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   BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00   

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BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - V ZR 22/00 (https://dejure.org/2001,2350)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 642
  • MDR 2001, 596
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 26.06.1997 - III ZR 152/96

    Rechtsnatur des Umlegungsverfahrens im Hinblick auf die betroffenen

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

    Die Änderung des Berufungsurteils im Kostenpunkt konnte mit der Nichtannahme der Revisionen verbunden werden (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 1995, V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 3: für den Fall der unrichtigen Streitwertfestsetzung; BGH, Beschl. v. 26. Juni 1997, III ZR 152/96, aaO, Kostenentscheidung 4: bei Verstoß gegen § 100 Abs. 2 ZPO).

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 82/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00
    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen, hier des Klägers im Verhältnis zum Beklagten (früheren Beklagten zu 2), den Prozeß entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (Senatsurt. v. 25. November 1959, V ZR 82/58, LM ZPO § 301 Nr. 11).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Sie war insbesondere nicht dem Schlussurteil vorzubehalten, weil vorliegend nur ein Teilurteil ergeht; denn jedenfalls ein Teilurteil, das den Prozess hinsichtlich eines Streitgenossen im Verhältnis zum Beklagten entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001, Az.: V ZR 22/00, - zitiert nach juris -, Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Da das Teilurteil den Prozess hinsichtlich der Beklagten zu 2 bis 4 abschließend entscheidet, kann der Senat insoweit eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).

    Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess abschließend entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (BGH, NJW-RR 2001, 642).

    Zwar kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ein - von diesem darzulegendes - berechtigtes Interesse des Klägers an einer ausnahmsweise vorgezogenen Teilkostenentscheidung besteht (BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; vgl. auch MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59: wenn ein Zuwarten bis zum Schlussurteil unzumutbar ist).

    Das kann namentlich dann der Fall sein, wenn die Realisierung des Kostenerstattungsanspruchs aufgrund konkreter Umstände, z.B. wegen des glaubhaft dargestellten Umfangs der in Rede stehenden Kostenmasse oder wegen drohender Verarmung des Zahlungspflichtigen, gefährdet erscheint (MüKo ZPO-Schulz, 5. Aufl., § 100 Rz. 59; zu einzelnen Anwendungsfällen vgl. BGH, NJW-RR 2001, 642; KG, Beschl. v. 24.02.2003, Az.: 5 W 326/02, BeckRS 2003, 30308425; Beschl. v. 21.08.2013, Az.: 5 W 170/13, BeckRS 2016, 9838).

  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Ist ein gegen mehrere Beklagte gerichteter Rechtsstreit wegen Insolvenz eines der verklagten Streitgenossen teilweise unterbrochen, besteht jedoch eine besondere Prozesssituation, die ein Abweichen vom Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung rechtfertigt, weil gänzlich ungewiss ist, wann der Rechtsstreit fortgesetzt und mit einer Kostenentscheidung versehen werden kann, was insbesondere bei dem im vorliegenden Fall gegebenen Umfang der Kostenmasse den Parteien nicht zumutbar ist (vgl. dazu z. B. KG, KGR 2003, 357 und 311; BGH, NJW-RR 2001, 642).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12

    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des

    (Vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Teil-Kosten-Entscheidung BGH, NJW-RR 2001, 642.).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12

    Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese

    Ein Teilurteil, das hinsichtlich eines Streitgenossen den Prozess entscheidet, kann eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642; Teilurteil vom 06.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628, 632).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10

    Rechtsfolgen der Verschmelzung zweier Gesellschaften; Hinweis und

    Die auf den ersten Rechtszug bezogene (notwendige) Teilkostenentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642 m.w.Nachw.) beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO; über die Verteilung der im ersten Rechtszug entstandenen Restkosten ist in dem gegen die Stadt geführten Berufungsverfahren (I-24 U 123/09 OLG Düsseldorf) abschließend zu entscheiden.
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - 1 U 1/04

    Gynäkologie; Geburtsmedizin; Arzthaftung; Arzthaftpflichtrecht;

    Die (Teil-) Kostenentscheidung folgt hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) wegen deren Ausscheidens aus dem Rechtsstreit aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2001, 642).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

    Dabei geht es zunächst ganz wesentlich um die Erfassung der nunmehr bestehenden, sich nach Aktenlage erheblich anders darstellenden wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, als sie dem angefochtenen Beschluß zugrunde gelegt ist, mithin um den für die Entscheidungsreife maßgeblichen Verfahrensstoff, und nicht etwa im wesentlichen um Rechtsfragen (vgl. BGH aaO NJW-RR 2001, 642 unter II 1 b).
  • BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23

    Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren -

  • KG, 24.02.2003 - 5 W 326/02

    Ablehnung einer Prozesstrennung im Falle der Insolvenz eines Streitgenossen;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 15 Sa 1274/09

    Keine zwingende bauliche Prägung beim Ausbaugewerbe

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 340/06
  • LG Köln, 23.11.2022 - 13 S 124/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2010 - 14 S 4281/10

    Kostenentscheidung: Abänderung einer Kostenentscheidung des Gerichtes der ersten

  • LG Düsseldorf, 07.08.2020 - 6 O 317/15
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

  • KG, 04.05.2010 - 2 U 80/07

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Umfang der Aufklärungspflichten bei

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 10/16
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 10 O 68/17
  • KG, 08.09.2003 - 22 U 271/01

    Mietzahlungsklage gegen Gewerberaummieter und Mietbürgen: Insolvenz des mit dem

  • LG Düsseldorf, 10.03.2011 - 4a O 148/10

    Fahrgastsitz

  • LG Düsseldorf, 09.02.2010 - 4a O 265/08

    Kreuzverbinder

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