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   BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19   

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https://dejure.org/2019,51988
BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,51988)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2019 - V ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,51988)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2019 - V ZR 101/19 (https://dejure.org/2019,51988)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des von ihm erstellten Gutachtens zur Erforderlichkeit der Balkonsanierung; Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Gesamtheit der Wohnungseigentümer über ihm bekannte oder für möglich gehaltene Mängel am Gemeinschaftseigentum ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; WEG § 27
    Sachverständiger als Zeuge bei umstrittener Pflichtverletzung des Verwalters wegen notwendiger umfassender Balkonsanierung

  • rewis.io

    Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit aufgrund fehlender Erinnerungen; Haftung des Verwalters bei Pflichtverletzungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterpflichten hinsichtlich des Zustandes des Gemeinschaftseigentums, Pflicht zur umfassenden Unterrichtung der Eigentümer bei Sanierungsbedarf einer Wohnanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des von ihm erstellten Gutachtens zur Erforderlichkeit der Balkonsanierung; Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Gesamtheit der Wohnungseigentümer über ihm bekannte oder für möglich gehaltene Mängel am Gemeinschaftseigentum ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit aufgrund fehlender Erinnerungen; Haftung des Verwalters bei Pflichtverletzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein erhebliches Beweisvorbringen ungeeignet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kenntnis über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum und die Verwalterpflichten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beton-Balkone einer Wohnanlage zerbröckelten - Die Eigentümergemeinschaft verklagt die Verwalterin wegen unterlassener Sanierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss Weg zur Schadensbeseitigung ebnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss sich um Mängel in der Anlage kümmern und Behebung vorantreiben

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Balkoninstandsetzung; Informationspflichten des Verwalters

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Verwalter muss prüfen - Es ging um Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln - Pflichtverletzung kann Schadensersatzhaftung begründen

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Keine) Vernehmung eines voraussichtlich unergiebigen Zeugen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2020, 376
  • ZMR 2020, 768
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Darauf, dass der Verwalter diese Überprüfung vornimmt, die Wohnungseigentümer entsprechend unterrichtet und eine sachgerechte Beschlussfassung vorbereitet, dürfen sich diese generell verlassen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, WuM 2019, 730 Rn. 22).

    aa) Bei Verstößen des Verwalters gegen seine den Wohnungseigentümern gegenüber bestehenden Überwachungs-, Kontroll- und Unterrichtungspflichten hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums besteht nämlich eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Pflichtverletzung für den Eintritt des Schadens kausal war (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, WuM 2019, 730 Rn. 39).

    Hierzu muss der Verwalter aber Tatsachen aufzeigen (und ggf. beweisen), die die Annahme entkräften, dass sich die Wohnungseigentümer bei pflichtgemäßer Unterrichtung für eine Maßnahme entschieden hätten, die den Schadenseintritt verhindert hätte (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, WuM 2019, 730 Rn. 40).

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 378/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist aber größte Zurückhaltung geboten; es muss jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte (vgl. BVerfG, NJW 1993, 254, 255; BGH, Urteil vom 26. November 2003 - IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79, 85; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, NJW 2018, 2803 Rn. 9).

    Insbesondere kommt eine Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet nicht in Betracht, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13, NJW-RR 2015, 158 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, aaO).

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    a) Ein Gericht verletzt das Verfahrensgrundrecht der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ein erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt und dies im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 255/17, NJW 2019, 3147 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Insbesondere kommt eine Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet nicht in Betracht, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13, NJW-RR 2015, 158 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, aaO).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZR 29/17

    Wohnungskaufvertrag: Durch Genehmigung des Dachgeschossausbaus aufschiebend

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZR 61/15, NJW-RR 2016, 78 Rn. 6; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZR 29/17, NZM 2018, 289 Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist aber größte Zurückhaltung geboten; es muss jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte (vgl. BVerfG, NJW 1993, 254, 255; BGH, Urteil vom 26. November 2003 - IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79, 85; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, NJW 2018, 2803 Rn. 9).
  • BGH, 23.04.2015 - V ZR 200/14

    Beweisaufnahme: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Zwar kann ein erhebliches Beweisangebot außer Acht bleiben, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, weil es im Einzelfall zur Beweisbehauptung erkennbar keine sachdienlichen Ergebnisse erbringen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2015 - V ZR 200/14, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist aber größte Zurückhaltung geboten; es muss jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben könnte (vgl. BVerfG, NJW 1993, 254, 255; BGH, Urteil vom 26. November 2003 - IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79, 85; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, NJW 2018, 2803 Rn. 9).
  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Insbesondere kommt eine Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet nicht in Betracht, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 - III ZR 82/13, NJW-RR 2015, 158 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, aaO).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZR 61/15

    Grundstückskaufvertrag: Besitzübergang eines Mietshauses im

    Auszug aus BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19
    Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZR 61/15, NJW-RR 2016, 78 Rn. 6; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZR 29/17, NZM 2018, 289 Rn. 6).
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Der GdWE (bzw. hier den übrigen Wohnungseigentümern) steht es insofern offen, Tatsachen aufzuzeigen (und ggf. zu beweisen), die die Annahme entkräften, dass der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZfIR 2020, 104 Rn. 39 f.; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, WuM 2020, 239 Rn. 28).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 577/19

    Unterbleiben der Vernehmung der von der Prozesspartei benannten Zeugen mangels

    Darüber hinaus scheidet die Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet aus, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt (Senat, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, NJW 2018, 2803 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17, NJW-RR 2019, 380; vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, NZM 2020, 376 Rn. 10 jeweils mwN).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

    Es kann nicht von vornherein gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich die Erinnerung der als Zeugin vernommenen Berichterstatterin K.-S. mit dem Auffinden der im Schriftsatz vom 30. Januar 2020 benannten Schriftstücke wiedereingestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - V ZR 101/19 - WuM 2020, 239 Rn. 11 und vom 7. Januar 2004 - 5 StR 391/03 - StraFo 2004, 137, 138 zum Maßstab der völligen Ungeeignetheit eines Zeugenbeweises wegen Zeitablaufs).
  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 170/22

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs in

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZMR 2020, 768 Rn. 10).
  • BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19

    Abweichende Würdigung einer Zeugenaussage grds. nur nach erneuter Vernehmung

    aa) Ein Gericht verletzt das Verfahrensgrundrecht der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ein erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt und dies im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZWE 2020, 191 Rn. 10).

    Geschieht dies trotzdem, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung, die gegen § 286, § 440 Abs. 1 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, WM 2013, 426 Rn. 18; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZWE 2020, 191 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass die Beweiserhebung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, WuM 2020, 239 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 15.04.2021 - V ZR 170/20

    Verletzung der rechtlichen Gehörs durch Nichtzulassen eines Zeugenbeweises über

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZMR 2020, 768 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 17.11.2022 - V ZR 25/22

    Herausgabe des Grundschuldbriefs und der Löschungsbewilligung nur Zug um Zug

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZMR 2020, 768 Rn. 10).
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