 2016, 244
  • BauR 2016, 554
  • ZfBR 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    aa) Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040, 2041; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006 und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Dieser Schluss ist etwa gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, aaO, II. 3. b).

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Diesen Anforderungen genügt ein Anerkenntnis, das unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung erfolgt; auch dieses ist ein prozessuales Anerkenntnis (BGH, Urteil vom 5. April 1989 - IVb ZR 26/88, BGHZ 107, 142, 146 f.).

    Ein Urteil, das auf ein solches prozessuales Anerkenntnis hin ergeht, ist zwar kein Anerkenntnisurteil im Sinne von § 307 ZPO, selbst wenn es ein wirksames Anerkenntnis als Entscheidungsgrundlage hat (BGH, Urteil vom 5. April 1989 - IVb ZR 26/88, aaO, S. 147).

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    aa) Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040, 2041; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006 und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Die Erklärung der Leistungsbereitschaft bei Erfüllung des Anspruchs, auf welchen ein geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, lässt zwar die Veranlassung zur Klageerhebung entfallen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    aa) Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040, 2041; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006 und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Es kann vielmehr, sofern die Verteidigungserklärung keinen Sachantrag ankündigt oder das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22).

  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Die Vorschrift des § 93 ZPO, deren Anwendung mit der sofortigen Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt werden kann, setzt aber auch nicht voraus, dass ein Anerkenntnisurteil im Sinne von § 307 ZPO ergeht (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98, NJW-RR 1999, 1741; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 1; MüKo-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 93 Rn. 11 aE).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Entschieden ist das für die gemischte Kostenentscheidung eines teilweise in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits (BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265, 271 f. und Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 9).
  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Dieser entspricht dem Wert des Zug-um-Zug-Vorbehalts, unter welchem der Klage stattgegeben worden ist, begrenzt allerdings durch den Wert der Klageforderung (Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654 und BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - XII ZB 105/97, NJW 1999, 723).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Entschieden ist das für die gemischte Kostenentscheidung eines teilweise in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits (BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265, 271 f. und Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, NJW-RR 2007, 1586 Rn. 9).
  • BGH, 16.12.1998 - XII ZB 105/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung der Gegenpartei zur Zustimmung zum

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Dieser entspricht dem Wert des Zug-um-Zug-Vorbehalts, unter welchem der Klage stattgegeben worden ist, begrenzt allerdings durch den Wert der Klageforderung (Senat, Beschluss vom 14. Februar 1973 - V ZR 179/72, NJW 1973, 654 und BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - XII ZB 105/97, NJW 1999, 723).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1989 - 9 W 29/89
    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13
    Nach wohl überwiegender Ansicht ist das nicht der Fall (OLG München, MDR 1992, 184; OLG Düsseldorf, MDR 1989, 825; MüKo-ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 99 Rn. 21; PG/Schneider, ZPO, 7. Aufl., § 99 Rn. 14 aE; Saenger/Gierl, ZPO, 6. Aufl., § 99 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1989 - 10 W 80/89
  • OLG München, 28.08.1991 - 25 W 799/91

    Isolierte Kostenanfechtung; Statthaftigkeit; Zurückbehaltungsrecht;

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 17).

    Es kann vielmehr, jedenfalls wenn die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; vom 22. Oktober 2015, aaO Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Leitsatz und Rn. 22; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21).

  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Dieser Schluss ist etwa gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 19; BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, aaO).

    Hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet, kann die beklagte Partei, sofern die Verteidigungserklärung keinen Sachantrag ankündigt oder das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung anerkennen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZB 54/18, juris Rn. 5).

  • BGH, 27.04.2021 - VIII ZB 44/20

    Kostenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung zur

    Dieser Schluss ist etwa gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt oder - soweit die Leistung nicht in einer Zahlung, sondern beispielsweise in einer Unterlassung liegt - den Gläubiger auf Aufforderung hin trotz Fälligkeit der Leistung nicht durch entsprechende Erklärung klaglos stellt (Senatsurteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, aaO unter II 3 b; BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - V ZB 93/18, aaO; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 19).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, juris Rn. 21, NJW 1979, 2040; Beschluss vom 08.03.2005 - VIII ZB 3/04, juris Rn. 5, NJW-RR 2005, 1005; Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05, juris Rn. 10, BGHZ 168, 57; Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13, juris Rn. 19, NJW 2016, 572).

    Dieser Schluss ist etwa dann gerechtfertigt, wenn der Schuldner eine fällige Forderung trotz Aufforderung nicht bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, juris Rn. 20, NJW 1979, 2040; Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13, juris Rn. 19, NJW 2016, 572) oder bei anderen Klageansprüchen den Gläubiger auf Aufforderung hin nicht klaglos stellt (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, juris Rn. 20, NJW 1979, 2040; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 23, NJW-RR 2007, 1580; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 20).

    So ist die Erwartung des Klägers, nur durch eine Klage zu seinem Recht zu kommen, in der Regel dann nicht begründet, wenn der Beklagte zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruches zurückhält und dieser Anspruch besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13, juris Rn. 20, NJW 2016, 572).

    Der Beklagte kann vielmehr, sofern die Verteidigungsanzeige noch keinen Sachantrag ankündigt oder das Klagevorbringen bestreitet, noch innerhalb der - ggf. verlängerten - Klageerwiderungsfrist mit der Folge des § 93 ZPO anerkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05, juris Rn. 22, BGHZ 168, 57; Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13, juris Rn. 21, NJW 2016, 572).

  • OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21

    Bauträgervertrag: Verjährung der Gewährleistungsrechte bei verjährtem

    Soweit nämlich eine Abnahme Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten ist, ist es der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (BGH NJW 2016, 572, 574, Rn. 41; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rn. 57; BGH NJW-RR 2016, 1143, 1144, Rn. 24).
  • KG, 11.04.2024 - 2 W 31/23
    Danach ist der Gegenstandswert hier nach der Kostenlast zu bemessen, von der die Klägerin durch ihre sofortige Beschwerde befreit werden wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. April 2019 - 13 WF 47/19 -, Ls. und Rn. 2 - 3, juris; Schneider NZFam 2022, 370, beck-online; Schneider NZFam 2022, 181, beck-online).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 5 A 2.17

    Abschluss; Abwägung; Anerkenntnis; Ausgangsrechtsstreit; Ausgangsverfahren;

    "Veranlassung zur Erhebung der Klage" im Sinne des § 156 VwGO besteht, wenn Tatsachen vorliegen, die in dem Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht gelangen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13 - NJW 2016, 572 Rn. 19 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2016 - 13 S 132/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kostenentscheidung bei sofortigem

    Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572; Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Ein Anlass zur Klageerhebung fehlt hingegen in der Regel, wenn der Schuldner die Leistung nur wegen eines - tatsächlich bestehenden - Gegenanspruchs zurückhält (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015, aaO).

    Der Kläger hatte es danach in der Hand, durch konkreten Vortrag zur regelmäßigen Wartung und Reparatur seines Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt aufzuzeigen, dass der Einwand eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht unzutreffend war, und so ohne Klageerhebung zu seinem Recht zu kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17

    Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum

    Zu divergierenden Entscheidungen kann es in diesem Zusammenhang nicht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, Rn. 11).
  • KG, 28.08.2023 - 8 W 34/23

    Einrede der Vorleistungspflicht des Verbrauchers nach § 357 Abs. 4 BGB

    1) Anlass zur Einreichung der Klage i.S. von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO besteht (jedenfalls), wenn die Klage im Zeitpunkt ihrer Einreichung zulässig und begründet war (s. BGH NJW 2021, 941 Rn 18) und Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (s. BGH NJW 2016, 572 Rn 19; BGHZ 168, 57 = NJW 2006, 2490 Rn 10, jeweils zu § 93 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 269 Rn 18c).

    Nicht anders als der Schuldner, der auf vorgerichtliche Zahlungsaufforderung sein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB nicht ausübt (s. BGH NJW 2016, 572 Rn 20; s.a. BGH NJW-RR 2005, 1005 - juris Rn 6), kann auch der Schuldner Klageveranlassung geben, der ein rückwirkendes Leistungsverweigerungsrecht nicht vorgerichtlich ausübt.

  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

  • KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17

    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 WF 169/23

    Voraussetzungen von § 93 ZPO für anderweitige Kostenentscheidung (hier:

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2022 - 1 W 9/22

    Anlassgeben zur Klageerhebung und Unterlagenanforderung

  • OLG Frankfurt, 30.05.2022 - 22 W 22/22

    Verpflichtung zur Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde als Holschuld

  • OLG Frankfurt, 05.07.2019 - 17 W 20/19

    Teilerleding der Hauptsache, Anerkenntnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2022 - 4 P 2/22

    Sofortiges Anerkenntnis eines Anspruchs auf Entschädigung wegen überlangen

  • LG München I, 27.06.2018 - 41 O 14768/16

    Vorrang dinglicher Vereinbarungen vor Gesetzesrecht im Nachbarschaftsrecht

  • LG Bonn, 01.12.2017 - 1 O 190/17

    Kfz-Schaden, Wiederbeschaffungsaufwand, Abrechnung, Restwert

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 FEK 388/20

    Sofortiges Anerkenntnis; Entschädigungsanspruch; Gerichtsverfahren; unangemessene

  • LG Münster, 28.07.2021 - 1 S 89/19
  • AG Köln, 24.05.2022 - 271 C 4/22
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