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   BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10   

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https://dejure.org/2011,2415
BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10 (https://dejure.org/2011,2415)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2011 - V ZR 156/10 (https://dejure.org/2011,2415)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2011 - V ZR 156/10 (https://dejure.org/2011,2415)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 3 WoEigG, § 16 Abs 4 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 28 Abs. 3
    Abweichung vom Kostenverteilungsschlüssel nur bei tituliertem oder anderweitig feststehendem Ersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme von unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben durch den Verwalter in einer Jahresabrechnung; Verwendung eines vereinbarten oder gerichtlich vorgegebenen Verteilungsschlüssels als maßgebliche Größe für die Umlegung der Kosten in ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine grundsätzliche Ungültigkeit der Einzelabrechnungen bei Einstellung von unberechtigt vom Verwalter getätigten Ausgaben

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch unberechtigte Ausgaben gehören in die Jahresabrechnung, §§ 16 Abs. 2, 3 und 4; 28 Abs. 3 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG-Verwalter - Jahresabrechnung und Umlegungsschlüssel Einzelabrechnungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausweis von unberechtigterweise aus Gemeinschaftsmitteln getätigten Ausgaben in der Jahresabrechnung; Kostenverteilungsschlüssel in den Einzelabrechnungen

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die Jahresabrechnung und Berücksichtigung eines Ersatzanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer bei Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme von unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigten Ausgaben durch den Verwalter in einer Jahresabrechnung; Verwendung eines vereinbarten oder gerichtlich vorgegebenen Verteilungsschlüssels als maßgebliche Größe für die Umlegung der Kosten in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilungsschlüssel bei Jahresabrechnung durch Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahresabrechnungen und Ersatzansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Jahresabrechnung - Auch unberechtigte Ausgaben des Verwalters gehören in die Abrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Jahresabrechnung: unberechtigte Ausgaben; abweichender Verteilungsschlüssel

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Abrechnung unberechtigt vom Wohnungseigentumsverwalter getätigter Ausgaben

  • blog.de (Kurzinformation)

    Auch unberechtigte Ausgaben sind in der Jahresabrechnung aufzuführen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Ausgaben gehören auch in die Jahresabrechnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Auch ungerechtfertigte Kosten müssen in Jahresabrechnung erscheinen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Abrechnung: Wie sind Schadensersatzansprüche abzurechnen? (IMR 2011, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1346
  • MDR 2011, 534
  • NZM 2011, 366
  • ZMR 2011, 573
  • WM 2011, 1291
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Eine solche Prüfung wäre zumindest deutlich erschwert, wenn unberechtigt getätigte Ausgaben in die Gesamtabrechnung nicht eingestellt würden (zutreffend KG, NZM 2006, 108).

    Daher wird sich die Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls auf Antrag zumindest eines Wohnungseigentümers mit der Frage des Regresses gegen die Verwalterin zu befassen haben (vgl. auch OLG Hamm, ZMR 2008, 62; KG, NZM 2006, 108).

    Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine hiervon abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht, etwa weil er von dem betreffenden Wohnungseigentümer anerkannt worden ist (weitergehend KG, NZM 2006, 108; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 86 mwN).

  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass in die Jahresgesamtabrechnung auch solche Ausgaben einzustellen sind, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat (BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/96, ZfIR 1997, 284, 287; BayObLG, NJW-RR 2004, 1090; jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Daher sind sämtliche Einzelabrechnungen - beschränkt auf die fehlerhaft umgelegte Position (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335, 339) - für ungültig zu erklären (vgl. nur Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 154; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rn. 85).
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Infolge der zulässigerweise beschränkten Zulassung der Revision (vgl. Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 217/09, juris Rn. 7 ff., insoweit in NJW 2010, 3158 nicht abgedruckt) konnte dem Senat die Sache nur anfallen, soweit Positionen betroffen sind, bei denen die im Tatbestand referierte und nach Auffassung des Berufungsgerichts klärungsbedürftige Rechtsfrage eine Rolle gespielt hat.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Nur so ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft erfassen, die Jahresabrechnung auf ihre Plausibilität (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2129) und ggf. auch darauf hin überprüfen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432) und ob Regressansprüche gegen den Verwalter oder sonstige Personen in Betracht kommen und ob diese gerichtlich durchgesetzt werden sollen.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Es liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer, dass auch unberechtigte Belastungen des Gemeinschaftsvermögens möglichst kurzfristig umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, ZMR 2008, 60, 62).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Auch ist eine Beschlussfassung über die Entlastung nicht Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter; allenfalls steht eine erteilte Entlastung als negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB) der Geltendmachung von Ansprüchen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 287).
  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 15 Wx 16/09

    Sonderbelastung

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Das gilt umso mehr, wenn für eine Berücksichtigung materiellrechtlicher Ansprüche sogar verlangt wird, dass jedenfalls bei der Beschlussfassung "in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise die tatsächliche und rechtliche Grundlage der Forderung dargelegt" wird (so wohl OLG Hamm, ZWE 2009, 441, 443 f.), weil ansonsten Beschlussanfechtungen provoziert würden.
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Nur so ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft erfassen, die Jahresabrechnung auf ihre Plausibilität (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2129) und ggf. auch darauf hin überprüfen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432) und ob Regressansprüche gegen den Verwalter oder sonstige Personen in Betracht kommen und ob diese gerichtlich durchgesetzt werden sollen.
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens

    Auszug aus BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10
    Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BayObLG, NZM 2004, 385).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Das gilt umso mehr, als durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnungen die Rechtsstellung der Gemeinschaft im Hinblick auf (Regress-)Ansprüche gegen den Verwalter nicht beeinträchtigt wird (Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1997- III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 287; jeweils mwN).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach in die Jahresabrechnung auch - tatsächlich oder vermeintlich - unberechtigte Ausgaben einzustellen sind und die Genehmigung der Abrechnung keine Billigung solcher Positionen enthält, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZMR 2011, 573 ff.).
  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10, 17; Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 156/10, ZWE 2011, 256 Rn. 6; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7).
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