Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1242
BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80 (https://dejure.org/1981,1242)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1981 - V ZR 222/80 (https://dejure.org/1981,1242)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80 (https://dejure.org/1981,1242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Wertsicherungsklausel bei Eigentümererbbaurecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2381
  • MDR 1982, 657
  • WM 1982, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 129/76

    Zur Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf den vorgesehenen Anpassungsmaßstab, nämlich die Änderung des Lebenshaltungskostenindexes für mittlere Verbrauchergruppen, die Regelung für nicht unangemessen im Sinn dieser Kontrolle gehalten hat, entspricht dies der Sache nach der ständigen Senatsrechtsprechung (s. statt vieler Urteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, LM ErbbauVO § 9 Nr. 9 = NJW 1973, 142; vgl. auch BGHZ 77, 194, 200 unter 2. sowie § 9 a Abs. 1 ErbbauVO i.V.m. BGHZ 77, 188).

    Die sich damit zwangsläufig vermindernde Spanne zwischen den Verhältnissen zu Beginn und zu Ende des maßgebenden Zeitraumes könnte sich allerdings dadurch ausgleichen, daß in diesem Zusammenhang nun nicht nur auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten abzustellen, sondern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die Entwicklung der Einkommensverhältnisse mit heranzuziehen ist (wegen der Einzelheiten s. BGHZ 77, 188).

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Hierbei wird dem Unterschied zwischen dinglichen und schuldrechtlichen Rechtsverhältnissen nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. dazu auch den Abschnitt B I - Bl. 5 ff - des von den Beklagten vorgelegten Gutachtens Canaris); für die Entstehung eines Schuldverhältnisses nämlich ist Voraussetzung, daß ein Gläubiger und ein Schuldner vorhanden sind ("niemand kann sein eigener Schuldner sein", BGHZ 48, 214, 218).

    Eine ganz andere Frage ist, ob bei nachträglicher Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person ein Erlöschen der Forderung durch diese Konfusion in bestimmten Fällen nicht eintritt (zu den gesetzlichen Ausnahmeregelungen s. die Übersicht in MünchKomm/Heinrichs, Vorbem. vor § 362 Rdn. 4; s. weiter auch das bereits erwähnte Urteil BGHZ 48, 214).

  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Nicht zu beanstanden ist, daß das Berufungsgericht als Ergebnis einer Inhaltskontrolle der Wertsicherungsklausel nach den für die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu für notariell beurkundete Verträge BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 75, 15, 20) keine Bedenken gegen die Verbindlichkeit der Klausel gesehen hat.

    Was die weitere Frage betrifft, ob es sich etwa um eine Überraschungsklausel oder eine an versteckter Stelle angebrachte Klausel handelt (vgl. dazu das erwähnte Senatsurteil BGHZ 75, 15, 20 ff.), steht dem bereits der vom Berufungsgericht für erwiesen erachtete Sachverhalt entgegen, wonach die Erbbaurechtsbestellungsurkunde den Beklagten vor Abschluß des Kaufvertrages übersandt worden ist und die Beklagten überdies ebenfalls vor diesem Zeitpunkt auf die Veränderlichkeit des Erbbauzinses sowie darauf hingewiesen worden sind, daß sich die Erhöhungsklausel nach dem Lebenshaltungskostenindex richte (vgl. für den jetzigen Rechtszustand nach Maßgabe des AGB-Gesetzes Ulmer/Brandner/Hensen, 3. Aufl. AGB § 3 Rdn. 17).

  • BGH, 03.12.1976 - V ZR 60/76

    Änderung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Denn unter "Vertragsschluß" im Sinn des § 9 a ErbbauVO sei (nach BGHZ 68, 152 [BGH 03.12.1976 - V ZR 60/76]) die Vereinbarung zu verstehen, in der die Anpassungsklausel enthalten sei; diese Klausel aber sei, selbst wenn sie zunächst schwebend unwirksam gewesen sein sollte, jedenfalls durch die seitens der Beklagten am 15. Juli 1974 erteilte Genehmigung rückwirkend wirksam geworden.

    Da die Wertsicherungsklausel, wie ausgeführt, im vorliegenden Fall erst am 15. Juli 1974 (Abschluß des Kaufvertrages zwischen der Firma Ba. und den Beklagten) vereinbart worden ist, ist dies auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sinn des § 9 a Abs. 1 Satz 2 ErbbauVO (BGHZ 68, 152 [BGH 03.12.1976 - V ZR 60/76]).

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Auf der Grundlage der Entscheidungen RGZ 142, 231 und BGHZ 41, 209 [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62] ist vielmehr in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht (ebenso OLG Düsseldorf NJW 1957, 1194 [OLG Düsseldorf 16.05.1957 - 3 W 96/57]) und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (s. statt vieler die Nachweisangaben bei Ingenstau, Erbbaurecht 5. Aufl. § 1 Rdn. 30 und bei Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. ErbbauVO § 1 Rdn. 3) die Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer selbst für zulässig zu erachten.

    Auch ein Bedürfnis (im Sinn von BGHZ 41, 209, 211) [BGH 11.03.1964 - V ZR 78/62] dafür, von vorneherein die Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer zuzulassen, liegt auf der Hand.

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Was nun die in Ziffer XX der Erbbaurechtsbestellung enthaltene Wertsicherungsklausel betrifft, so ist zwar dem Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zu folgen, daß insoweit von der Firma Ba. nur eine schuldrechtliche Wirkung gewollt gewesen sei, wie anders rechtlich auch nicht zulässig (BGHZ 22, 220, 222, 223).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Nicht zu beanstanden ist, daß das Berufungsgericht als Ergebnis einer Inhaltskontrolle der Wertsicherungsklausel nach den für die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu für notariell beurkundete Verträge BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 75, 15, 20) keine Bedenken gegen die Verbindlichkeit der Klausel gesehen hat.
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73

    Formularmäßige Zurückhaltungsklausel

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Nicht zu beanstanden ist, daß das Berufungsgericht als Ergebnis einer Inhaltskontrolle der Wertsicherungsklausel nach den für die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen (vgl. dazu für notariell beurkundete Verträge BGHZ 62, 251 [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]; 63, 238; 75, 15, 20) keine Bedenken gegen die Verbindlichkeit der Klausel gesehen hat.
  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Das Berufungsgericht irrt auch, wenn es meint, seine Ansicht finde eine Stütze in dem Senatsurteil vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561; denn in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war das Erbbaurecht von der Grundstückseigentümerin nicht etwa für sich selbst bestellt worden.
  • BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71

    Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung -

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf den vorgesehenen Anpassungsmaßstab, nämlich die Änderung des Lebenshaltungskostenindexes für mittlere Verbrauchergruppen, die Regelung für nicht unangemessen im Sinn dieser Kontrolle gehalten hat, entspricht dies der Sache nach der ständigen Senatsrechtsprechung (s. statt vieler Urteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, LM ErbbauVO § 9 Nr. 9 = NJW 1973, 142; vgl. auch BGHZ 77, 194, 200 unter 2. sowie § 9 a Abs. 1 ErbbauVO i.V.m. BGHZ 77, 188).
  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 237/77

    Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn des § 9a Abs. 1

  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 20/78

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    a) Die Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person führt zwar in der Regel zum Erlöschen der Forderung (BGHZ 48, 214, 218; Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 220/80 - NJW 1982, 2381 unter II 1 b).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 19/08

    Zum Erlöschen der gegen den Drittschuldner gerichteten Forderung durch Konfusion

    Es besteht jedoch Übereinstimmung, dass in diesen Fällen das Schuldverhältnis in der Regel erlischt (BGHZ 48, 214, 218 ; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382; v. 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94, NJW 1995, 2287, 2288).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Zum anderen unterlagen Wertsicherungsklauseln als bloße Preisnebenabreden ohnehin der Kontrolle sowohl nach § 9 AGBG (vgl. BGHZ 93, 358, 361) als auch nach § 242 BGB (vgl. Senat, Urt. v. 11. Dezember 1981, V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05

    Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit -

    (1) Abgesehen von den gesetzlich geregelten Gründen für das Erlöschen eines Steuerschuldverhältnisses durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass, Verjährung und Eintritt einer auflösenden Bedingung in § 47 AO 1977, erlischt ein Schuldverhältnis auch, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinen (Konfusion; Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. Juni 1967 II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; vom 11. Dezember 1981 V ZR 222/80, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2381, unter II. 1. b; vgl. Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 64. Aufl., Überblick vor § 362 Rn. 4).
  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 227/92

    Rechtsnatur der Einigung der Vertragsparteien über die vertraglich vereinbarte

    Die zwischen den Parteien umstrittene Frage, ob es vor dem Eigentumserwerb der Beklagten an den Mietgrundstücken am 8. August 1989, der die Vereinigung des Eigentums und des Erbbaurechts in deren Person mit sich brachte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80 - NJW 1982, 2381), zwischen ihr und der DB zu einer verbindlichen Einigung über die Erhöhung des Erbbauzinses gekommen ist, hat das Berufungsgericht verneint.

    Dabei kann dahinstehen, ob dem schon entgegensteht, daß am 8. August 1989 die mietvertraglich in Bezug genommenen schuldrechtlichen Regelungen der Erbbaurechtsverträge grundsätzlich durch Konfusion erloschen sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 aaO. S. 2382).

  • BGH, 18.10.2022 - XI ZR 606/20

    Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur

    Es besteht jedoch Übereinstimmung, dass in diesen Fällen das Schuldverhältnis in der Regel erlischt (BGH, Urteile vom 23. April 2009 - IX ZR 19/08, WM 2009, 1048 Rn. 19; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94, WM 1995, 1693, 1694; vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382 und vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218).
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Erwirbt nämlich der Käufer das Eigentum, so erlischt das Pachtverhältnis insgesamt durch Konfusion (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NJW-RR 2010, 1237 Rn. 18), weil sich dann alle vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in einer Person vereinigen und "niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382).
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Die Entstehung eines Schuldverhältnisses setzt nämlich voraus, daß ein Gläubiger und ein Schuldner vorhanden sind (BGH-Urteile vom 1. Juni 1967 II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; vom 11. Dezember 1981 V ZR 222/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 2.381).
  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 9/82

    Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse

    Dementsprechend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981, V ZR 222/80, WM 1982, 236, 239 unter II. 2. für den dort entschiedenen Fall die einschlägigen Monatswerte als maßgebend bezeichnet.

    Denn diese Indizes sind aus den Statistischen Jahrbüchern nicht zu entnehmen und eine über diese Erkenntnisquelle hinausgehende Aufklärung muß den Tatsacheninstanzen überlassen bleiben (s. auch hierzu das bereits erwähnte Senatsurteil vom 11. Dezember 1981 aaO).

  • BGH, 14.02.2008 - V ZB 108/07

    Schutz des Mieters vor Räumung in der Zwangsversteigerung

    Entweder hat sie - angeblich - die Rechte und Pflichten der vorherigen Mieterin übernommen, oder es ist - im Wege der Auslegung (§ 157 BGB) oder der Umdeutung (§ 140 BGB) - (vgl. Senat, Urt. v. 11. Dezember 1981, V ZR 222/80, NJW 1982, 2381, 2382) davon auszugehen, dass - angeblich - zu ihren Gunsten ein Mietvertrag mit dem Inhalt des Vertrags vom 20. Januar 2003 neu vereinbart wurde.
  • BFH, 08.08.2001 - II R 49/01

    Grunderwerbsteuer bei vorzeitiger Nutzungsüberlassung

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 153/81

    Einfamilienhaus - Vorbehaltsnießbrauch - Einheitswertbescheid

  • BGH, 14.07.1982 - V ZR 88/81

    Bestellung eines Erbbaurechts - Schenkweise Übertragung eines Erbbaugrundstücks

  • BFH, 08.08.2001 - II R 46/99

    Grundstücksverkauf mit anschließender Erbbaurechtsbestellung

  • LG München I, 24.03.1981 - 1 T 2487/81

    Zur Bestimmtheit des.Verpfändungsvermerks bei der Auflassungsvormerkung

  • VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 21 K 3965/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht