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   BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17   

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https://dejure.org/2018,7396
BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17 (https://dejure.org/2018,7396)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2018 - V ZR 148/17 (https://dejure.org/2018,7396)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17 (https://dejure.org/2018,7396)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 48 Abs. 4 WEG, § 21 Abs. 8 WEG, § 10 Abs. 4 Satz 1 WEG, § 331 Abs. 1, 2 ZPO, § 46 WEG, § 48 Abs. 3 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 322 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 16 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer hinsichtlich Gültigkeit mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger; Eintritt der Gestaltungswirkung mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtskraft eines beschlussersetzenden Gestaltungsurteils

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 8; ZPO § 322 Abs. 1
    Rechtsschutz bei gerichtlich ersetztem Beschluss der Wohnungseigentümer (auch durch Versäumnisurteil) nach Regelungen der ZPO, nicht des WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Eintritt der Gestaltungswirkung eines stattgebenden Gestaltungsurteils; Ersetzung des Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Versäumnisurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer hinsichtlich Gültigkeit mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger; Eintritt der Gestaltungswirkung mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzungsbeschluss rechtskräftig: Nichtigkeit nicht mehr prüfbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ersetzung des Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Versäumnisurteil

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gestaltungsurteil und seine Gestaltungswirkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintritt von Gestaltungswirkung mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils in Bezug auf Sonderumlage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vom Gericht rechtskräftig ersetzter WEG-Beschluss ist in Stein gemeißelt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    An rechtskräftiger Beschlussersetzung ist nicht zu rütteln

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 37 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Wirkung eines rechtskräftigen stattgebenden Gestaltungsurteils

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussersetzung durch Versäumnisurteil: Nichtigkeit nicht mehr prüfbar! (IMR 2018, 214)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessrecht vor WEG-Recht - Wirkung eines Beschlussersetzungsurteils (IVR 2018, 112)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 522
  • MDR 2018, 786
  • NZM 2018, 401
  • ZMR 2018, 608
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Über eine solche Beschlussersetzungsklage wird durch Gestaltungsurteil entschieden (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 21).

    Deshalb sind Beschlussersetzungen - anders als (nicht nichtige) Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 4 WEG - nicht schon mit der Beschlussfassung gültig, sondern entfalten Wirkungen erst mit Eintritt der Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, WM 2011, 2385 Rn. 8; Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 21).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Insoweit stellt § 48 Abs. 4 WEG klar, dass auch Nichtigkeitsgründe nicht mehr geltend gemacht werden können, was sich aus dem einheitlichen Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (vgl. dazu Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 8) allerdings ohnehin ergibt (zutreffend Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 48 Rn. 69).
  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZWE 2017, 374 ff. veröffentlicht ist, sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung der anteiligen Sonderumlage.
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Denn nach allgemeinem Zivilprozessrecht ist auch ein Versäumnisurteil der materiellen Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO fähig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1961 - III ZR 19/60, BGHZ 35, 338, 339; Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341, 345).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Deshalb sind Beschlussersetzungen - anders als (nicht nichtige) Beschlüsse der Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 4 WEG - nicht schon mit der Beschlussfassung gültig, sondern entfalten Wirkungen erst mit Eintritt der Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, WM 2011, 2385 Rn. 8; Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 182/12, NJW 2013, 2271 Rn. 21).
  • BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60

    Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Denn nach allgemeinem Zivilprozessrecht ist auch ein Versäumnisurteil der materiellen Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO fähig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1961 - III ZR 19/60, BGHZ 35, 338, 339; Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341, 345).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17
    Der Inhalt eines - wie hier - gemäß § 21 Abs. 8 WEG gerichtlich ersetzten Beschlusses ist schon wegen der in § 10 Abs. 4 Satz 1 WEG angeordneten Bindung von Sondernachfolgern durch objektive und nächstliegende Auslegung des Urteilstenors zu ermitteln (vgl. zur Auslegung von Beschlüssen grundlegend Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff.).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Dies gilt zum einen dann, wenn ein Beschluss deshalb durchgeführt werden muss, weil er durch Gestaltungsurteil ersetzt worden ist (vgl. zu der Rechtskraftwirkung eines solchen Urteils: Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Denn bei der Entscheidung über eine Beschlussersetzungsklage kommt es nach allgemeinen prozessualen Regeln (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712, 713 mwN) darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung besteht; für dieses Klageziel ist es unerheblich, ob bereits bei der Ablehnung des Beschlussantrags eine Handlungspflicht der Wohnungseigentümer bestand (vgl. zu den Folgen für die Rechtskraft eines beschlussersetzenden Urteils Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, juris Rn. 32).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13 mwN).

    (b) Aus der Rechtskraft dieses Urteils ergibt sich allerdings nur - dies übersieht das Berufungsgericht -, dass der Gestaltungsanspruch der Klägerin zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 19. September 2013 bestanden hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, juris Rn. 13).

  • BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23

    Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

    Da das Gericht an Stelle der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entscheidet, hat es ohne Bindung an eine Willensbildung der Eigentümer die materiellen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes - namentlich das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung - von Amts wegen zu beachten (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 10).

    aa) Gegen die Ansicht, dass die Entscheidung mit Eintritt ihrer Rechtskraft für die Wohnungseigentümer die Möglichkeit der Beschlussanfechtung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG eröffnet, spricht schon, dass sich der Rechtsschutz gegen Urteile nach den verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsmitteln richtet (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NZM 2018, 401 Rn. 12 f.).

    Der in Geltung zu setzende Beschluss der Wohnungseigentümer wäre rechtswidrig, da er der vorangegangenen rechtskräftigen Beschlussersetzung widerspricht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).

    (a) Eine Beschlussersetzungsklage, über die durch Gestaltungsurteil entschieden wird (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 10), dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG.

    Mit Rechtskraft eines stattgebenden Gestaltungsurteils tritt die Gestaltungswirkung ein; zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht des Klägers im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 32; BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

    Einen neuen Beschluss können die Wohnungseigentümer nur unter Beachtung der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung treffen (vgl. zu den Wirkungen eines Gestaltungsurteils Senat, Urteil vom 11. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13).
  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 WEG aF hatte aber lediglich klargestellt, was sich aus dem einheitlichen Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ohnehin ergab (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 14; Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., § 44 Rn. 8; Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 44 Rn. 271).
  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich

    (2) Für Gestaltungsurteile gilt, wie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, im Grundsatz nichts anderes (vgl. nur BGH, Urteile vom 29. November 2011 - X ZR 23/11, GRUR 2012, 540 Rn. 11 f.; vom 18. Mai 2021 - X ZR 23/19, GRUR 2021, 1171 Rn. 7 ff.; [jeweils zur Patentnichtigkeitsklage]; vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13; vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, NJW 2018, 2550 Rn. 69 f. [jeweils zur Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG aF, jetzt: § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG]; vgl. auch BAG ZIP 2000, 2265, 2267 [zur Klage des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Kündigung]; vgl. ferner auch Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - VIII ZR 103/92, BGHZ 123, 137, 139).
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19

    Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn

    Die Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG n.F. verweist für die Fortgeltung des Prozessrechts für vor dem 01.12.2020 anhängig gewordene Verfahren - wie hier - auf den " dritten Teil " des Gesetzes, also die §§ 43 ff. WEG a.F. Die schon nach früherem Recht bekannte Beschlussersetzung durch ein gerichtliches Gestaltungsurteil nach § 21 Abs. 8 WEG a.F. (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2018, 522, 523, Tz. 10 = ZMR 2018, 608) unterfiel anerkanntermaßen jedenfalls den Regelungen in § 43 WEG a.F., auch wenn die konkrete Einordnung dieser Klageart und Entscheidungsform dort umstritten war (für eine Anwendung von § 43 Nr. 1 WEG a.F. etwa Roth, in: Bärmann, WEG, 14. Aufl. 2018, § 43, Rn. 73 und 99, für eine Anwendung von § 43 Nr. 4 WEG a.F. auf solche Fälle hingegen etwa Riecke/Schmid, WEG, 5. Aufl. 2019, § 43 WEG, Rn. 24 und Karkmann, in: BeckOGK-WEG, Ed. 1.3.2020, § 43, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18

    Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der

    Zugleich erwächst die Feststellung in materielle Rechtskraft, dass das Gestaltungsrecht im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestand und die Gestaltungswirkung daher zu Recht eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, Rz. 13; Zöller/Vollkommer, aaO, § 322 Rn. 4).

    Sie können lediglich im Rechtsmittelverfahren eingewendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, Rz. 13).

  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 271/20

    Eine im Urteil nach § 255 Abs. 1 ZPO durch das Gericht bestimmte Frist beginnt

    Die Gestaltungswirkung eines Urteils tritt aber erst mit seiner Rechtskraft ein (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2018 - V ZR 148/17, NJW-RR 2018, 522 Rn. 13; BGH, Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, NJW 2006, 2472 Rn. 22 zu einem Gestaltungsurteil gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 274/21

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Beschwerde in einem

  • AG Hamburg-St. Georg, 10.12.2021 - 980b C 12/21

    Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!

  • BGH, 07.05.2020 - V ZR 171/19

    Klärungsbedürftigkeit des Festhaltens an dem grundsätzlichen Vorrang der

  • LG Dortmund, 07.02.2023 - 1 S 116/22

    Beschlussersetzung durch das Gericht sowohl über das "Ob" als auch über das "Wie"

  • OLG Hamm, 03.11.2021 - 31 U 159/20

    Rechte des Darlehensnehmers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zum

  • AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21

    Gerichtliche Ersetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ermittlung der

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980b C 31/20

    Beschluss einer Eigentümerversammlung zum Fensteraustausch bei Sondereigentümer

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