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   BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11   

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https://dejure.org/2012,11248
BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,11248)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2012 - V ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,11248)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2012 - V ZR 178/11 (https://dejure.org/2012,11248)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 4 WoEigG, § 24 Abs 6 WoEigG, § 25 WoEigG, § 164 BGB, §§ 164 ff BGB
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung; Gültigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen eine so genannte qualifizierte Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23, 24, 25
    Einheitliche Stimmrechtsausübung in Eigentümerversammlung; Auslegung einer Formvorschrift für Beschlüsse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vertretung eines Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümer) bei der Ausübung seines Stimmrechts durch mehrere Bevollmächtigte

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 6, § 25
    Ungültiger Beschluss bei Fehlen der nach Teilungerklärung erforderlichen Unterzeichnung des Protokolls durch zweiten Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer kann sich von Mehreren in der Eigentümerversammlung vertreten lassen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungserbbaurecht; Ausübung des Stimmrechts; mehrere Bevollmächtigte; Protokollierung

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung; Gültigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen eine so genannte qualifizierte Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 6, § 25
    Möglichkeit der Vertretung eines Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümer) bei der Ausübung seines Stimmrechts durch mehrere Bevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Protokollierung der Wohnungseigentümerversammlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungserbbauberechtigte - Wohnungseigentümer - können sich auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte; Unterzeichnung von Protokollen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Unterzeichnung des Protokolls gemäß Teilungserklärung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Vertretung des Eigentümers durch mehrere Personen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vier-Augen-Prinzip erlaubt keine Ein-Mann-Lösung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vier-Augen-Prinzip erlaubt keine Ein-Mann-Lösung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Versammlungsprotokoll - Vier-Augen-Prinzip

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Protokoll: Wie viele Personen müssen bei einer Protokollierungsklausel unterschreiben? (IMR 2012, 294)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretung: Was gilt, wenn ein Wohnungseigentümer sich durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lässt? (IMR 2012, 293)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2512
  • MDR 2012, 755
  • NZM 2012, 509
  • ZMR 2012, 644
  • WM 2013, 482
  • BauR 2012, 1290
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Das hat der Senat für eine nahezu wortgleiche Regelung entschieden (Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.).

    Das begründete aber lediglich ein zusätzliches Gültigkeitserfordernis (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 191 f.).

    (2) Das Protokoll der Versammlung der Wohnungserbbauberechtigten ist nicht nur von dem Verwalter zu unterschreiben, sondern auch von Wohnungserbbauberechtigten, um eine Gegenkontrolle zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 192 f.).

  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    c) Der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel wird als heilbar angesehen (OLG München, NJW 2008, 156, 157; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 82 aE; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 41; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 921).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Aus ähnlichen Gründen wird im Rahmen von § 24 Abs. 6 WEG eine Ersetzung des Wohnungseigentümers durch den Beiratsvorsitzenden für zweifelhaft gehalten (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 182, 183; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 42 aE).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Ein solches Vorgehen wird auch bei einer sog. qualifizierten Protokollierungsklausel für zulässig gehalten, die die Teilungserklärung hier enthält (OLG Hamm, NZM 2008, 808, 809).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Bei der gebotenen nächstliegenden Auslegung (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, NJW 2010, 2513 Rn. 9 insoweit in BGHZ 186, 51 nicht abgedruckt) lässt sich dieser Regelung aber nicht entnehmen, dass die Wohnungserbbauberechtigten gezwungen werden sollen, aus dem beschränkten Kreis der als Vertreter in Betracht kommenden Personen stets nur eine zu bevollmächtigen.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Das ist aber unschädlich, weil der Senat die Teilungserklärung selbst auslegen kann (Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446, 449 Rn. 23).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Auf diese Vertretung sind die §§ 164 ff. BGB anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 93 und vom 29. Januar 1993 - V ZB 24/92, NJW 1993, 1329, 1330; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
    Auf diese Vertretung sind die §§ 164 ff. BGB anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 93 und vom 29. Januar 1993 - V ZB 24/92, NJW 1993, 1329, 1330; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 5).
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Nach dem für die Auslegung dieser Bestimmung, die der Senat in vollem Umfang nachprüfen kann (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 und Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, ZfIR 2012, 506 Rn. 11), maßgeblichen Wortlaut und ihrem Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als ihre nächstliegende Bedeutung ergibt (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 und Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, juris Rn. 23), soll sie die gesetzlichen Zustimmungserfordernisse nur ergänzen.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012, V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).

    Eine solche qualifizierte Protokollierungsklausel ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (Senat, Beschluss vom 3. Juli 1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.; Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 16).

    Das Protokoll muss deshalb von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungseigentümer sind oder für sich oder andere Wohnungseigentümer handeln (Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 21).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 30. März 2012 (V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 21) zu Grunde lag.

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Zum einen enthält § 13 Ziffer 8 der Teilungserklärung nur eine Soll-Vorschrift (vgl. zu zwingenden Regelungen ("ist") BGH NJW 1997, 2956; NZM 2012, 509; NJW 2016, 568).
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    Auch der Bundesgerichtshof misst der Gegenkontrolle durch andere natürliche Personen auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Protokolls hohe Bedeutung bei (BGH NJW 2012, 2512 Rn. 21).

    Wird die Funktionsträgerbezeichnung ergänzt oder aber die Unterschrift des richtigen Funktionsträgers nachgeholt (vgl. Senat vom 7.8.2007, 34 Wx 3/05 = NJW 2008, 156; in diese Richtung tendierend BGH NJW 2012, 2512 Rn. 23), ist der Förmlichkeit des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG genügt; es bedarf dann keines zusätzlichen, zumal förmlichen Nachweises (§ 29 GBO) der Beiratsbestellung, erst recht nicht der Bestellung des Vorsitzenden und seines Vertreters.

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 318 S 23/18

    Wohnungseigentumssache: Stimmberechtigung nur der Mitglieder einer

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des BGH V ZR 178/11 lasse die Vertretung durch einen Nichteigentümer nicht zu.

    Eine solche qualifizierte Protokollierungsklausel ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512, Rn. 16, zitiert nach juris; Beschluss vom 03.07.1997 - V ZB 2/97, BGHZ 136, 187, 190 f.).

    Das Protokoll muss deshalb von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungseigentümer sind oder für sich oder andere Wohnungseigentümer handeln (BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568, Rn. 17, zitiert nach juris; Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Insbesondere ist den oben zitierten Entscheidungen des BGH (V ZR 203/14 und V ZR 178/11) nicht zu entnehmen, dass ein Vertreter das Protokoll erst unterzeichnen dürfte, wenn nicht mindestens zwei Wohnungseigentümer persönlich auf der Eigentümerversammlung anwesend waren.

    Die spätere Nachholung der Unterschrift ist noch während des gerichtlichen Anfechtungsverfahrens zulässig und möglich (OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - 34 Wx 3/05, Rn. 20, zitiert nach juris; offen gelassen von BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 178/11, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters

    Der Verstoß gegen die von der Eigentümergemeinschaft bestimmte konstitutive Regelung aus § 13 Abs. 8 der Teilungserklärung, in der die Gemeinschaft bestimmt hat, dass zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft die Protokollierung und die Unterschrift von zwei von der Gemeinschaft bestimmten Wohnungseigentümern erforderlich ist, hat die Anfechtbarkeit der Beschlüsse zur Folge (vgl. z. B. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 200 ff, Münchener Kommentar zum BGB/ Engelhardt , 6. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH, Beschluss v. 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

    Durch die Unterschrift von zwei Wohnungseigentümern besteht nicht nur für die Eigentümer, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben, sondern auch für anwesend gewesene Eigentümer und etwaige Rechtsnachfolger die erhöhte Gewähr dafür, dass das Protokoll den Inhalt der Eigentümerversammlung vollständig und inhaltlich richtig widergibt und sich auf den Inhalt des Protokolls z. B. in einem etwaigen Rechtsstreit verlassen werden kann (vgl. u. a. Bärmann/ Merle , WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 203; BGH, Urteil v. 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11).

  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

    Eine solche Regelung ist wegen des berechtigten Interesses der Wohnungseigentümer an einer effektiven Kontrolle und an der sicheren Feststellung der gefassten Beschlüsse wirksam (BGH NJW 2012, 2512).

    Die Nichtbeachtung einer Gültigkeitsvoraussetzung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses (BGH NJW 2012, 2512; OLG Hamm NZM 2002, 295).

    Zwar wird der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel als heilbar angesehen (BGH NJW 2012, 2512; OLG München NJW 2008, 156).

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer

    Ein Wohnungseigentümer kann sich in der Wohnungseigentümerversammlung bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen; auf diese Vertretung sind die §§ 164 ff BGB anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 10).
  • BGH, 28.06.2019 - V ZR 250/18

    Juristische Person in Eigentümerversammlung vertretungsbefugt

    Da eine Regelung, die das Recht einschränkt, einen Dritten mit der Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Eigentümerversammlung zu bevollmächtigen, eine Ausnahme von dem Grundsatz der unbeschränkt zulässigen Vertretung darstellt, darf bei der ergänzenden Auslegung der Klausel zur Ermittlung des Kreises der vertretungsberechtigten Personen kein zu enger Maßstab angelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512 Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2019 - 13 S 129/18

    Eigentümerversammlung am Abend des Pfingstmontags?

    Eine solche Klausel ist zulässig (s. BGH, Urteil vom 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11; BGH, Beschluss vom 03.07.1997, Az.: V ZB 2/97; BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 203/14).

    Ihr Zweck besteht darin, die Richtigkeit des Inhalts des Protokolls mittels einer unabhängigen Prüfung desselben durch mehrere - hier nämlich: drei - Personen zu gewährleisten (s. BGH, Urteil vom 30.03.2012, Az.: V ZR 178/11; BGH, Versäumnisurteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 203/14).

    Erforderlich ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Protokoll von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet wird, die entweder selbst Wohnungseigentümer sind oder für sich oder andere Wohnungseigentümer handeln (BGH NZM 2012, 509).

    Die Teilungserklärung stellt gerade auf unterschiedliche Wohnungseigentümer ab, denn nur dadurch kann dem Wesensmerkmal der Regelung, nämlich dem Mehraugenprinzip überhaupt Rechnung getragen werden (BGH NZM 2012, 509).

  • KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

  • AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - 539 C 21/14

    Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
  • AG Essen, 17.12.2015 - 196 C 164/15

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen seitens der Wohnungseigentümer auf

  • AG Bottrop, 28.12.2012 - 20 C 40/12

    Organisationsbeschluss muss in der in der Teilungserklärung festgelegten Form

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