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   BGH, 30.06.1972 - V ZR 12/70   

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https://dejure.org/1972,5942
BGH, 30.06.1972 - V ZR 12/70 (https://dejure.org/1972,5942)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1972 - V ZR 12/70 (https://dejure.org/1972,5942)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1972 - V ZR 12/70 (https://dejure.org/1972,5942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Substantiierungsmangel wegen fehlender Begründung von Klage und Berufung - Entgangener Gewinn infolge Verspätung eines Hochhausbaus - Verzögerung der Erteilung einer Baugenehmigung bei Zustimmungsweigerung des Nachbarn - Widerspruch zu übereinstimmendem Parteivorbringen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 30.06.1972 - V ZR 12/70
    Die Prüfung ergibt: Die vom Oberlandesgericht vermißte Betragsaufteilung war bei dem Charakter der Klage als Teilklage notwendig (BGHZ 11, 192, 194) [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52].

    Hinsichtlich der übrigen Schadensersatzansprüche, die der Tatbestand des Berufungsurteils anführt (BU S. 15-17: 110.000 DM Kaufpreisüberhöhung beim Zweitkauf, 115.000 DM Schaden durch verspätete Hypothekenlöschung, 61.205,55 DM Schaden durch Bauverbot, 40.000 DM Vorbehaltszahlung), nimmt der Senat an, daß sie nur hilfsweise hinter dem Anspruch aus Schädigung wegen jener Zustimmungsweigerung geltend gemacht sind, jedoch untereinander gleichrangig und derart, daß jeder dieser Einzelansprüche zu seinem vollen (jeweils unter der Klagsumme liegenden) Betrag geltend gemacht und dem Gericht die Wahl überlassen werden sollte, auf Grund welchen Anspruchs es die Klagsumme zusprechen wolle; infolgedessen sind auch die sämtlichen Hilfsansprüche (die nach Grund und Betrag hinreichend bestimmt sind, vgl. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) in ihrem vollen Umfang rechtshängig geworden (vgl. BGHZ 11, 192, 195) [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52].

  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 25/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Notwendigkeit der Kosten bei Aussichtslosigkeit

    Mit dieser Absicht eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen stellen grundsätzlich weder einen Sittenverstoß i.S. von § 826 BGB dar (Senat, Urteil vom 30. Juni 1972 - V ZR 12/70, WM 1972, 934, 935) noch begründen sie eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte i.S. von § 765a ZPO oder lassen das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für die Durchführung der Zwangsvollstreckung entfallen (Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 233/03, WM 2004, 646, 647; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 2002 - IX ZB 26/02, BGHZ 151, 384, 388).
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

    Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses

    Sie hat für sich allein weder zum Zweck, den Schuldner zu schikanieren, noch dient sie dazu, ihm lediglich Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1972 - V ZR 12/70 - KTS 1973, 70 zu § 826 BGB).
  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Dem Gericht die Wahl zu überlassen, aufgrund welchen Anspruchs es die Klagesumme zusprechen will, wird nur vereinzelt für zulässig gehalten (so BGH, Urt. v. 30. Juni 1972 - V ZR 12/70, ZMR 1973, 171, 172; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 260 Anm. 1 b; ausdrücklich offenlassend BGH, Urt. v. 16. Juni 1959 aaO).
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