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   BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11   

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https://dejure.org/2011,10665
BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,10665)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - V ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,10665)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - V ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,10665)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweiserhebung; Indiztatsache; systematische Täuschung beim Verkauf von Eigentumswohnungen; Indizienbeweis; logischer Rückschluss auf zu beweisenden Sachverhalt; Grundstückskauf; rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme besteht bei einer durch Täuschung der Bank herbeigeführten Kreditzusage für die Finanzierung des Kaufs von Wohnungnen; Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme bei einer durch Täuschung der Bank ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vereinbarte Rückkaufsverpflichtung, Beweis der Täuschung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme besteht bei einer durch Täuschung der Bank herbeigeführten Kreditzusage für die Finanzierung des Kaufs von Wohnungnen; Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme bei einer durch Täuschung der Bank ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Bei einem Indizienbeweis darf der Tatrichter zwar von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach seiner Überzeugung nicht ausreicht (BGHZ 53, 245, 261; Urt. v. 14. März 2000 - X ZR 31/98, Rn. 13 - juris).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Für die neue Verhandlung, für die der Senat von der auch im Verfahren nach § 544 Abs. 7 ZPO bestehenden Möglichkeit des § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO (Senat, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZR 200/06, NJW-RR 2007, 1221, 1222) Gebrauch macht, weist der Senat darauf hin, dass die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist und einer rechtlichen Prüfung in einem Revisionsverfahren nicht standhielte.
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Es fehlt an der im Falle eines Indizienbeweises erforderlichen zusammenfassenden Würdigung und Gesamtschau (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2006 - IV ZR 21/05, NJW-RR 2005, 312, 313).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 159/04

    Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf Ungültigerklärung eines ablehnenden

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Es fehlt an der im Falle eines Indizienbeweises erforderlichen zusammenfassenden Würdigung und Gesamtschau (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2006 - IV ZR 21/05, NJW-RR 2005, 312, 313).
  • BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09

    Rückgängigmachung des Erwerbs von zwei Eigentumswohnungen; Verletzung des

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 11. März 2010 (V ZR 165/09) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Das Berufungsurteil beruht auch auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht unter Berücksichtigung des übergangenen, unter Beweis gestellten Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 31/98

    Zustandekommen eines Vertrages über die Demontage von Rolltoren; Umfang der

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Bei einem Indizienbeweis darf der Tatrichter zwar von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach seiner Überzeugung nicht ausreicht (BGHZ 53, 245, 261; Urt. v. 14. März 2000 - X ZR 31/98, Rn. 13 - juris).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Für den Beweis ist es nicht erforderlich, dass jede andere Deutung ausgeschlossen ist, sondern es genügt ein brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifel ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11
    Das Berufungsurteil beruht auch auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht unter Berücksichtigung des übergangenen, unter Beweis gestellten Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392).
  • BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs

    Denn wie wahrscheinlich die unmittelbar wahrnehmbare Haupttatsache der Annahmeerklärung ist oder ob sie - wovon das Berufungsgericht auszugehen scheint - letztlich nur auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht, für deren Berücksichtigungsfähigkeit es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts aber schon ausgereicht hätte, dass die unter Beweis gestellten Tatsachen bereits die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bieten (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZR 22/11, juris Rn. 10), ändert an der Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Haupttatsache und ihrer Beweisbedürftigkeit nichts.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

    Hinzu tritt, dass ein Indiz, das sich als ein Beweistatbestand gleichsam einbettet in ein Mosaik, in welchem Indiztatsachen als Steinchen bedeutsam sein können (so Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. [2016], § 286, 9 a), das als Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache dient, falls erstere die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bietet (BGH B. v. 16.06.2011 - V ZR 22/11 [Tz. 11]), leichter "erschütterbar" erscheint (vgl. BGH B. v. 12.03.2013 - VIII ZR 179/12 [Tz. 12]) als ein Anscheinsbeweis, in dessen Zusammenhang in der Regel von Erschütterung die Rede ist, und welche als gelungen angesehen wird, wenn derjenige, dem die Erschütterung obliegt, Umstände behauptet und gegebenenfalls bewiesen hat, aus denen sich ein von dem typischen Sachverhalt abweichender Geschehensablauf ergibt (BGH GRUR 2012, 1253 [Tz. 37] - Gartenpavillon ), wenn die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als ernsthaft in Betracht kommend erwiesen ist (BGH VersR 2010, 627 [Tz. 16]; Greger a.a.O. Vor § 284, 29).
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