Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16621
BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2012,16621)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2012 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2012,16621)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2012,16621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 ZPO
    Vollstreckungsklausel für Sicherungsgrundschulden: Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung durch Vertrag zugunsten Dritter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 727, 768
    Klauselgegenklage; Nachweis des "Eintritts in den Sicherungsvertrag" durch Abschluss eines Vertrages zugunsten Dritter

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Eintritts in den Sicherungsvertrag für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld; Grundsätze zum Eintritt in den Sicherungsvertrag durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachfolge in die Rechte aus einer Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld durch Vertrag zu Gunsten Dritter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 305c Abs. 2; ZPO § 727
    Eintritt des rechtsnachfolgenden Grundschuldgläubigers in Sicherungsvereinbarung durch Vertrag zu Gunsten Dritter/Sicherungsgeber

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsgrundschuld; Rechtsnachfolge in Vollstreckungsunterwerfung; Eintritt in Sicherungsvertrag; Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Vollstreckungsklausel für Sicherungsgrundschulden: Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung durch Vertrag zugunsten Dritter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; ZPO § 768; ZPO § 795
    Notwendigkeit des Eintritts in den Sicherungsvertrag für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld; Grundsätze zum Eintritt in den Sicherungsvertrag durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintritt in Sicherungsvertrag bei Sicherungsgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eintritt in den Sicherungsvertrag bei einer Sicherungsgrundschuld

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vollstreckung und Rechtsnachfolge

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 305c Abs. 2; ZPO § 727
    Nachfolge in die Rechte aus einer Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld auch durch Abschluss eines Vertrags zu Gunsten Dritter möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2354
  • ZIP 2012, 1549
  • MDR 2012, 903
  • DNotZ 2012, 748
  • NZI 2012, 726
  • WM 2012, 1331
  • Rpfleger 2012, 615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010, XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.

    Sie machen geltend, die Vereinbarungen der Zedentin und der Beklagten und insbesondere die zuletzt genannte Vereinbarung genügten den Anforderungen an den Eintritt des Gläubigers in die Verpflichtungen aus der Sicherungsvereinbarung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2010 (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133) nicht.

    Soll die Klausel für eine Urkunde erteilt werden, in der sich der Schuldner nach § 800 ZPO der Vollstreckung aus einer Grundschuld unterworfen hat, setzt die Vollstreckung aus der Klausel durch den Rechtsnachfolger voraus, dass der neue Gläubiger der Grundschuld in den Sicherungsvertrag "eingetreten" ist (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40; Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803, 2806 f. Rn. 30 vorgesehen für BGHZ 190, 172).

    Eine solche - wie hier - formularmäßig erfolgte Erklärung des Grundstückseigentümers ist gemäß § 5 AGBG (jetzt: § 305c Abs. 2 BGB) zu seinen Gunsten dahin auszulegen, dass sich die Vollstreckungsunterwerfung nur auf Ansprüche aus einer treuhänderisch gebundenen Sicherungsgrundschuld erstreckt (BGH, Urteil vom 30. März - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 141 f. Rn. 24).

    Die fortbestehende treuhänderische Bindung des Grundschuldgläubigers lässt sich nicht schon der Abtretung entnehmen, weil diese nicht ohne weiteres auch die stillschweigende Vereinbarung einer Übernahme der Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabrede umfasst (BGH, Urteile vom 25. September 1996 - VIII ZR 76/95, NJW 1997, 461, 463 und vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 149 Rn. 36).

    Voraussetzung dafür ist vielmehr eine gesonderte Vereinbarung über den Eintritt in den Sicherungsvertrag (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 149 Rn. 36 und 151 Rn. 40).

    Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Grundstückseigentümer in einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung nach § 800 ZPO normalerweise nicht schlechthin der Vollstreckung in das belastete Grundstück unterwerfen will, sondern nur, wenn die spätere Vollstreckung dem Sicherungsvertrag entspricht und wenn er die Einhaltung dieser Vorgaben notfalls mit den vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen durchsetzen kann (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 148 Rn. 35 f. und 150 Rn. 37).

    Das ist nicht nur durch eine förmliche Vertragsübernahme, sondern auch durch den Schuldbeitritt, den der Bundesgerichtshof in der Einleitung dieses Teils des Urteils vom 30. März 2010 ausdrücklich anspricht (XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 141 f. Rn. 24), oder durch vergleichbare Vereinbarungen möglich.

  • RG, 12.11.1931 - VI 225/31

    Über die rechtliche Tragweite der Vollstreckungsklausel und über die

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Maßgeblich sind aber die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über die Klage gegen die Klausel in der Tatsacheninstanz (RGZ 134, 156, 160; MünchKomm-ZPO/Karsten Schmidt, 3. Aufl., § 768 Rn. 9; Raebel in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 768 ZPO Rn. 4).
  • BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Das hat zur Folge, dass die Grundschuld wie bei einer uneigennützigen Treuhand (dazu: BGH, Urteile vom 7. April 1959 - VIII ZR 219/57, NJW 1959, 1223, 1224 und vom 19. November 1992 - IX ZR 45/92, NJW-RR 1993, 301) rechtlich zum Vermögen des Treuhänders gehört; wegen der im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand jedoch sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Sie setzte entweder einen dreiseitigen Vertrag zwischen der ursprünglichen und der neuen Vertragspartei oder einen Vertrag zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei voraus, dem die verbleibende Vertragspartei zustimmt (BGH, Urteile vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, BGHZ 95, 88, 93-95 und vom 15. August 2002 - IX ZR 217/99, NJW 2002, 3461, 3462; MünchKomm-BGB/Bydlinski, 6. Aufl., Vor § 414 Rn. 8 aE).
  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92

    Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Das hat zur Folge, dass die Grundschuld wie bei einer uneigennützigen Treuhand (dazu: BGH, Urteile vom 7. April 1959 - VIII ZR 219/57, NJW 1959, 1223, 1224 und vom 19. November 1992 - IX ZR 45/92, NJW-RR 1993, 301) rechtlich zum Vermögen des Treuhänders gehört; wegen der im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand jedoch sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen.
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 76/95

    Anwendung des Rechts des Lagerortes im Internationalen Sachenrecht; Übernahme von

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Die fortbestehende treuhänderische Bindung des Grundschuldgläubigers lässt sich nicht schon der Abtretung entnehmen, weil diese nicht ohne weiteres auch die stillschweigende Vereinbarung einer Übernahme der Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabrede umfasst (BGH, Urteile vom 25. September 1996 - VIII ZR 76/95, NJW 1997, 461, 463 und vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 149 Rn. 36).
  • BGH, 15.08.2002 - IX ZR 217/99

    Erteilung einer Gewährleistungsbürgschaft nach Abtretung der zu sichernden

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Sie setzte entweder einen dreiseitigen Vertrag zwischen der ursprünglichen und der neuen Vertragspartei oder einen Vertrag zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei voraus, dem die verbleibende Vertragspartei zustimmt (BGH, Urteile vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, BGHZ 95, 88, 93-95 und vom 15. August 2002 - IX ZR 217/99, NJW 2002, 3461, 3462; MünchKomm-BGB/Bydlinski, 6. Aufl., Vor § 414 Rn. 8 aE).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Dem Treugeber - hier den Klägern - steht deshalb in der Insolvenz des neuen Gläubigers als Treuhänder hinsichtlich der Grundschuld ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu, soweit sie nach der Sicherungsabrede zurückzuübertragen ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01, BGHZ 155, 227, 233 f.; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl., § 47 Rn. 375).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Soll die Klausel für eine Urkunde erteilt werden, in der sich der Schuldner nach § 800 ZPO der Vollstreckung aus einer Grundschuld unterworfen hat, setzt die Vollstreckung aus der Klausel durch den Rechtsnachfolger voraus, dass der neue Gläubiger der Grundschuld in den Sicherungsvertrag "eingetreten" ist (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40; Beschluss vom 29. Juni 2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803, 2806 f. Rn. 30 vorgesehen für BGHZ 190, 172).
  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 133/11

    Pflicht des die Zwangsversteigerung betreibenden Grundschuldgläubigers zur

    Auszug aus BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11
    Er wäre wie der bisherige Gläubiger insbesondere verpflichtet, die Grundschuld bei Erledigung des Sicherungszwecks an den Darlehensnehmer zurückzuübertragen, von dem Recht nur im Verwertungsfall Gebrauch zu machen und bei der Verwertung des Rechts den Grundsatz der Bestverwertung zu beachten (zu Letzterem: Senat, Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 133/11, WM 2012, 591, 592 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 11/10

    Abtretbarkeit von Forderungen an eine Nichtbank

  • BGH, 14.06.2013 - V ZR 148/12

    Vollstreckungsschutz: Wirksamkeit des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag einer

    Wie sich dieser "Eintritt" rechtlich vollziehen kann, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2012 ausgeführt (V ZR 237/11, NJW 2012, 2354, 2355 Rn. 7 ff.).

    bb) Da sich die Beklagte nicht darauf beruft, Vereinbarungen mit der D.         AG hinsichtlich des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag getroffen zu haben, scheidet eine Vertragsübernahme, die der Zustimmung aller Beteiligten bedarf (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354, 2355 Rn. 7; BGH, Urteil vom 20. April 2005 - XII ZR 29/02, NJW-RR 2005, 958, 959), somit auch der Klägerin, ebenso aus wie ein Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) zwischen der D.        AG und der Beklagten.

    Denn mit der Abtretung der Grundschuld wird nicht nur der Erwerb des Rechts durch den neuen Gläubiger bezweckt, sondern auch dessen Eintritt in die Vollstreckungsunterwerfung (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354, 2356 Rn. 21).

  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstrecken des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld gegen den

    (a) Dies folgt daraus, dass der Titelgläubiger, der die Grundschuld an einen Dritten abtritt, Partei des Sicherungsvertrages bleibt, wenn der Zessionar nicht im Wege der (befreienden) Vertragsübernahme in diesen eintritt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 7, 16).
  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem

    Bei der Umschreibung des Titels, der auf einer notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) zur Sicherung des Anspruchs aus einer Grundschuld beruht, gehört hierzu die Erklärung des neuen Gläubigers, die sich aus der Sicherungsabrede zwischen dem Schuldner und dem Zedenten ergebenden treuhänderischen Bindungen zu übernehmen (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 5; BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 36 ff.).

    Die Abtretung der Grundschuld enthält nicht ohne weiteres zugleich eine stillschweigende Vereinbarung über die Übernahme der Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabrede (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Denkbar ist weiter, eine dreiseitige Vereinbarung anlässlich der Übertragung der Grundschuld auf den neuen Darlehensgeber zu treffen (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, WM 2012, 1331 Rn. 7 ff).
  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 9/22

    Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

    Für Abtretungen von Sicherungsgrundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes, also vor dem 19. August 2008 erfolgt sind, entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei der Umschreibung des Titels (§ 727 Abs. 1, § 795 ZPO), der auf einer notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) zur Sicherung des Anspruchs aus einer Grundschuld beruht, hierzu die Erklärung des neuen Gläubigers gehört, die sich aus der Sicherungsabrede zwischen dem Schuldner und dem Zedenten ergebenden treuhänderischen Bindungen zu übernehmen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 5; BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 36 ff.).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger

    b) Eine Unzulässigkeit der Zwangsversteigerung i.S.d. § 83 Nr. 6 ZVG lässt sich nicht mit dem weiteren Einwand des Schuldners begründen, der nunmehr die Zwangsversteigerung betreibende Beteiligte zu 3 sei nicht in den jeweiligen Sicherungsvertrag eingetreten, so dass die Vollstreckungsklausel nicht habe erteilt werden dürfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 40; Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.10.2018 - V ZA 22/18

    Zuschlagserteilung an den Meistbietenden bei Anordnung der Zwangsversteigerung

    Die von dem Antragsteller aufgeworfene Frage, ob auch Unterlagen über den Eintritt des neuen Gläubigers in den Sicherungsvertrag zuzustellen sind (vgl. allgemein zur Notwendigkeit des Eintritts des neuen Gläubigers in den Sicherungsvertrag: BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 34 ff.; Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, NJW 2012, 2354 Rn. 7 ff.), ist zu verneinen.
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZR 174/13

    Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals

    Im Einverständnis aller Beteiligten können im Wege der Vertragsübernahme sogar die gesamten Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis übertragen werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, BGHZ 95, 88, 93 ff; vom 15. August 2002 - IX ZR 217/99, WM 2002, 1968, 1970; vom 11. Mai 2012 - V ZR 237/11, WM 2012, 1331 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 5 U 66/16

    Zulässigkeit der Zwangsvollsteckung aus einer Unterwerfungserklärung durch den

    In seiner Entscheidung vom 11.05.2012 mit dem Az. V ZR 237/11 hat der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes jedoch an der oben skizzierten Auffassung im Ausgangspunkt ohne nähere Begründung festgehalten, obwohl es dort - wie hier - um eine dem neuen Recht unterfallende Abtretung aus dem Jahre 2010 gegangen ist (vgl. BGH NJW 2012, 2354 ff).
  • OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17

    Zulässigkeit der Geltendmachung der Leistung an sich durch den Zedenten

    Es handelt sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB (vgl. BGH MDR 2012, 903 f. - Rdn. 8 ff.).
  • LG Memmingen, 28.08.2018 - 44 T 929/18

    Begründung der sofortigen Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss

  • OLG Köln, 15.08.2018 - 12 U 26/18

    Voraussetzungen des Eintritts eines Dritten in einen Darlehensvertrag anstelle

  • OLG Brandenburg, 11.11.2014 - 6 U 108/13

    Vertrag über die Grundstücksnutzung zum Betrieb einer Solaranlage: Konkludente

  • OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14

    Schadensersatzansprüche gegen die lediglich finanzierende Bank

  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 17717/17

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; einer Baugenehmigung beigefügte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2011 - V ZR 237/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5621
BGH, 07.11.2011 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2011,5621)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2011 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2011,5621)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2011 - V ZR 237/11 (https://dejure.org/2011,5621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht