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   BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60   

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https://dejure.org/1963,1748
BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60 (https://dejure.org/1963,1748)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1963 - V ZR 224/60 (https://dejure.org/1963,1748)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1963 - V ZR 224/60 (https://dejure.org/1963,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1307
  • MDR 1963, 576
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20

    Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen

    Die Entscheidung über die Räumungsfrist, die auch im Revisionsurteil noch ausgesprochen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, juris Rn. 4; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, juris Rn. 7; siehe auch Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21 sowie bereits Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), beruht auf § 721 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO.
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 67 S 18/16

    Räumungsprozess gegen den gekündigten Wohnraummieter: Vollstreckungsschutz in der

    Die formalen Voraussetzungen zur Gewährung einer Räumungsfrist sind unabhängig von der - im Berufungsrechtszug gesondert erfolgten - Antragstellung durch die beklagte Mieterin erfüllt, da eine Entscheidung darüber gemäß § 721 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auch von Amts wegen ergehen kann und die Kammer als Berufungsgericht ebenso wie das Revisionsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO - auch im Falle ihrer Versagung durch die Vorinstanz(en) - befugt ist (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7; Schuschke, NZM 2015, 233, 235).
  • BGH, 24.04.2014 - V ZR 74/14

    Revisionsverfahren: Anträge auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (Senat, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 721 Rn. 4).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 73/90

    Zuständigkeit für Verlängerung der Räumungsfrist

    Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1963 (V ZR 224/60 - NJW 1963, 1307) verweist, ergeben sich daraus keine Bedenken gegen die vorstehenden Ausführungen, weil diese Entscheidung keinen Verlängerungsantrag nach § 721 Abs. 3 ZPO, sondern einen Bewilligungsantrag betrifft, der jetzt in § 721 Abs. 1 ZPO geregelt ist.
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 283/09

    Räumungsfrist für Wohnraum: Fristgewährung im Revisionsverfahren

    Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (BGH, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60; MünchKommZPO/Krüger, 5. Aufl., § 721 Rdnr. 2; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 721 Rdnr. 21; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1967 - V ZR 73/66

    Rechtsschutzbedürfnis der Leistungsklagen trotz vollstreckbaren Titels - Anspruch

    Der Antrag der Beklagten auf Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 7 Abs. 1 GRMG, der auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden konnte (Urteil des Senats vom 13. März 1963, V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), muß unter den gegebenen Umständen Erfolg haben.
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