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   BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51   

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BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51 (https://dejure.org/1953,454)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1953 - V ZR 109/51 (https://dejure.org/1953,454)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 (https://dejure.org/1953,454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1062 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 08.10.1935 - VII 41/35

    1. Zur rechtlichen Beurteilung des Aufopferungsanspruchs auf Grund einer

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen).

    Die Möglichkeit, dass sowohl die Gemeinde als auch der Staat haftet, ist nicht auszuschliessen (RGZ 126, 356 [361]), insbesondere kann der Staat nur dann zur Entschädigung nicht herangezogen werden, wenn der Eingriff dem Staatszweck überhaupt nicht oder doch nicht unmittelbar frommt (RGZ 149, 34 [38]).

    Daraus, dass dieser Bunker nur einem räumlich umgrenzten Personenkreis zugute kam, könnte eine Haftung der Beklagten als Körperschaft nur entnommen werden, wenn diese im Rahmen ihrer ursprünglichen oder übertragenen Aufgaben für diesen Personenkreis sorgen müsste, wenn es sich also um Eigenzwecke der Gemeinde handeln würde, die im Rahmen selbstverwaltender Tätigkeit zu verwirklichen sind (RGZ 149, 34 [38]).

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Gesetzesänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, waren nach bisheriger Auffassung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen und das Berufungsurteil war daraufhin zu prüfen, ob es nach dem zur Zeit seiner Erlassung gültigen Recht richtig war (BGHZ 7, 161 [165] und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).

    Ein neues Gesetz sollte in der Revisionsinstanz insoweit berücksichtigt werden, als seine Anwendung zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung fährt (BGHZ 2, 324), ferner, wenn eine Zurückverweisung erfolgt und die Vorinstanz das Gesetz dann ebenfalls berücksichtigen muss (BGH in NJW 1953, 461), weiterhin wenn sich das neue Gesetz ausdrücklich oder stillschweigend rückwirkende Kraft beigelegt hat (BGHZ 7, 161 [165]).

  • RG, 13.11.1925 - VI 262/25

    Arbeiter- und Soldatenrat; Staatshaftung

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Die Gemeinden sind auch in anderen Fällen nicht haftbar gemacht worden, in denen der Staat in Durchführung der staatlichen Polizeigewalt Eingriffe vorgenommen hatte, die nur von örtlicher Bedeutung, aber doch im allgemeinen staatlichen Interesse notwendig waren (RGZ 112, 95 [101]; OLG Schleswig in NJW 1951, 605).
  • RG, 21.04.1941 - V 103/40

    1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Um eine Ersatzpflicht festzustellen, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein, einmal muss der Ersatzpflichtige der "Störer" im Sinne des § 1004 BGB sein, der bei Fehlen der Gemeinnützigkeit mit der Abwehrklage hätte belangt werden können, und ausserdem muss die Aufopferung zu seinen Gunsten gedient haben (RGZ 167, 14 [26]).
  • BGH, 21.05.1951 - II ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Die Gemeinden sind auch in anderen Fällen nicht haftbar gemacht worden, in denen der Staat in Durchführung der staatlichen Polizeigewalt Eingriffe vorgenommen hatte, die nur von örtlicher Bedeutung, aber doch im allgemeinen staatlichen Interesse notwendig waren (RGZ 112, 95 [101]; OLG Schleswig in NJW 1951, 605).
  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50

    Neue Gesetze in Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Ein neues Gesetz sollte in der Revisionsinstanz insoweit berücksichtigt werden, als seine Anwendung zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung fährt (BGHZ 2, 324), ferner, wenn eine Zurückverweisung erfolgt und die Vorinstanz das Gesetz dann ebenfalls berücksichtigen muss (BGH in NJW 1953, 461), weiterhin wenn sich das neue Gesetz ausdrücklich oder stillschweigend rückwirkende Kraft beigelegt hat (BGHZ 7, 161 [165]).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Neuerdings hat sich der III. Zivilsenat (Urteil vom 26. Februar 1953 III ZR 214/50 - zum Abdruck vorgesehen in BGHZ 9, 101) auf den Standpunkt gestellt, dass grundsätzlich ein nach der Erlassung des angefochtenen Urteils ergangenes Gesetz in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sei.
  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Der erkennende Senat schliesst sich dem Urteil des III. Zivilsenats vom 19. Februar 1952 III ZR 208/51 (zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung Bd 9, 83 vorgesehen) an.
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 58/50

    Haftung der Gemeinde aus Luftschutzaufträgen

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Ein Widerspruch mit den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 27. Mai 1949 II ZS 90/41 (OGHZ 2, 136 [139]) und des Bundesgerichtshofs von 16. Mai 1951 II ZR 58/50 (BGHZ 2, 142), vom 24. Sept. 1952 II ZR 25/52 und vom 31. Januar 1953 II ZR 130/52 besteht nicht, da es sich dort um vertragliche Verpflichtungen handelte und jeweils tatsächlich festgestellt wurde, dass der Vertrag, um den gestritten wurde, von der Gemeinde als solcher abgeschlossen worden ist.
  • RG, 29.04.1926 - I 174/25

    Kabelbeschädigung durch ein Kriegsschiff

    Auszug aus BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
    Es hat darin einen allgemeinen Grundsatz gesehen, der auch im § 904 BGB, im § 26 RGewO, im Reichsgesetz vom 22. Mai 1910 und in den Enteignungsgesetzen seinen Ausdruck gefunden habe, und damit sei auch die Einschränkung durch die Kabinettsordre vom 4. Dezember 1831 wieder beseitigt worden (RGZ 113, 301 [306]; RG in JW 1925, 2446).
  • BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52

    Luftschutzbauten

  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 25/52

    Rechtsmittel

  • RG, 18.03.1913 - VII 430/12

    Untersagung des Gewerbebetriebes; Schadensersatz

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

  • RG, 30.10.1912 - VI 200/12

    Schadensersatzanspruch aus § 51 GewO

  • RG, 01.07.1920 - Vl. 24/20

    Voraussetzungen für eine Haftung bei Luftfahrtschäden; Erfordernis einer

  • RG, 06.12.1929 - III 27/29

    Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten haftet eine preußische Stadtgemeinde dem

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Kriegssachschäden dürfen ausschließlich im Wege des Lastenausgleichs vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, nicht aber im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden (BGH Urt. v. 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - und v. 30. April 1953 - III ZR 360/52 - LM LAG § 13 Nr. 4 und 5).
  • BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51

    Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch

    Für die Entschädigungsansprüche aus Aufopferung besteht Einigkeit darüber, daß entgegen dem Wortlaut des § 75 EinlALR nicht nur der "Staat" als entschädigungspflichtig in Betracht kommt (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen; ebenso S 10 des Urteils des BGH vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -).

    Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.

  • BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55

    Hypothetischer Ursachenzusammenhang

    Die Sachlage ist hier mithin eine andere als in dem Fall, der der Entscheidung des V. Zivilsenats vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - (LM Nr. 4 zu § 13 LAG) zu Grunde liegt.
  • BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55

    Beseitigung alter Wehrmachtsanlagen. Rechtsweg

    In dem in NJW 1953, 1062 nur mit dem Leitsatz veröffentlichten Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - (abgedruckt in BB 1953, 429) hat der Senat für einen Sondertatbestand und auch nur mit einer Hilfserwägung einen Kriegssachschaden im Sinne der angeführten Bestimmungen in der schädigenden Einwirkung des Baues eines Luftschutzbunkers auf ein Nachbargrundstück erblickt.
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Angesichts des engen Zusammenhangs der einzelnen Vorschriften des Bergrechtes kann das Oberlandesgericht nicht auf andere Rechtsnormen selbständiger Bedeutung wie § 10 II 17 ALR (vgl. auch RGZ 64, 183 [186]; 122, 298 [302]; 145, 107 [109] zum Aufopferungsanspruch nach §§ 75, 76 Einl ALR sowie hierzu auch RGZ 113, 301 [306] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -, teilweise wiedergegeben bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 4 zu LAG § 13) zur Stützung seiner Ansicht verweisen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Soweit demnach nicht eine gesetzliche Einzelregelung den Entschädigungspflichtigen im Falle der Enteignung bestimmt, wie etwa bei Vorgehen auf Grund des Reichsleistungsgesetzes (§ 26 RLG), trifft die Entschädigungspflicht den Staat und insoweit muß auch eine beim Aufopferungsanspruch unter Umständen mögliche Mithaftung der Gemeinde ( BGH Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 ) ausscheiden.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51

    Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit

    Demzufolge stellt hier die Wegnahme der Steine der Klägerin einen Kriegssachschaden im Sinne der in Rede stehenden Bestimmungen dar, selbst wenn man Bedenken tragen sollte, der Entscheidung des V. Senats vom 15. Mai 1953 (V ZR 109/51) zu folgen, in der ganz allgemein der Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des Baues eines vom deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist, als Kriegssachschaden im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes gekennzeichnet wird.
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Für lastenausgleichsrechtlich erheblich hat der Bundesgerichtshof dagegen gehalten den Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des 1941 begonnenen Baues eines vom Deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist(Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - [NJW 1953 S. 1062]) - der Bundesgerichtshof verweist insofern auf die Parallelität zu dem Niederlegen von Gebäuden, um Schußfeld zu gewinnen oder um Brandgassen zur Bekämpfung von Großbränden bei Luftangriffen zu schaffen, die bei Kühne-Wolff als Beispiel für Kriegssachschäden angeführt seien -, die Beseitigung von Straßenbarrikaden in den ersten Wochen nach der kriegerischen Besetzung einer umkämpften Staat - Berlin - (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 - bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 LAG Nr. 5 -), sie Inanspruchnahme eines Textillagers nach dem Reichsleistungsgesetz, wenn Grund und Anlaß der Inanspruchnahme der kurz bevorstehende und erwartete Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren, selbst wenn bei der Inanspruchnahme der Gedanke an die Versorgung der Bevölkerung mit Wirtschaftsgütern mitgespielt hat(Urteil vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - [NJW 1953 S. 1746]), die Inanspruchnahme von Gebäuden zur Anlage von Fluchtwegen für künftige Luftangriffe(Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - [NJW 1954 S. 1927]), die Inanspruchnahme von Wäsche, Kleidung, Schuhwerk und Hausrat zur Versorgung eines von der Besatzungstruppe in einer bestimmten Stadt stationierten Transportes ehemaliger KZ-Häftlinge(Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3. LAG Nr. 9]).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58
    Die Passivlegitimation der Beklagten wird keineswegs, wie sie meint, dadurch in Frage gestellt, daß hier - anders als in einem früher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (IM GG Art. 34 Nr. 4; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1953, V ZR 109/51. BB 1953, 49) - nicht ein städtischer Angestellter oder Beamter die maßgebliche Entscheidung getroffen hat, sondern der Oberbürgermeister selbst; dieser Umstand läßt im Gegenteil eine Haftung der beklagten Stadtgemeinde um so mehr angezeigt erscheinen, wobei es keinen Unterschied ausmacht, daß der Oberbürgermeister zugleich örtlicher Luftschutzleiter war und zur Durchführung seiner Aufgaben städtische Dienststellen einsetzte.
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 1/52

    Rechtsmittel

    Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat im grundlegenden Beschluß zur Enteignung die gewohnheitsrechtliche Weitergeltung der in entsprechen der Anwendung der genannten Vorschriften entwickelten Grundsätze festgestellt (BGHZ 6, 270 [275] vgl. auch Urteil des Senats vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - S. 9/10 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 86/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1956 - VI ZR 345/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54

    Rechtsmittel

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