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   BGH, 29.10.1976 - V ZR 123/75   

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https://dejure.org/1976,3544
BGH, 29.10.1976 - V ZR 123/75 (https://dejure.org/1976,3544)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1976 - V ZR 123/75 (https://dejure.org/1976,3544)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1976 - V ZR 123/75 (https://dejure.org/1976,3544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit einer Nutzungsgebühr - Begründung einer Zwischenfinanzierungslast - Wirkung einer Mahnung - Beschaffung eines Zwischenkredites zur Fertigstellung einer Siedlerstelle - Fälligkeit einer Forderung mit der Zustellung des erstinstanzlichen Gutachtens - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1977, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

    Ob eine Zuvielmahnung im Umfange des tatsächlich bestehenden Anspruchs wirksam ist, entscheidet sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 19. April 1955 - I ZR 66/83 = WM 1955, 1024, 1025 = LM BGB § 286 Nr. 3; vom 19. Mai 1967 - V ZR 26/66 = WM 1967, 660, 662 = MDR 1967, 826; vom 29. Oktober 1976 - V ZR 123/75 = WM 1977, 145).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80
    Dies gilt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch für die Nachfristsetzung nach § 326 BGB; auch ihre Wirksamkeit wird allenfalls bei Geringfügigkeit der Zuvielforderung nicht berühr (Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1968, V ZR 96/67, WarnRspr 1969 Nr. 7; Senatsentscheidung vom 22. Januar 1971, V ZR 179/69 vgl. auch Urteil vom 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 77, 145) Die Beklagte hat nach den vom Berufungsgericht gebilligten Fest Stellungen des Landgerichts mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 197 über 4.000 DM mehr gefordert, als ihr einschließlich Zinsen noch zustanden, und zwar ohne Substantiierung der aufgeführten Einzelansprüche.
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