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   BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19   

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https://dejure.org/2021,16238
BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19 (https://dejure.org/2021,16238)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2021 - V ZR 234/19 (https://dejure.org/2021,16238)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19 (https://dejure.org/2021,16238)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § ... 910 BGB, § 906 BGB, § 1004 Abs. 2 BGB, § 561 ZPO, § 32 NachbG Bln, § 31 NachbG Bln, Art. 124 EGBGB, § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 910 Abs. 2 BGB, § 910 Abs. 1 BGB, §§ 905 ff. BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 910 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2
    Selbsthilferecht: Auch bei drohendem Absterben eines Baums darf Überhang von Zweigen abgeschnitten werden

  • Wolters Kluwer

    Duldung des Abschneidens der auf das Grundstück ragenden Zweige des Baumes i.R.d. Selbsthilferechts eines Nachbarn

  • rabüro.de

    Zum Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines Überhangs

  • rewis.io

    Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn: Beseitigung eines Überhangs bei drohendem Absterben eines Baums oder Verlust seiner Standfestigkeit

  • RA Kotz

    Überhängende Äste dürften abgeschnitten werden auch wenn der Baum abstirbt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 910
    Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn zum Abschneiden überhängender Äste auch bei möglicher Beeinträchtigung des Baums

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 910
    Recht des Grundstückseigentümers zur Beseitigung herüberragender Zweige trotz drohenden Absterbens des Baums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 910
    Duldung des Abschneidens der auf das Grundstück ragenden Zweige des Baumes i.R.d. Selbsthilferechts eines Nachbarn

  • rechtsportal.de

    BGB § 910
    Das Selbsthilferecht nach §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch wenn der Baum abstirbt: Überhängende Äste dürften abgeschnitten werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überhängenden Äste einer Schwarzkiefer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwarzkieferstreit: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hauseigentümer darf überhängende Zweige abschneiden - Weigert sich der Nachbar, seinen Baum zu stutzen, gilt in der Regel ein Selbsthilferecht

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Baumtag beim BGH: Die Schwarzkiefer und das Selbsthilferecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entfernen von Überhang durch Nachbarn trotz Gefährdung des Baumes

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachbar darf überhängende Äste auch abschneiden, wenn Baum dadurch absterben könnte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschneiden von überhängenden Ästen bei Gefahr für die Standsicherheit des Baumes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht zum Abschneiden überhängender Äste auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Selbsthilferecht zur Beseitigung des Überhangs trotz drohenden Absterbens des Baums

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Selbsthilferecht bei überhängenden Ästen: Nachbarstreit geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überhang von Nachbarpflanzen - Abschneiden erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbarschafts-Streit am Gartenzaun

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbar's Bäume dürfen beschnitten werden

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Entfernen überhängender Äste auch bei Gefahr für Standsicherheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Überhängende Äste müssen nicht toleriert werden

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Baum kommt ins Wanken - Nachbarn stritten um das Beschneiden überhängender Äste

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu nachbarschaftlichem Überhang wird verhandelt: Rückschnitt ohne Rücksicht?

  • jurios.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Baumtag beim BGH: Die Schwarzkiefer und das Selbsthilferecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwarzkieferfall - Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wenn der Baum abstirbt: Überhängende Äste dürften abgeschnitten werden! (IMR 2021, 330)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2882
  • MDR 2021, 928
  • NZM 2021, 622
  • VersR 2021, 1104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Der Senat hat kurz vor Verkündung des angefochtenen Urteils entschieden, dass § 910 BGB für die Beseitigung des Überhangs eine spezialgesetzliche und abschließende Regelung darstellt, die nicht nur die unmittelbar durch den Überhang hervorgerufene Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, sondern auch die mittelbare Beeinträchtigung durch das Abfallen von Laub, Nadeln und Ähnlichem erfasst; der Maßstab des § 906 BGB gilt hierfür nicht (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, ZfIR 2019, 851 Rn. 7 f.).

    Das Selbsthilferecht ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die über das Nachbargrundstück hinausgewachsenen Äste auf dessen ortsüblicher Nutzung beruhen (Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, aaO Rn. 8).

    In welchen Fällen keine Beeinträchtigung vorliegt, entscheidet nicht das subjektive Empfinden des Grundstückseigentümers; maßgebend ist vielmehr die objektive Beeinträchtigung der Grundstücksbenutzung (Senat, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 102/03, BGHZ 157, 33, 39; Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, ZfIR 2019, 851 Rn. 7).

    Ob das der Fall ist, müssen die Zivilgerichte, ebenso wie das Bestehen des Verbots, selbständig prüfen (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, ZfIR 2019, 851 Rn. 14 f. mwN).

    Der Beklagte wäre dann befugt, selbst eine Ausnahme von dem baumschutzrechtlichen Verbot zu beantragen und im Streit darüber den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, ZfIR 2019, 851 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    In welchen Fällen keine Beeinträchtigung vorliegt, entscheidet nicht das subjektive Empfinden des Grundstückseigentümers; maßgebend ist vielmehr die objektive Beeinträchtigung der Grundstücksbenutzung (Senat, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 102/03, BGHZ 157, 33, 39; Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 102/18, ZfIR 2019, 851 Rn. 7).

    So ist eine objektive Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung etwa zu verneinen bei einem in ca. 5 m Höhe ungefähr 0, 4 m herüberragenden Zweig (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 102/03, aaO).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den herüberragenden Ästen keine Beeinträchtigung ausgeht, trägt der Nachbar, auf dessen Grundstück der Baum steht (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 102/03, aaO).

  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Zudem weist § 910 BGB die Verantwortung dafür, dass Baumwurzeln oder Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen, dem Eigentümer des Grundstücks zu, auf dem der Baum steht; er ist hierzu im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seines Grundstücks gehalten (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 19 mwN).

    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur dann zum Tragen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (Senat, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21 mwN).

  • OLG Köln, 12.07.2011 - 4 U 18/10

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rückschnitt überhängender

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beseitigung des Überhangs zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führte, weil die Maßnahme dann auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinauslaufe (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 927, 929; OLG Köln, SchAZtg 2011, 246, 250; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 388; NK-BGB/Ring, 4. Aufl., § 910 Rn. 44; i. Erg. ebenso LG Hamburg, ZMR 2016, 324, 326).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beseitigung des Überhangs zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führte, weil die Maßnahme dann auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinauslaufe (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 927, 929; OLG Köln, SchAZtg 2011, 246, 250; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 388; NK-BGB/Ring, 4. Aufl., § 910 Rn. 44; i. Erg. ebenso LG Hamburg, ZMR 2016, 324, 326).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    b) Entgegen der Ansicht der Kläger ist das Selbsthilferecht des Beklagten aus § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB - das kein Anspruch ist und daher nicht der Verjährung unterliegt (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2019 - V ZR 136/18, MDR 2019, 608 Rn. 14; Staudinger/Roth, BGB [2020], § 910 Rn. 28) - auch nicht verwirkt.
  • OLG Brandenburg, 08.02.2018 - 5 U 109/16

    Schadensersatzanspruch wegen Rückschnitts überhängender Baumäste:

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    cc) Schließlich wird der Ausschluss des Selbsthilferechts auf das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis gestützt (vgl. OLG Brandenburg, NJW 2018, 1975 Rn. 27; BeckOK BGB/Fritzsche [1.5.2021], § 910 Rn. 10; Staudinger/Thole, BGB [2019], § 1004 Rn. 117).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Eine solche landesgesetzliche Ausschlussfrist kann, wie Art. 124 EGBGB zeigt, zwar das Grundstückseigentum (hier der Kläger) zu Gunsten des Nachbarn weitergehenden Beschränkungen unterwerfen, nicht aber umgekehrt dem Nachbarn (hier dem Beklagten) Rechte nehmen, die sich für ihn aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1037).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme der Verwirkung eines Rechts neben dem reinen Zeitablauf erforderlich, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen und dass dieser sich darauf eingerichtet hat; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 22 mwN).
  • LG Hamburg, 16.12.2015 - 321 S 24/14

    Nachbarrechtlicher Anspruch auf Beseitigung von Kiefernwurzeln

    Auszug aus BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19
    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beseitigung des Überhangs zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führte, weil die Maßnahme dann auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinauslaufe (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 927, 929; OLG Köln, SchAZtg 2011, 246, 250; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 388; NK-BGB/Ring, 4. Aufl., § 910 Rn. 44; i. Erg. ebenso LG Hamburg, ZMR 2016, 324, 326).
  • LG Frankenthal, 11.08.2021 - 2 S 132/20

    Nachbarschutz: Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn bei eindringenden

    Für die Frage des Überhangs hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob das durch § 910 BGB gewährte Selbsthilferecht des Nachbarn auch dann besteht, wenn der Baum infolge der Beseitigung des Überhangs seine Standfestigkeit verliert oder abzusterben droht, jüngst bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19, nach Juris).

    Eine solche landesgesetzliche Ausschlussfrist kann nämlich, wie Art. 124 EGBGB zeigt, zwar das Grundstückseigentum (hier: der Beklagten) zugunsten des Nachbarn weitergehenden Beschränkungen unterwerfen, nicht aber umgekehrt dem Nachbarn (hier: dem Kläger) Rechte nehmen, die sich für ihn aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19, Rn. 9, zit. n. Juris; MDR 2004, 503 m.w.N.).

    Für die Annahme der Verwirkung eines Rechts ist jedoch neben dem reinen Zeitablauf erforderlich, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und dass dieser sich darauf eingerichtet hat; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19, Rn. 10; Urteil vom 15.12.2017 - XII ZR 275/16, Rn. 22, jew. zit. N. Juris).

    Auf das Kriterium der Ortsüblichkeit kommt es insoweit folglich nicht an (BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19, Rn. 7; Urteil vom 14.06.2019 - V ZR 102/18, NZM 2019, 898).

  • BGH, 28.01.2022 - V ZR 86/21

    Wohnungseigentumssache: Streitwertfestsetzung nach altem und neuem Recht;

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme der Verwirkung eines Rechts neben dem reinen Zeitablauf erforderlich, dass der Berechtigte durch sein gesamtes Verhalten bei dem Verpflichteten das Vertrauen geschaffen hat, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen und dass dieser sich darauf eingerichtet hat; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 Rn. 10; Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16, NZM 2018, 909 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 25/21

    Reihen- oder Doppelhaus: Mitbenutzungsrecht an einer Nachbarwand; Besonderheiten

    Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann zum Tragen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (Senat, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 21; Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, ZfIR 2021, 433 Rn. 37; Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 Rn. 27 jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2021 (V ZR 234/19, juris) steht dem nicht entgegen: Dort ging es um das Selbsthilferecht des Beklagten aus § 910 BGB, welches auf das Abschneiden überhängender Zweige gerichtet ist; dieses wird durch das Landesnachbarrecht nicht eingeschränkt (BGH a.a.O., juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 92/22

    Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!

    Bei der Frage der Erforderlichkeit der Ausübung des Selbsthilferechts sind die Verbote wirksamer Baumschutzsatzungen zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19, Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.1991 - 22 U 220/90).
  • LG Köln, 02.03.2023 - 6 S 27/20

    Nachbarschaftsstreit um Baumüberhang

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den herüberragenden Ästen keine Beeinträchtigung ausgeht, trägt der Nachbar, auf dessen Grundstück der Baum steht (BGH, U. v. 11.06.2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 dort Rn. 15 m.w.N.; vgl. BGH, U. v. 14.11.2003 - V ZR 102/03, NJW 2004, 1037), vorliegend der Beklagte.
  • LG Saarbrücken, 07.03.2023 - 13 S 108/22

    Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken im Saarland

    Das Abschneiderecht des § 910 BGB ist - außer durch öffentlich-rechtliche Naturschutzvorschriften - in aller Regel nicht beschränkt, und zwar auch dann nicht, wenn der Baum durch den Abschnitt abzusterben droht oder seine Standfestigkeit verliert, weil der den Baum besitzende Nachbar die Pflanze regelmäßig zuschneiden (lassen) muss, um Beeinträchtigungen anderer Grundstücke zu vermeiden, und bei Verstößen gegen diese aus dem Gemeinschaftsverhältnis i.V.m. Landesnachbarrecht folgende Verpflichtung selbst die Ursache für den Rückschnitt nach § 910 Abs. 1 BGB setzt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 234/19 -, juris, Rn. 23 ff.).
  • LG Köln, 02.03.2023 - 6 S 27/21
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den herüberragenden Ästen keine Beeinträchtigung ausgeht, trägt der Nachbar, auf dessen Grundstück der Baum steht (BGH, U. v. 11.06.2021 - V ZR 234/19, NJW 2021, 2882 dort Rn. 15 m.w.N.; vgl. BGH, U. v. 14.11.2003 - V ZR 102/03, NJW 2004, 1037), vorliegend der Beklagte.
  • LG Augsburg, 26.09.2023 - 44 S 2011/23

    Berufungsrücknahme, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Rücknahme der

    Auf die Frage, ob die Esche nach Beseitigung der Wurzeln abstirbt bzw. noch standsicher ist, kommt es im Rahmen der hier zu prüfenden Ansprüche nicht an (BGH Urt. v. 11.6.2021 - V ZR 234/19, BeckRS 2021, 16901).
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