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   BGH, 01.07.1959 - V ZR 169/58   

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https://dejure.org/1959,912
BGH, 01.07.1959 - V ZR 169/58 (https://dejure.org/1959,912)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1959 - V ZR 169/58 (https://dejure.org/1959,912)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1959 - V ZR 169/58 (https://dejure.org/1959,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 30, 294
  • NJW 1959, 1822
  • MDR 1959, 833
  • DNotZ 1959, 589
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Allein maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Testierfähigkeit ist dabei der der Errichtung des Testaments (BGH BeckRS 1958, 31372778 = FamRZ 1958, 127 (128); BGHZ 30, 294 = NJW 1959, 1822).
  • OLG München, 09.06.2021 - 7 U 4638/15

    Ermittlung der Testierunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie durch

    Dies wird durch folgende Kontrollüberlegung bestätigt: Selbst wenn - wie vorliegend nicht - feststünde, dass ein Erblasser den Plan einer Testamentserrichtung in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gefasst hat, es aber zu einer Errichtung vor Eintritt eines Falles nach § 2229 Abs. 4 BGB nicht mehr gekommen ist, wäre das im Zustand des § 2229 Abs. 4 BGB errichtete Testament unwirksam (Gegenschluss zu - allerdings auch dort nur leicht - herabgesetzten Anforderungen bei Eintritt von Bewusstseinstrübungen während des Errichtungsaktes für ein notarielles Testament: BGHZ 30, 294).
  • OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 427/13

    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit der Erbeinsetzung gegenüber dem

    Vielmehr muss der Erblasser auch in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Anordnungen sowie über die Gründe, die für und gegen deren sittliche Berechtigung sprechen, zu bilden (vgl. etwa BGH NJW 1959, 1822; Senat OLGZ 1989, 273; ZEV 1997, 75 = FamRZ 1997, 1026).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 198/87

    Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung eines praktisch Taubstummen

    Testierunfähigkeit liegt also vor, wenn der Erblasser an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, an Geistesschwäche oder einer Bewußtseinsstörung leidet und wenn außerdem diese krankhaften Erscheinungen von solcher Art sind, daß dem Erblasser die Einsichts- und Handlungsfähigkeit verloren gegangen, der Erblasser also nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzuHeft Nr. 3 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ März 1989 1822 = DNotZ 1959, 589 ).
  • BGH, 13.03.1969 - III ZR 178/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Notfrist nach Zustellung

    Zur Wirksamkeit einer solchen Zustellung - so ist in der Entscheidung in LM zu ZPO § 233 Nr. 37, die BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59] ausdrücklich anführt, gesagt - ist erforderlich, daß der Anwalt, dem zugestellt wird, persönlich Kenntnis von dem Gewahrsam erhält, den er an dem ihm zwecks Zustellung übersandten und zum Verbleib bei ihm bestimmten Schriftstück erlangt hat, und den Willen äußert, es zu behalten, und daß er ein mit Datum und seiner Unterschrift versehenes Schriftstück ausstellt; weitergehende Anforderungen lassen sich auch den daneben angeführten Entscheidungen zu dieser Frage (RGZ 159, 83, 84; BGHZ 14, 342, 345 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 30, 299 [BGH 01.07.1959 - V ZR 169/58]und 335) nicht entnehmen.
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 266/62

    Wirksamkeit eines Vertrages - Vorliegen einer Geschäftsfähigkeit - Nichtigkeit

    Die Revision kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senate vom 1. Juli 1959, V ZR 169/58, BGHZ 30, 294 berufen.
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 205/61

    Rechtsmittel

    Schließlich weist die Revision auf das Urteil des Senats vom 1. Juli 1959 (BGHZ 30, 294) hin und hält die Tatsache für rechtserheblich, daß die Erblasserin seit Jahren die feste Absicht hatte, nicht ihre Geschwister als Erben einzusetzen.
  • BGH, 17.10.1968 - III ZR 38/67

    Testierunfähigkeit wegen Geistesschwäche - Notwendigkeit der Vernehmung von

    Er muß vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen, insbesondere auch über ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und über die Gründe, die für oder gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BGH, Urteil vom 29. Januar 1958 - IV ZR 251/57 = FamRZ 58, 127 = LM Nr. 9 zu § 138 (Cd) BGB = MDR 1958, 316; BGHZ 30, 294, 296) [BGH 01.07.1959 - V ZR 169/58].
  • BGH, 14.10.1968 - III ZR 90/66

    Testierfähigkeit bei Hirnkrankheiten - Pathologische Beeinflussbarkeit -

    Es besteht jedoch keinerlei Anhaltspunkt dafür - und auch die Revision vermag einen solchen nicht aufzuzeigen -, daß es ihn nicht so verstanden habe, wie er von der Rechtsprechung entwickelt worden ist (BGH FamRZ 1958, 127 - LM Nr. 9 zu § 138 (Cd) BGB = MDR 1958, 316; BGHZ 30, 294, 296 [BGH 01.07.1959 - V ZR 169/58] ; BayObLG 1959, 360, 364; 1962, 219, 223 f).
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