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   BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24807
BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11 (https://dejure.org/2012,24807)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2012 - V ZR 235/11 (https://dejure.org/2012,24807)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11 (https://dejure.org/2012,24807)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 4 WoEigG, § 24 Abs 4 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines Wohnungseigentümers für gefasste Beschlüsse

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 4
    Grds. lediglich Anfechtbarkeit der Beschlüsse bei unterbliebener Ladung eines Wohnungseigentümers

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei unterbliebener Ladung eines Eigentümers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit der in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse durch unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu der Eigentümerversammlung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 4, § 46 Abs. 1; ZPO §§ 233 ff.
    Anfechtbarkeit des Beschlusses bei unterbliebener Einladung eines Wohnungseigentümers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbliebene Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung; Folgen für Beschlussfassung; Anfechtbarkeit; Nichtigkeit

  • rabüro.de

    Unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung: Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines Wohnungseigentümers für gefasste Beschlüsse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 24 Abs. 4
    Nichtigkeit der in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse durch unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu der Eigentümerversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Einladung des Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht eingeladene Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlende Ladung eines Eigentümers - Beschlüsse nichtig?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer nicht zur Versammlung eingeladen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung bei unterbliebener Einladung eines Wohnungseigentümers

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Folgen unterbliebener Einladung zur Eigentümerversammlung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nichtladung eines Eigentümers zur WEG-Versammlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbliebene Einladung eines Eigentümers zur Versammlung führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Nichtladung eines Wohnungseigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nur bei Böswilligkeit nichtig

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Fehlende Ladung führt nicht zur Nichtigkeit von Beschlüssen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wohneigentum - Nicht geladen, dennoch zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Unterbliebene Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unterbliebene Ladung zur Eigentümerversammlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehlende Ladung eines Eigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehlende Ladung eines Eigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Von der Eigentümerversammlung ausgebootet

  • bista.de (Kurzinformation)

    Böswillige Nichtladung eines Eigentümers macht Versammlungsbeschlüsse nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Ladung: Wirksamer WEG-Beschluss?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Nichteinladung zur Wohnungseigentümerversammlung: Folge?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtladung eines Wohnungseigentümers zur Versammlung: Sind Beschlüsse nichtig? (IMR 2012, 421)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3571
  • MDR 2012, 1275
  • NZM 2012, 768
  • ZMR 2012, 971
  • WM 2013, 668
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Hierzu gehören nicht die in § 24 WEG für die Einberufung einer Eigentümerversammlung enthaltenen Formvorschriften, weil diese dispositiv sind und durch Vereinbarung abgeändert werden können (Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung (BGHZ 142, 290, 294) fest.

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11
    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Solche unabdingbaren Rechtsvorschriften ergeben sich entweder aus den zwingenden Vorschriften und Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes oder aus den Normen des übrigen Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere aus §§ 134, 138 BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15).

    Der Senat hat die Nichtigkeit der Beschlüsse, ohne dass es darauf ankam, lediglich für den Fall erwogen, dass ein Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (vgl. Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 8).

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Unterbleibt die Ladung einzelner Wohnungseigentümer, kann dies zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse führen (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, NJW 2012, 3571 Rn. 5 ff.; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294 f.).Teilt ein Wohnungseigentümer seine ladungsfähige Anschrift aber nicht oder falsch mit und misslingt seine Ladung zu der Eigentümerversammlung aus diesem Grund ohne Verschulden der Verwaltung, muss er sich die unterbliebene Ladung als Folge seiner Obliegenheitsverletzung zurechnen lassen; in der Versammlung gefasste Beschlüsse können dann nicht wegen der unterbliebenen Ladung angefochten werden (Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 92; Timme/Steinmeyer, WEG, § 24 Rn. 90; Merle in Bärmann, aaO, § 24 Rn. 35; ders., ZWE 2001, 196, 197), und zwar auch nicht durch andere Wohnungseigentümer.
  • AG Lemgo, 24.08.2020 - 16 C 10/20

    Eigentümerversammlung im Vollmachtsverfahren mit alleiniger Anwesenheit des

    Wurde sämtlichen Wohnungseigentümer damit die Teilnahme an der Eigentümerversammlung verwehrt, unterscheidet sich der streitgegenständliche Sachverhalt maßgeblich von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshof (NJW 2012, 3571-3572) zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Weil der Kläger zu 1 nicht Wohnungseigentümer ist, durfte er zu der Eigentümerversammlung nicht geladen werden; ohnehin führt die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers nach der Rechtsprechung des Senats nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Verstöße gegen formelle Vorgaben zur Beschlussfassung, wie etwa derer zu Zeit und Ort der Versammlung, führen grundsätzlich, so auch hier, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse (BeckOK BGB/Hügel, 61. Ed. 1.2.2022, WEG § 24 Rn. 11 mit Verweis auf BayObLG NJW-RR 2004, 1312; Grüneberg/Wicke § 24 WEG Rn. 11; bei Nichteinladung BGH NJW 2012, 3571 Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2014 - 13 S 27/13

    Fehlende Gesamteinnahmen: Ungültigkeit der Abrechnung!

    Es sei denn, der Wohnungseigentümer soll in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden (vgl. BGH, IMR 2012, 421).

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich (mehrfach) entschieden hat, führt die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (vgl. zuletzt BGH WuM 2012, 573); falls nicht - in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen - "der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll" (BGH a. a. O. Rn. 8).

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt, denn mit den Einwendungen des Schrifttums hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Juli 2012 befasst (BGH WuM 2012, 573) und die abweichenden Ansichten erneut abgelehnt, neue Argumente werden hiergegen nicht vorgebracht.

  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 46/15

    Wohnungseigentumssache: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Verletzung des

    (2) Die höchstrichterliche Rechtsprechung fasst die Voraussetzungen für die Nichtigkeit wegen formeller Fehler aber noch enger und erkennt nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen hinreichende Gründe für die Nichtigkeit des Beschlusses, etwa wenn ein Wohnungseigentümer in böswilliger Absicht gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (BGH, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11 - NJW 2012, 3571).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Beschlüsse wegen eines Ladungsmangels sind aber regelmäßig nicht nichtig; vielmehr sind sie nach zutreffender Auffassung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur anfechtbar (vgl. BGH NJW 2012, 3571 Rn. 5; NJW 2013, 3098 Rn. 18; NJW 2011, 3237 Rn. 33; s.a. Kammer ZWE 2022, 287 Rn. 17; LG München I ZWE 2022, 170 Rn. 48; BeckOK WEG/Bartholome, 50. Ed. 30.9.2022, WEG § 24 Rn. 96, 97; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 12; zum Gesellschaftsrecht BGH NZG 2016, 552).

    Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen führt nach der Rechtsprechung des BGH eine unterbliebene Ladung zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll (BGH NJW 2012, 3571 Rn. 8; vgl. auch OLG Köln NZM 2004, 793).

    Der Landungsmangel liegt insoweit noch unterhalb der Schwelle in den vom BGH entschiedenen Fällen, in denen ein Eigentümer bewusst nicht zur Versammlung geladen wurde und in denen der BGH gleichwohl lediglich von einer Anfechtbarkeit der Beschlüsse ausging (BGH NJW 2012, 3571 - Garageneigentümer, ZWE 2020, 267 - werdender Wohnungseigentümer), denn anders als bei einer Nichtladung einzelner Eigentümer, hatten hier trotz des erheblichen Verstoßes gegen das Recht zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung, die Eigentümer immerhin die Möglichkeit über Vollmachtserteilung ihr Stimmrecht auszuüben.

  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Grundsätzlich führt die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung zur Anfechtbarkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Juli 2013, - V ZR 241/12; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juli 2012, - V ZR 235/11).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2020 - 3 Wx 182/20

    Veräußerungszustimmung eines "falschen" Verwalters wirksam?

    Vielmehr führt eine fehlerhafte (oder fehlende) Bezeichnung des Beschlussgegenstandes lediglich zu dessen Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4 WEG), weil die Regelung in § 23 Abs. 2 WEG kein zwingendes Recht darstellt, sondern durch Vereinbarung abgeändert werden kann (vgl. BGH NJW 2012, 3571; NJW 1999, 3713; BayObLG Rpfleger 82, 100; Engelhardt, a.a.O., Rn. 20; Schultzky, in: Ring/ Grziwotz/ Keukenschrijver, BGB Sachenrecht, § 23 WEG Rn. 7).

    Für den Fall der unterbliebenen Einladung eines Wohnungseigentümers hat der Bundesgerichtshof entschieden, diese führe nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden solle (BGH NJW 2012, 3571; Emmerich, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 20. Auflage 2020).

  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

  • LG Dortmund, 30.08.2022 - 1 S 40/22

    Keine Anfechtung wegen Formmangels bei fehlender Kausalität auf das

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • LG Berlin, 05.02.2013 - 85 S 31/12
  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 3 A 429/17

    Jagdgenossenschaft; Mitgliederversammlung; Ladungsmangel; Feststellungsklage;

  • LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18

    Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Hausgeldvorauszahlung gegen

  • AG Saarbrücken, 19.08.2021 - 36 C 139/21

    Eigentümerversammlung als Onlinekonferenz zulässig?

  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

  • AG Essen, 27.04.2015 - 196 C 293/14

    Vorsätzlicher Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Eigentümerversammlung

  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 318 S 120/16

    Gerichtliche Verwalterbestellung für eine werdende

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.09.2022 - 15 C 213/21
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