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   BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14   

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https://dejure.org/2016,4725
BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14 (https://dejure.org/2016,4725)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2016 - V ZR 216/14 (https://dejure.org/2016,4725)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14 (https://dejure.org/2016,4725)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 444 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer bei Verdacht einer erfolglosen Mängelbeseitigung; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

  • IWW

    § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, § ... 437 Nr. 3, § 281 Abs. 1 Satz 1, § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 311 Abs. 2, 3, § 241 Abs. 2 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 459 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 564 Satz 1 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 296a ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 444
    Wiederauftreten eines Mangels: Keine billigende Inkaufnahme durch den Verkäufer bei unterlassener Erfolgskontrolle bzgl. Mangelbeseitigung durch beauftragtes Fachunternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen des Verkäufers eines Hausgrundstücks von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung von Auftragsarbeiten zur Beseitigung des Befalls eines Blockhauses mit Holzbock; Arglistiges Handeln des Verkäufers bei unterlassener Weitergabe seiner Kenntnis vom Vorliegen einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkauf eines mangelhaften Grundstücks (hier: Befall eines Blockhauses mit Holzbock), Kenntnis vom Befall, Kenntnis vom Sanierungserfolg nach Holzbockbekämpfung, Arglisteinwand, sekundäre Darlegungslast bei Grundstücksverkauf

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer bei Verdacht einer erfolglosen Mängelbeseitigung; sekundäre Darlegungslast des Verkäufers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 444
    Keine Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Kontrolle des Erfolgs früher in Auftrag gegebener Sanierungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 444
    Absehen des Verkäufers eines Hausgrundstücks von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung von Auftragsarbeiten zur Beseitigung des Befalls eines Blockhauses mit Holzbock; Arglistiges Handeln des Verkäufers bei unterlassener Weitergabe seiner Kenntnis vom Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de

    Absehen des Verkäufers eines Hausgrundstücks von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung von Auftragsarbeiten zur Beseitigung des Befalls eines Blockhauses mit Holzbock; Arglistiges Handeln des Verkäufers bei unterlassener Weitergabe seiner Kenntnis vom Vorliegen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holzbockbefall: Muss sich der Verkäufer Kenntnis vom Erfolg der Sanierung verschaffen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kaufrecht: Zur Arglist beim Hauskauf nach Mangelbeseitigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstücksverkäufer kann Einzelheiten von Mangelbeseitigungsmaßnahmen näher zu erläutern haben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein arglistiges Verschweigen eines Mangels nach Gebäudesanierung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Holzbockbefall: Umfang der Aufklärungspflicht bzgl. Sanierungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstücksverkäufer kann Einzelheiten von Mangelbeseitigungsmaßnahmen näher zu erläutern haben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Käufer einer Immobilie geltend macht, ihm sei ein Mangel arglistig verschwiegen worden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Arglist beim Hauskauf nach Mangelbeseitigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverkäufer darf grundsätzlich vom Erfolg einer Schädlingsbekämpfung ausgehen - Keine arglistige Aufklärungspflichtverletzung bei Wiederauftreten des Ungezieferbefalls

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Holzbockbefall: Muss sich der Verkäufer Kenntnis vom Erfolg der Sanierung verschaffen? (IMR 2016, 214)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2315
  • MDR 2016, 576
  • DNotZ 2016, 473
  • VersR 2018, 168
  • WM 2016, 1755
  • BauR 2016, 1063
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 21 mwN).

    Die Beklagte verkennt, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 22) die Erkennbarkeit von Spuren, die keinen tragfähigen Rückschluss auf Art und Umfang des tatsächlich vorliegenden Mangels erlauben, eine Aufklärungspflicht nicht ausschließt.

    Die Verletzung der Aufklärungspflicht muss vielmehr auch vorsätzlich sein, der Verkäufer den konkreten Mangel kennen oder zumindest im Sinne eines bedingten Vorsatzes für möglich halten und in Kauf nehmen (Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 24; Urteil vom 7. März 2003 - V ZR 437/01, ZfIR 2003, 769, 771).

    Ähnlich wie bei dem Verdacht eines schwerwiegenden Fehlers der Kaufsache (dazu: Senat, Urteil vom 7. Februar 2003 - V ZR 25/02, ZfIR 2004, 100) oder bei Mängeln, von denen bei einer Besichtigung zwar Spuren zu erkennen sind, die nur dem Verkäufer, aber nicht dem Käufer einen tragfähigen Rückschluss auf Art und Umfang des Mangels erlauben (dazu: Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 22), muss der Verkäufer über solche Umstände aufklären.

  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Ungeschriebene Voraussetzung ist dabei, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (Senat, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 17; BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 212/08, NJW 2011, 3361 Rn. 27).

    Dies kommt unter anderem dann in Betracht, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges bei richtiger Auffassung zu einem Hinweis gemäß § 139 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre (Senat, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 18).

  • KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Die Rechtsprechung des Senats, wonach ein früherer Schwammbefall eines Hauses trotz seiner technisch einwandfreien Beseitigung einen Mangel darstellt (Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415 zu § 459 Abs. 1 BGB aF), lässt sich auf einen Befall eines Hauses mit Hausbock nicht übertragen (vgl. in diesem Sinne auch KG, NJW-RR 1989, 972).

    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verkäufer eines Hauses, dessen Dachgebälk vom Hausbockkäfer befallen ist, dies jedenfalls dann nicht verschweigen darf, wenn die durch den Schädlingsbefall angerichteten Schäden einen erheblichen Umfang erreicht haben (Senat, Urteile vom 9. Oktober 1964 - V ZR 109/62, NJW 1965, 34 und vom 9. November 1990 - V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182; siehe auch KG, NJW-RR 1989, 972).

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    (2) Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Arglist und damit auch der Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel ist der Käufer (Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 13).

    Der Verkäufer ist allerdings im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 15; Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 55/13, NJW 2014, 3296 Rn. 15) gehalten, die Einzelheiten der von ihm ergriffenen Mangelbeseitigungsmaßnahmen näher zu erläutern.

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Auch dies würde wegen der sog. Sperrwirkung der Sachmängelhaftung eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht der Beklagten voraussetzen (Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 Rn. 19), an der es aber auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts fehlt.
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08

    Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Ungeschriebene Voraussetzung ist dabei, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (Senat, Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292 Rn. 17; BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 212/08, NJW 2011, 3361 Rn. 27).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Unterlässt er das, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91, NJW 1993, 1703, 1704; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523, 1524).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    Ähnlich wie bei dem Verdacht eines schwerwiegenden Fehlers der Kaufsache (dazu: Senat, Urteil vom 7. Februar 2003 - V ZR 25/02, ZfIR 2004, 100) oder bei Mängeln, von denen bei einer Besichtigung zwar Spuren zu erkennen sind, die nur dem Verkäufer, aber nicht dem Käufer einen tragfähigen Rückschluss auf Art und Umfang des Mangels erlauben (dazu: Senat, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 22), muss der Verkäufer über solche Umstände aufklären.
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    (1) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Verkäufer eines Hauses, dessen Dachgebälk vom Hausbockkäfer befallen ist, dies jedenfalls dann nicht verschweigen darf, wenn die durch den Schädlingsbefall angerichteten Schäden einen erheblichen Umfang erreicht haben (Senat, Urteile vom 9. Oktober 1964 - V ZR 109/62, NJW 1965, 34 und vom 9. November 1990 - V ZR 194/89, NJW 1991, 1181, 1182; siehe auch KG, NJW-RR 1989, 972).
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14
    (a) Hatte der Verkäufer mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels ein Fachunternehmen beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen (vgl. auch Senat, Urteil vom 12. April 2002 - V ZR 302/00, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 109/62
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    c) Soweit es um die - ebenfalls von dem Kläger darzulegende und zu beweisende - Kenntnis der Beklagten von bauphysikalischen Nachteilen geht, die sich aus der Einbeziehung der Wand ergeben, wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer, der eine Fachfirma mit der Beseitigung eines Mangels beauftragt, grundsätzlich von einem ordnungsgemäßen Vorgehen des Unternehmens ausgehen kann (Senat, Urteil vom 9. Februar 2016 - V ZR 216/14, ZNotP 2016, 70 Rn. 19 f.).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (Senat, Urteile vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, NJW 2016, Rn. 11 und vom 16. März 2012 - V ZR 18/11, NZM 2012, 469 Rn. 21 mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 29 U 183/17

    Fiktive Mangelbeseitungskosten als Schaden im Kaufrecht

    Akuter Schädlingsbefall (hier: lebende Larven des Holzbocks) entspricht aber nicht mehr einer üblichen Abnutzung, sondern stellt einen Sachmangel des Gebäudes dar (BGH V ZR 216/14, MDR 2016, 576 ff., juris Rn. 7).
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