Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.10.2010

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5418
BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2011,5418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Ausbeutungsvorsatzes bei fehlender Kenntnis des profitierenden Vertragsteils von dem Leistungsmissverhältnis; Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses bei einer Wertrelation von 154.000 DM als Verkehrswert der verkauften ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überhöhter Kaufpreis für Eigentumswohnung; Grundstücksverkauf; Wucher; Sittenwidrigkeit; Kausalgeschäft; Verfügungsgeschäft; verwerfliche Gesinnung

  • rewis.io

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausbeutungsvorsatzes bei fehlender Kenntnis des profitierenden Vertragsteils von dem Leistungsmissverhältnis; Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses bei einer Wertrelation von 154.000 DM als Verkehrswert der verkauften ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wucher? Verkauf zweier geteilter Wohnungen als Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 880
  • NZM 2012, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363).

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 und vom 5. März 2010 - V ZR 60/09, MittBayNot 2010, 306, 307).

    Bei Grundstücksgeschäften ist nämlich von einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (Senat, Urteile vom 25. Februar 1994 - V ZR 63/93, BGHZ 125, 218, 227 und vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 302 mwN).

    Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

    Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge nicht erfasst, weil das Äquivalenzmissverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (Senat, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 306).

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    § 138 Abs. 2 BGB setzt neben einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (objektives Tatbestandsmerkmal) die Ausnutzung einer - auf einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, dem Mangel im Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willenschwäche beruhenden - besonderen Schwächesituation beim Bewucherten durch den Wucherer voraus (subjektives Tatbestandsmerkmal: vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, aaO; BGH, Urteil vom 16. Juni 1990 - XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199).

    Das ist nach dem Vorstehenden fehlerhaft, weil ein Ausbeutungsvorsatz nicht bejaht werden kann, wenn das Leistungsmissverhältnis dem davon profitierenden Vertragsteil unbekannt war (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768; Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    Das ist nach dem Vorstehenden fehlerhaft, weil ein Ausbeutungsvorsatz nicht bejaht werden kann, wenn das Leistungsmissverhältnis dem davon profitierenden Vertragsteil unbekannt war (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768; Senat, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007).

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363).

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 303; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 und vom 5. März 2010 - V ZR 60/09, MittBayNot 2010, 306, 307).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

    Derartige, die Vermutung erschütternde Umstände, die der von dem Missverhältnis Begünstigte darzulegen hat (Senat, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2982), sind weder festgestellt noch verweist die Revision dazu auf Vortrag in den Tatsacheninstanzen.

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Das Berufungsurteil ist zwar in dem Ausgangspunkt richtig, dass im Fall des Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäfts sich auch auf das Erfüllungsgeschäft erstreckt (BGH, Senat, Urteile vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/87, NJW 1985, 3006, 3007 und vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056), weil das Gesetz auch die von dem Bewucherten gewährte Leistung für nichtig erklärt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768).

    Wegen der weitgreifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - XI ZR 77/93, NJW 1994, 1275; Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (Senat, Urteil vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 431).

    Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/91, BGHZ 146, 298, 305; vom 5. Oktober 2001 - V ZR 237/00, NJW 2002, 429, 432 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841, 2842).

  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 22/89

    Belastung eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks mit Grundpfandrechten;

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    a) Dem Kläger steht danach gegen den Beklagten der Anspruch auf Herausgabe nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 818 Abs. 1 BGB zu, dessen Inhalt hier die Zurückübertragung durch Rückauflassung der verkauften Wohnungseigentumseinheit und Bewilligung der Eigentumsumschreibung durch den Beklagten Zug um Zug gegen Zahlung des erhaltenen Kaufpreises ist (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1990 - V ZR 22/89, BGHZ 112, 376, 379).
  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs;

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2007 - V ZR 274/06, Rn. 24, juris).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09
    Wegen der weitgreifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - XI ZR 77/93, NJW 1994, 1275; Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 ff.; vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363 Rn. 12; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (Senat, Urteile vom 19. Januar 2001  V ZR 437/99, BGHZ 146, 298, 301 ff.; vom 27. Juni 2008 - V ZR 83/07, WM 2008, 1703 Rn. 15; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13).

  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

    Dieser Ausbeutungsvorsatz kann bei § 138 Abs. 2 BGB nicht allein aus dem auffälligen Missverhältnis gefolgert werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 92/79, BGHZ 80, 153, 159 f.; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, WuM 2011, 298 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Eine Ausbeutungsabsicht des Wucherers ist hierfür nicht erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteile vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO Rn. 19; vom 21. April 2022 - I ZR 214/20, aaO).
  • OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14

    Missverhältnis, Verkehrswert, Gegenleistung, Sittenwidrigkeit, Klägers,

    Eine besondere Ausbeutungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 85, 3006; 82, 2767; Palandt a. a. O. § 138 Rn. 74).

    Das Äquivalenzmissverhältnis allein ist keine tragfähige Grundlage für die Vermutung eines Willens zur vorsätzlichen Ausbeutung einer Schwäche des benachteiligten Vertragsteiles (vgl. BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).

    Wegen der weit greifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 06, 3054, 94, 1275).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH NJW 14, 1652; 10, 363; 01, 1127; BGH NJW-RR 11, 880 m. w. N.).

    Für die Feststellung eines besonders groben Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 02, 429).

    Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (vgl. BGH NJW-RR 11, 880; BGH NJW 07, 2841; 02, 429).

    Diese, die Vermutung erschütternden Umstände hat der vom Missverhältnis Begünstigte darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 880; BGH, Grundeigentum 2013, 1452; BGH NJW 10, 363; 07, 2841, 07, 2982).

  • BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der

    Ein besonders grobes Missverhältnis lässt sich in der Regel annehmen, wenn der Wert der Leistung knapp beziehungsweise annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553, 3554; vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 16; vom 15. Januar 2016 - V ZR 278/14, NJW-RR 2016, 692, Rn. 7 und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, BeckRS 2016, 110296, Rn. 34 jew. mwN).

    Dabei ist nicht das subjektive Interesse der Vertragsparteien, sondern der objektive Wert der beiderseitigen Hauptleistungspflichten bei Vertragsschluss zu vergleichen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 15 mwN).

    (1) Soweit das Berufungsgericht dabei zunächst von einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgeht, ist dies aus Rechtsgründen ebenso wenig zu beanstanden wie die Annahme, dass die dann bestehende tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, hier der Beklagten, nicht erschüttert worden ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 aaO, Rn. 13, 18 mwN).

  • OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

    Zwar ist dafür keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09 - NJW-RR 2011, 298 Tz. 10; Urteil vom 16.06.1990 - XI ZR 280/89 - NJW-RR 1990, 1199).
  • OLG München, 19.03.2014 - 20 U 5031/13

    Unwirksamkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Ein nachträglich in Durchführung des Vertrages entstandenes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung könnte nur dann beachtlich im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB sein, wenn es auf einer nachträglichen Zusatzvereinbarung beruhen würde (BGH, Urteil vom 27.01.1977, VII ZR 339/74, BeckRS 1977, 00364; BGH, Urteil vom 06.07.2007, V ZR 274/06, BeckRS 2007, 13465; BGH, Urteil vom 02.11.2009, 21 U 2185/09, BeckRS 2011, 06594).

    aa) Zwar ist für § 138 Abs. 2 BGB keine Ausbeutungsabsicht des Wucherers erforderlich, wohl aber ist es notwendig, dass dieser Kenntnis von dem auffälligen Missverhältnis und der Ausbeutungssituation hat und sich diese Situation vorsätzlich zunutze macht (BGH, Urteil vom 24.05.1985, V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007; BGH, Urteil vom 16.06.1990, XI ZR 280/89, NJW-RR 1990, 1199 ; BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, BeckRS 2011, 06594).

    Wegen der weitgreifenden Folgen des Wuchers sind strenge Anforderungen an die für das Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 2 BGB zu treffenden Feststellungen zu stellen (BGH, Urteil vom 08.02.1994, XI ZR 77/93, NJW 1994, 1275 ; BGH, Urteil vom 23.06.2006, V ZR 147/05, NJW 2006, 3054, 3056; BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, BeckRS 2011, 06594).

    Ein Ausbeutungsvorsatz kann dabei nicht bejaht werden, wenn das Leistungsmissverhältnis dem davon profitierenden Vertragsteil unbekannt war (BGH, Urteil vom 08.07.1982, III ZR 1/81, NJW 1982, 2767, 2768; BGH, Urteil vom 24.05.1985, V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007; BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, BeckRS 2011, 06594).

    Ebenso kann aus einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht auf einen Ausbeutungsvorsatz geschlossen werden; ein Äquivalenzmissverhältnis allein ist keine tragfähige Grundlage für die Vermutung eines Willens zur vorsätzlichen Ausbeutung einer Schwäche des benachteiligten Vertragsteils (BGH, Urteil vom 25.02.2011, V ZR 208/09, BeckRS 2011, 06594).

  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 1 U 37/14

    Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit wegen eines wucherähnlichen Geschäfts;

    Das ist insbesondere zu bejahen, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist (BGH, Urteil vom 19.1.2001 - V ZR 437/99 - unter II.1.b; Beschluss vom 20.3.2014 - V ZR 149/13 - Tz. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 138 Rn. 34), weil er die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH, Urteil vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 13).

    Bei einem besonderen Missverhältnis besteht eine tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung (BGH, Urteile vom 19.1.2001 - V ZR 437/99 - unter II.2.c; vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 13; Beschluss vom 6.12.2012 - V ZR 34/12; Armbrüster in MünchKomm BGB, 6. Aufl., § 138 Rn. 116; Sack/Fischinger in Staudinger, BGB [2011], § 138 Rn. 278; Palandt/Ellenberger aaO, § 138 Rn. 34a).

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteil vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 13).

    Die Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung kommt zwar dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (BGH, Urteil vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 18).

    Diese Umstände hat der von dem Missverhältnis Begünstigte vorzubringen (BGH, Urteile vom 29.6.2007 - V ZR 1/06 - Tz. 18; vom 25.2.2011 - V ZR 208/09 - Tz. 19).

  • BGH, 21.04.2022 - I ZR 214/20

    Dr. Stefan Frank - Urheberrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Diese tatsächliche Vermutung beruht auf dem Erfahrungssatz, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH, Urteil vom 25. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880 Rn. 13; Urteil vom 23. Oktober 2019 - XII ZR 125/18, BGHZ 223, 290 Rn. 40; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 138 Rn. 34).

    Die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben (BGH, NJW-RR 2011, 880 Rn. 15).

  • KG, 05.09.2017 - 7 U 136/16

    Bereicherungsanspruch: Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrags bei deutlichem

  • LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24
  • KG, 15.06.2012 - 11 U 18/11

    Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Sittenwidrigkeit wegen Wuchers;

  • OLG Koblenz, 30.09.2015 - 1 W 515/15

    Darlegung des subjektiven Tatbestandes des wucherischen Rechtsgeschäfts

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - U (Kart) 17/20

    Feststellung der Unwirksamkeit von Musikverlagsverträgen über Filmmusik zu

  • OLG Celle, 20.12.2023 - 7 U 1742/19

    Abtretung; Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Motorschutz; Vorteilsausgleich;

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

  • KG, 01.11.2013 - 9 U 315/12

    Notarhaftung: Vorrang der Verschwiegenheitspflicht eines Notars gegenüber dem

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Rechtsstellung des Nacherben; Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 116/14

    Wirksamkeit des Kaufvertrages über ein Reisebüro

  • OLG Jena, 20.08.2012 - 9 W 388/12

    Auflassungsvollmacht

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 6 U 16/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe

  • KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12

    Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter

  • LG Leipzig, 21.06.2012 - 3 O 856/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages - Voraussetzungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12560
BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2010,12560)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2010,12560)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZR 208/09 (https://dejure.org/2010,12560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des Nichteingehens auf durch ein Privatgutachten geltend gemachte Beweiseinreden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des Nichteingehens auf durch ein Privatgutachten geltend gemachte Beweiseinreden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer "Anhörungsrüge"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09
    Dazu müsste das Revisionsgericht das Verfahrensgrundrecht neu und eigenständig verletzt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923, 924; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2009, 2126, 2127).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09
    Dazu müsste das Revisionsgericht das Verfahrensgrundrecht neu und eigenständig verletzt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923, 924; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2009, 2126, 2127).
  • BGH, 20.04.2009 - II ZR 88/08

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und Gutglaubensschutz

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09
    Dazu müsste das Revisionsgericht das Verfahrensgrundrecht neu und eigenständig verletzt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, NJW 2008, 923, 924; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZR 47/06, NJW 2009, 2126, 2127).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZA 14/14

    Formelle Voraussetzungen für die Erhebung der Anhörungsrüge

    In Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang kann die Anhörungsrüge auch von der Partei selbst erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZR 208/09, juris Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 321a Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht