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BGH, 19.08.2015 - V ZR 107/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 47 Abs. 3; ZPO § 6 S. 2
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 04.07.2013 - 2 O 826/11
- OLG Oldenburg, 17.04.2014 - 1 U 73/13
- BGH, 19.08.2015 - V ZR 107/14
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18
Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks
Die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers nunmehr mit dem Ziel einer Erhöhung des Streitwerts vorgetragenen Tatsachen können nach Abschluss des Verfahrens keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - V ZR 107/14, juris Rn. 2).