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   BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03   

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https://dejure.org/2004,1710
BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1710)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2004 - V ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1710)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - V ZR 218/03 (https://dejure.org/2004,1710)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 906, 1004
    Privatrechlicher Immissionsschutz gegen Mobilfunkanlagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtlicher Immissionsschutz gegen Mobilfunkanlagen; Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder; Einhaltung der Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung; Indiz nur unwesentlicher Beeinträchtigung; Erschütterung der Indizwirkung durch ...

  • Judicialis

    26. BImSchV § 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1; ; BGB § 903; ; BGB § 1004; ; BGB § 906

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche gegenüber einer Mobilfunksendeanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot einer Mobilfunkanlage wegen Gesundheitsgefährdung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Privater Immissionsschutz gegen Mobilfunksendeanlagen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schutz gegen Mobilfunkanlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    Richtig ist - worauf die Revision hinweist -, daß die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (vgl. Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses, BR-Drucks. 393/1/96, S. 5; siehe auch BVerfG NJW 2002, 1638, 1639; Kutscheidt, NJW 1997, 2481, 2484).

    Sie ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2002, 1638) und daher bindend.

    Sieht man einmal davon ab, daß die Kläger an den von der Revision angegebenen Stellen ganz überwiegend nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt haben, sondern die Vernehmung sachverständiger Zeugen zu den von ihnen in der Wissenschaft bekannten Ansichten, so hat das Berufungsgericht jedenfalls eine Beweiserhebung durch Einholung von Sachverständigengutachten zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 1638, 1639 f.) abgelehnt.

    Das deckt sich mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 13./14. September 2001 und liegt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der 26. BImSchV zugrunde (NJW 2002, 1638, 1639).

    Es bleibt allein Sache des Verordnungsgebers, die Entwicklung zu beobachten und etwaigen neuen Erkenntnissen durch engere oder weitere Grenzen Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).

    Richtig daran ist, daß grundsätzlich der Störer darlegen und beweisen muß, daß sich eine Beeinträchtigung nur als unwesentlich darstellt (Senat, BGHZ 120, 239, 257).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 146, 261, 264).
  • BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall.
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    Der Senat ist daher auch nach der Änderung des § 906 Abs. 1 BGB weiterhin davon ausgegangen, daß den in Satz 2 und 3 der Norm genannten Grenz- oder Richtwerten nur die Bedeutung zukommt, daß einem Überschreiten der Werte Indizwirkung für das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung zukommt und ein Einhalten oder Unterschreiten der Grenz- oder Richtwerte die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. BGHZ 148, 261, 264 f.).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
    Dies entbindet den Tatrichter aber nicht von der Verpflichtung, die Umstände des Einzelfalls zu würdigen und unter Berücksichtigung des Empfindens eines verständigen Menschen zu entscheiden, ob trotz Überschreitens der Grenzwerte möglicherweise doch von einer unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist (BGHZ 111, 63, 66 ff. m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05

    Gesundheitsgefährdung durch eine Mobilfunkanlage: Beendigung eines

    Eine tatsächlich bestehende und von der Mobilfunksendeanlage ausgehende Gesundheitsgefahr kann vorliegend nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB angenommen werden, denn nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik sind Gesundheitsgefahren bei Einhaltung der Werte nach der 26. BImSchV gerade nicht belegbar (vgl. Urteil des VG Karlsruhe AH Klägerin Anlage K 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGH Urteil vom 13.02.2004, Az: V ZR 218/03 AH Klägerin Anlage K 10).

    Wie bereits vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.02.2004 (Az. V ZR 218/03) festgestellt, berücksichtigen die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte sowohl die thermischen als auch die athermischen Effekte elektromagnetischer Felder.

  • BGH, 19.02.2004 - V ZR 254/03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung und Vorliegens der

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2003 wird unter Hinweis auf die am 13. Februar 2004 ergangenen Entscheidungen (V ZR 217/03 und V ZR 218/03) zurückgewiesen.
  • VG Köln, 30.05.2008 - 11 K 5151/06

    Rechtmäßigkeit einer Standortbescheinigung für drei GMS-Antennen des

    vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2004, - V ZR 217/03 und V ZR 218/03 -, NJW 2004, 1317.
  • LG Hamburg, 26.01.2006 - 307 S 130/05

    Wohnraummietvertrag: Aufklärungspflicht des Vermieters, fristlose Kündigung oder

    Hierfür wäre es erforderlich gewesen, dass der Kläger entweder wissenschaftlich begründete Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte darlegt oder im Einzelnen ausführt, dass ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden kann (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317; BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - Az: V ZR 218/03, PatR 2005, 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01).
  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 707/03

    Erfordernis einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage;

    Ein Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern kann nur den Stand der Forschung, der den durch die 26. BlmschV gezogenen Grenzen zugrunde liegt, wiedergeben und ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 218/03 -).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 15.05.2006 - VK 7/05
    Auf dieses Schreiben antwortete die Klägerin am 18.05.2004, im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 13.02.2004 - V ZR 217/03 und V ZR 218/03) erbitte man eine zustimmende Entscheidung der Kirchenleitung.
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 15.05.2006 - VK 7/05

    Kirchenaufsichtliche Genehmigung von Mobilfunkanlagen

    Auf dieses Schreiben antwortete die Klägerin am 18.05.2004, im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 13.02.2004 - V ZR 217/03 und V ZR 218/03) erbitte man eine zustimmende Entscheidung der Kirchenleitung.
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