Rechtsprechung
BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1004
Einverständnis zur unentgeltlichen Mitnutzung von Sondereigentum (hier Sprinkleranlage) durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bindet Sonderrechtsnachfolger nicht und kann jederzeit frei gekündigt werden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zugriff auf das zu einer Tiefgarage von Teileigentümern gehörende Sprinkleranlagensystem als Eigentumsbeeinträchtigung; Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ; Prozessführungsbefugnis einer Teileigentümergemeinschaft für die Geltendmachung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fehlende Prozeßführungsbefugnis für Wohnungseigentümergemeinschaft; Aktivlegitimation; Teilrechtsfähigkeit
- Judicialis
BGB § 195 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 566; ; BGB § 903; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; WEG § 1 Abs. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2, Abs. 2; WEG § 1 Abs. 6
Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Unterlassungsansprüche gegen die Mitnutzung einer Sprinkleranlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zugriff auf Sprinkleranlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 07.12.2005 - 8 O 11/05
- OLG Düsseldorf, 26.06.2006 - 9 U 12/06
- BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
In Fällen der vorliegenden Art geht es nicht nur um die natürliche Fortwirkung einer beeinträchtigenden Einwirkung (vgl. Senat, BGHZ 60, 234, 241), sondern um die Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen, die jeweils einen neuen - selbständigen - Unterlassungsanspruch auslöst (vgl. Senatsurt. v. 22. Juni 1990, NJW 1990, 2555, 2556 u. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 236).aa) Da jeder Zugriff auf das Sprinklersystem der Teileigentümer einen eigenständigen Unterlassungsanspruch auslöst, scheitert die Annahme einer Verwirkung schon an dem dafür erforderlichen Zeitmoment (vgl. Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 236).
- BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06
Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats bildet die Wohnungseigentümergemeinschaft - für die Teileigentümergemeinschaft gilt nach § 1 Abs. 6 WEG nichts anderes - einen teilrechtsfähigen Verband, der Partei eines Rechtsstreits sein kann (vgl. Senat, BGHZ 163, 154, 158 ff.; Beschl. v. 30. März 2006, V ZB 17/06, NJW 2006, 2087, 2088).Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum stehen daher weder dem Verband zu, noch können sie von ihm ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungs- oder Teileigentümer gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. Senatsbeschl. v. 30. März 2006, aaO; vgl. auch Senat, BGHZ 116, 392, 395; Wenzel, ZWE 2006, 2, 6 u. 462, 467 f.; Briesemeister, ZWE 2006, 15; Demharter, NZM 2006, 81, 82).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats bildet die Wohnungseigentümergemeinschaft - für die Teileigentümergemeinschaft gilt nach § 1 Abs. 6 WEG nichts anderes - einen teilrechtsfähigen Verband, der Partei eines Rechtsstreits sein kann (vgl. Senat, BGHZ 163, 154, 158 ff.; Beschl. v. 30. März 2006, V ZB 17/06, NJW 2006, 2087, 2088).
- BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05
Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
cc) Vor diesem Hintergrund lässt sich etwas anderes auch nicht aus den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis herleiten, nach denen die Herrschaftsmacht des Eigentümers gemäß § 242 BGB nur in zwingenden Ausnahmefällen eingeschränkt werden kann (Senatsurt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, NJW-RR 2006, 1160, 1161 f. m.w.N.). - BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
- BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89
Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
In Fällen der vorliegenden Art geht es nicht nur um die natürliche Fortwirkung einer beeinträchtigenden Einwirkung (vgl. Senat, BGHZ 60, 234, 241), sondern um die Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen, die jeweils einen neuen - selbständigen - Unterlassungsanspruch auslöst (vgl. Senatsurt. v. 22. Juni 1990, NJW 1990, 2555, 2556 u. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 236). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06
Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum stehen daher weder dem Verband zu, noch können sie von ihm ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungs- oder Teileigentümer gerichtlich geltend gemacht werden (…vgl. Senatsbeschl. v. 30. März 2006, aaO; vgl. auch Senat, BGHZ 116, 392, 395; Wenzel, ZWE 2006, 2, 6 u. 462, 467 f.; Briesemeister, ZWE 2006, 15; Demharter, NZM 2006, 81, 82).
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14
Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!
Insofern handelte es sich bei der Duldung dieses "Überbaus" in den Luftraum des klägerischen Grundstücks wohl nur um eine gefälligkeitsähnliche Gestattung des Klägers gegenüber dem Beklagten (arg. ex § 604 Abs. 3 BGB; BGH , Urteil vom 26.01.2007, Az.: V ZR 175/06, u.a. in: Grundeigentum 2007, Seiten 1481 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 21.02.2013, Az.: 5 U 187/08, u.a. in: "juris" = BeckRS 2013, Nr. 04177 ). - BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum
Dass die Bauten mit seiner Zustimmung errichtet worden sind, rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil es entscheidend darauf ankommt, ob gegenwärtig noch eine schuldrechtliche oder dingliche Grundlage für die Eigentumsbeeinträchtigung gegeben ist (Senatsurt. v. 26. Januar 2007, V ZR 175/06, Rdn. 9 m.w.N.). - BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10
Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück; …
Zwar ist bei unentgeltlichen Gestattungsverträgen grundsätzlich von einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit auszugehen (Senat, Urteil vom 26. Januar 2007 - V ZR 175/06, juris, Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche …
Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06;… OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff). - OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur …
Denn der Verband ist weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer und mithin nicht Inhaber von Abwehr- oder Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück (vgl. BGH GuT 2007, 161, 162 m.w.N.; BGH ZMR 2006, 457; Riecke/v. Rechenberg MDR 2007, 128 f.). - VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1243/16
Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich
Der vorliegende Sachverhalt ist demgegenüber nicht vergleichbar mit einer Fallgestaltung, bei der die Beeinträchtigungen durch wiederholte gleichartige Handlungen mit zeitlichen Zäsuren - mit der Folge eines neuen Anlaufens der Verjährungsfrist - jeweils neu entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.2007 - V ZR 175/06 -, juris, Rn. 10;… Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04 -, NJW-RR 2006, 235 und juris, Rn. 11). - VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050
Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; …
Da keine Gesamtrechtsnachfolge besteht und weder eine dingliche Sicherung noch eine Schuldübernahme ersichtlich ist, ist die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin nicht an den Leihvertrag gebunden (BGH, Urteil v. 26.1.2007, AZ: V ZR 175/06, juris-Dok. Rn. 9; Urteil v. 29.2.2008, Az.: V ZR 31/07 = NJW-RR 2008, 827). - LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07
Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse
Treten wiederholt gleichartige Störungen zeitlich unterbrochen auf, löst jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch aus (BGH NJW 1990, 2555; BGH, Urteil vom 26.01.2007 - V ZR 175/06).Die für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen, so dass es in der Regel - mit Ausnahme besonders langer Unterbrechungen - an dem Zeitmoment fehlt (BGH NJW-RR 2006, 235; BGH, Urteil vom 26.01.2007 - V ZR 175/06).
- VG Sigmaringen, 26.01.2017 - 6 K 1625/14
Folgenbeseitigungsanspruch in Bezug auf eine nicht duldungspflichtige, nicht …
Unentgeltliche Gestattungsverträge können nämlich jederzeit gekündigt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 - V ZR 175/06 -, juris Rdnr. 9 a. E.). - VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
Öffentlich rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Unterhaltungspflicht; …
Beruht nämlich die geltend gemachte Beeinträchtigung nicht nur auf einer natürlichen Fortwirkung einer beeinträchtigenden Einwirkung, sondern auf einer Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen, wird jeweils ein neuer - selbständiger - Unterlassungsanspruch ausgelöst (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.07 - V ZR 175/06 -, Juris m. w. N.). - VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6046
Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Verjährung
- VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K12.16
Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen …
- VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K 12.16
Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen …
- LG Hamburg, 06.06.2018 - 318 S 46/17
Duldungspflicht des Veräußerers einer Wohnung in Bezug auf einen Stromzähler