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BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85 |
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Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 458
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72
Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der …
Auszug aus BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85
... 1. Das BerGer. verneint unter Hinweis auf BGHZ 61, 359 ff. (= NJW 1974, 96) zutreffend außervertragliche Ersatzansprüche der Kl. Das nimmt die Revision hin.Daran ändert auch nichts, daß - wie die Revision meint - erst mit BGH-Urteil vom 8.11.1973 (BGHZ 61, 359 = NJW 1974, 96) die Rechtslage hinsichtlich des privaten Erschließungsaufwands höchstrichterlich geklärt worden ist.
Das BerGer. meint, die Übernahme anteiliger Kosten einer privaten Erschließung ließe sich mit Rücksicht auf die in BGHZ 61, 359 (367) (= NJW 1974, 96 (98)) ausgeführten Gründe nur dann annehmen, wenn der Eigentümer eines begünstigten Grundstücks hinreichend deutlich seinen entsprechenden Willen ausgedrückt habe.
- BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85
Für die Zulässigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung kommt es nicht darauf an, ob eine Vertragslücke von Anfang an bestanden hat oder erst nachträglich entstanden ist (vgl. BGH, NJW 1981, 219 (220); BGHZ 84, 1 (7) = NJW 1982, 2184).Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts kommt es aber darauf an, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. z. B. BGH, NJW 1981, 219; BGHZ 84, 1 = NJW 1982, 2184).
- BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78
Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85
Für die Zulässigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung kommt es nicht darauf an, ob eine Vertragslücke von Anfang an bestanden hat oder erst nachträglich entstanden ist (vgl. BGH, NJW 1981, 219 (220); BGHZ 84, 1 (7) = NJW 1982, 2184).Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts kommt es aber darauf an, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. z. B. BGH, NJW 1981, 219; BGHZ 84, 1 = NJW 1982, 2184).
- BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98
Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich …
Haben die Parteien eines Grundstückskaufs über die Kosten, die eine nicht vorhergesehene Privaterschließung nach sich zieht, keine Regelung getroffen, kann eine ergänzende Vertragsauslegung dazu führen, daß die gegenüber einer öffentlichen Erschließung entstehenden Mehrkosten von beiden Teilen gleichmäßig zu tragen sind (im Anschluß an Senatsurt. v. 16. Januar 1987, V ZR 242/85, BGHR BGB § 157, ergänzende Auslegung 2 = NJW-RR 1987, 458).Der Senat ist bei einer vergleichbaren Sachlage von einer Regelungslücke ausgegangen, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auszufüllen ist (Urt. v. 16. Januar 1987, V ZR 242/85, BGHR BGB § 157, ergänzende Auslegung 2).
- OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
Zum Anspruch auf Ersatz von verzögerungsbedingten Mehraufwendungen wegen …
Ist dem Vertrag hiernach bei unmittelbarer Auslegung eine bestimmte Regelung zur Kostentragung der Privaterschließung nicht zu entnehmen, muss im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung festgestellt werden, wer von den Parteien die Kostenlast der Privaterschließung zu tragen hat (BGH NJW-RR 1987, 458).Im Hinblick darauf, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 gemäß der vertraglichen Regelung den gesamten Erschließungsaufwand bei gemeindlicher Erschließung hätten tragen sollen und weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass die Beklagte die Kosten der Erschließung habe tragen sollen, wenn sie privat die Erschließung durchführt, kann die Frage, was die Parteien in dem Vertrag vereinbart hätten, wenn bedacht worden wäre, dass die Beklagte als Erschließungsunternehmerin tätig werden würde, nur dahingehend beantwortet werden, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 auch zur Übernahme des privaten Erschließungsaufwandes verpflichtet sind (BGH NJW-RR 1987, 458, 459; BGH NJW-RR 2000, 894).
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
- OLG Schleswig, 13.03.2003 - 16 U 100/02
Erstattung von Erschließungskosten bei Abschluss eines Erschließungsvertrages
Dabei ging es aber stets um Fälle, in denen der Käufer entweder unerwartet mit Erschließungskosten belastet worden ist (BGH NJW 1988, 2100) oder umgekehrt die Erschließung entgegen anfänglichen Vorstellungen doch noch vom Verkäufer durchgeführt worden ist (BGH NJW-RR 1987, 458).