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   BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72   

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https://dejure.org/1973,5654
BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72 (https://dejure.org/1973,5654)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1973 - V ZR 127/72 (https://dejure.org/1973,5654)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1973 - V ZR 127/72 (https://dejure.org/1973,5654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zahlung unter Berufung auf Mängel des Hauses - Anforderungen an einen Besitzübergang - Begründung eines Anspruchs auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 572
  • WM 1973, 1054
  • DB 1973, 913
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.01.1907 - VII 112/06

    1. Muß zur Wirksamkeit des Fahrnispfandrechts (§ 1205 B.G.B.) das

    Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72
    Ob eine Schlüsselübergabe die eine oder die andere besitzrechtliche Bedeutung hat, hängt von den näheren Umständen des Einzelfalls ab (vgl. RGZ 66, 258, 263/266; 77, 201, 207/210; RGRK a.a.O. § 854 Anm. 10).
  • RG, 24.06.1911 - VI 525/10

    Pfandbestellung an einem Warenlager. ; Gesetzwidriger Pfandverkauf.

    Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72
    Ob eine Schlüsselübergabe die eine oder die andere besitzrechtliche Bedeutung hat, hängt von den näheren Umständen des Einzelfalls ab (vgl. RGZ 66, 258, 263/266; 77, 201, 207/210; RGRK a.a.O. § 854 Anm. 10).
  • BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67

    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72
    Die verfahrensrechtliche Verbindung dieses eigentumsrechtlichen Herausgabeanspruchs mit dem besitzrechtlichen im Weg von Hilfs- und Hauptantrag begegnet keinen Bedenken; insbesondere stellt § 863 BGB einer solchen Verbindung auf der Klägerseite ebensowenig entgegen wie einer Verbindung dadurch, daß der Beklagte gegen eine Besitzschutzklage eine petitorische Widerklage erhebt (BGHZ 53, 166); denn soweit die im Interesse des Klägers vom Gesetz begünstigte Beschleunigung der Entscheidung über die Besitzschutzklage durch die Verbindung mit der petitorischen Klage beeinträchtigt wird, liegt das am eigenen Verhalten des Klägers selbst und ist deshalb unbedenklich, zumal es der Kläger jederzeit in der Hand hat, den Hilfsklaggrund wieder fallen zu lassen.
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72
    Ein solcher Besitzübergang liegt - abgesehen von der Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Einigung (§ 854 Abs. 2 BGB) - dann vor, wenn der Kläger die tatsächliche Gewalt über das Anwesen willentlich und erkennbar aufgegeben und die Beklagte sie in gleicher Weise erlangt hat (§§ 856, 854 Abs. 1 BGB; BGB-RGRK 11. Aufl. § 856 Anm. 2, 3, § 854 Anm. 7, 8, 10, 12, 13; Palandt/Degenhart, BGB 32. Aufl. § 856 Anm. 2, § 854 Anm. 1 a, 2; vgl. BGHZ 27, 360, 362/363).
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus BGH, 06.04.1973 - V ZR 127/72
    Die Entscheidung über beide Anträge hängt davon ab, ob der im Kaufvertrag begründete Besitzüberlassungsanspruch der Beklagten noch wirksam oder durch die Rücktrittserklärung des Klägers hinfällig geworden ist; die Nichtzulassung der Feststellungswiderklage beruht daher auf rechtlich fehlerhaften Erwägungen (vgl. auch BGHZ 16, 317, 322).
  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Die Übergabe eines Schlüssels bewirkt nur dann einen Übergang des Besitzes an der dazugehörigen Sache, wenn der Übergeber die tatsächliche Gewalt an der Sache willentlich und erkennbar aufgegeben und der Empfänger des Schlüssels sie in gleicher Weise erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 6. April 1973 - V ZR 127/72, WM 1973, 1054).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Außerdem stehen ihm die allgemeinen possessorischen Ansprüche zu, die bei der vollständigen Entziehung des Mitbesitzes durch § 866 BGB nicht ausgeschlossen sind (Senat, Urteil vom 6. April 1973 - V ZR 127/72, LM Nr. 8 zu § 854 BGB; OLG Düsseldorf, OLGZ 1985, 233, 235).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Der Besitz kann nur durch eine vom Aufgabewillen getragene, äußerlich erkennbare Handlung aufgegeben werden (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1976 - VIII ZR 65/75 = WM 1976, 1192, 1193; BGH Urteil vom 6. April 1973 - V ZR 127/72 = LM BGB § 854 Nr. 8 = WM 1973, 1054).

    Behält der Besitzer aber einen weiteren Wohnungsschlüssel und macht er von diesem Schlüssel weiterhin Gebrauch, so ist nach der Verkehrsanschauung in aller Regel davon auszugehen, daß sich die Gewalt des bisherigen Besitzers immer noch in einer Weise betätigt, welche für den Erwerber die Möglichkeit der alleinigen Gewaltausübung ausschließt (vgl. BGH Urteil vom 30. Mai 1958 aaO; vom 6. April 1973 aaO; vgl. auch OGHZ 1, 149; 153; RGZ 40, 216, 223; 66, 258, 263/267; 77, 201, 207/210; 103, 100/101; Kregel aaO § 854 Rdn. 10; Palandt/Bassenge, BGB, 38. Aufl. § 854 Anm. 3 a; Staudinger aaO § 854 Rdn. 11 b und d; Soergel/Siebert/Mühl, BGB, 11. Aufl. § 854 Rdn. 17, § 929 Rdn. 63).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Ein Mitbesitzer kann gegenüber dem anderen Mitbesitzer durch vollständigen Entzug dessen Besitzes auch nach dieser Vorschrift ohne weiteres verbotene Eigenmacht begehen (vgl. BGH, Urt. v. 06.04.1973, Az.: V ZR 127/72, MDR 1973, S. 572 f.; OLG Frankfurt, Urt. v. 16.10.2020, Az.: 2 W 50/20, ZMR 2021, S. 479, Rn. 6; Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl. 2022, § 866 Rn. 4).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75

    Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB

    Auch die Beendigung des Besitzes an einer Sache durch Aufgabe der tatsächlichen Gewalt (§ 856 Abs. 1 BGB) setzt erkennbares willentliches Handeln voraus (BGH Urt. vom 6. April 1973 - V ZR 127/72 - WM 1973, 1054).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2017 - 9 U 159/16

    Besitzstellung der Erben an einem Hausgrundstück der Erblasserin

    Die völlige Entziehung des Mitbesitzes durch verbotene Eigenmacht ist keine Frage des jedem Mitbesitzer zustehenden Gebrauchs; sie begründet daher auch im Mitbesitzerverhältnis einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes (BGH, DB 1973, 913, 914; OLG Stuttgart, NJW 2012, 625, 626 unter II. 1. b); Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 866 Rn. 4).
  • OLG Köln, 05.11.2021 - 11 W 28/21

    1. Ein Kaufvertrag über einen Pkw und ein zugleich geschlossener Vertrag über die

    Soweit durch die Schlüsselübergabe der Alleinbesitz - wie ersichtlich hier - nicht völlig aufgegeben und übertragen wird, sondern nur Mitbesitz eingeräumt wird, stellt die Entziehung des Mitbesitzes verbotene Eigenmacht dar (BGH, MDR 1973, 572).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 137/74

    Schadensersatz wegen Verletzung des Besitzrechts - Voraussetzung verbotener

    Die Beklagte zu 2 hätte dem Beklagten zu 1 den erlangten Mitbesitz nur durch Rechtsbruch wieder entziehen können; denn auch einem Mitbesitzer kann der Besitz durch einen anderen Mitbesitzer nicht völlig entzogen werden (BGH Urteil vom 6. April 1973 - V ZR 127/72 = WM 1973, 1054).
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