Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27698
BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11 (https://dejure.org/2012,27698)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2012 - V ZR 258/11 (https://dejure.org/2012,27698)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - V ZR 258/11 (https://dejure.org/2012,27698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 322 ZPO
    Schadensersatzprozess: Rechtskraftwirkung eines Urteils im Vorprozess hinsichtlich noch nicht bezifferter Mängelbeseitigungskosten bei Mängeln an einem Grundstück

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskraft des Urteils über eine Teilklage; Erstreckung der Rechtskraft auf den nicht eingeklagten Teil eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs.

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechtskrafterstreckung auf die bei sog. verdeckter Teilklage im Vorprozess noch nicht geltend gemachten tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten

  • rewis.io

    Schadensersatzprozess: Rechtskraftwirkung eines Urteils im Vorprozess hinsichtlich noch nicht bezifferter Mängelbeseitigungskosten bei Mängeln an einem Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 1
    Umfang der Rechtskraft des Urteils über eine Teilklage; Erstreckung der Rechtskraft auf den nicht eingeklagten Teil eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wie weit geht die Rechtskraft bei Teilklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei verdeckter Teilklage kann sich die Rechtskraft auf den noch nicht eingeklagten Teil eines einheitlichen Anspruchs erstrecken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit geht die Rechtskraft bei Teilklagen? (IBR 2012, 1376)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rechtskraft des in einem Vorprozess über denselben Anspruch ergangenen Urteils grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs erstreckt, selbst wenn sich der Kläger die Nachforderung nicht vorbehalten hat (siehe nur BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374, 382 f. Rn. 15, 16; Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181 f.).

    Dies ist die Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, aaO; Senat, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825, 2826).

    a) Die vorstehend unter 1. dargestellten Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Kläger für das Gericht und für den Beklagten erkennbar zum Ausdruck bringt, dass sein bezifferter Antrag nur einen Teil des Anspruchs erfasst, so dass Nachforderungen vorbehalten bleiben, oder ob es sich um eine sogenannte verdeckte Teilklage handelt, bei der die klagende Partei nach außen nicht zu erkennen gibt, dass sie keinen endgültigen Betrag geltend macht (BGH, Urteil vom 15. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374, 382 Rn. 15; Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181, jeweils mwN).

    Hinzu kommen muss, dass der Klageantrag - ähnlich wie in dem Fall, dass der Kläger die Höhe des Anspruchs in das Ermessen des Gerichts stellt - so zu verstehen ist, dass nicht nur ein beziffertes Zahlungsverlangen geltend gemacht, sondern die Verurteilung zur Zahlung der ganzen angemessenen, vom Gericht festzusetzenden Entschädigung verlangt wird, so dass dies als Streitgegenstand anzusehen ist (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 182; Senat, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825, 2826; BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - III ZR 16/60, BGHZ 34, 337, 342).

  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Dies ist die Folge davon, dass die materielle Rechtskraft eines Urteils, die grundsätzlich jede neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Anspruch ausschließt, nach § 322 Abs. 1 ZPO nur so weit geht, wie über die Klageanträge entschieden worden ist; wird nur ein Teilanspruch geltend gemacht, erstreckt sich die Rechtskraft nur auf diesen Teil und nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, aaO; Senat, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825, 2826).

    Hinzu kommen muss, dass der Klageantrag - ähnlich wie in dem Fall, dass der Kläger die Höhe des Anspruchs in das Ermessen des Gerichts stellt - so zu verstehen ist, dass nicht nur ein beziffertes Zahlungsverlangen geltend gemacht, sondern die Verurteilung zur Zahlung der ganzen angemessenen, vom Gericht festzusetzenden Entschädigung verlangt wird, so dass dies als Streitgegenstand anzusehen ist (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 182; Senat, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825, 2826; BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - III ZR 16/60, BGHZ 34, 337, 342).

  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rechtskraft des in einem Vorprozess über denselben Anspruch ergangenen Urteils grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs erstreckt, selbst wenn sich der Kläger die Nachforderung nicht vorbehalten hat (siehe nur BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374, 382 f. Rn. 15, 16; Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181 f.).

    a) Die vorstehend unter 1. dargestellten Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Kläger für das Gericht und für den Beklagten erkennbar zum Ausdruck bringt, dass sein bezifferter Antrag nur einen Teil des Anspruchs erfasst, so dass Nachforderungen vorbehalten bleiben, oder ob es sich um eine sogenannte verdeckte Teilklage handelt, bei der die klagende Partei nach außen nicht zu erkennen gibt, dass sie keinen endgültigen Betrag geltend macht (BGH, Urteil vom 15. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374, 382 Rn. 15; Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181, jeweils mwN).

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Hinzu kommen muss, dass der Klageantrag - ähnlich wie in dem Fall, dass der Kläger die Höhe des Anspruchs in das Ermessen des Gerichts stellt - so zu verstehen ist, dass nicht nur ein beziffertes Zahlungsverlangen geltend gemacht, sondern die Verurteilung zur Zahlung der ganzen angemessenen, vom Gericht festzusetzenden Entschädigung verlangt wird, so dass dies als Streitgegenstand anzusehen ist (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 182; Senat, Urteil vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825, 2826; BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - III ZR 16/60, BGHZ 34, 337, 342).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Auf einen solchen Sachverhalt hat der Bundesgerichtshof in dem auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 15. Juli 1997 (VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019, 3020) generell und nicht - wie das Berufungsgericht meint - nur für den Fall, dass der Kläger sich zur Vermeidung einer Beweisaufnahme ausdrücklich auf die Geltendmachung eines von dem Beklagten eingeräumten Teils des Schadens beschränkt, die vorstehend unter 1. und 2. a) angeführten Grundsätze angewendet.
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11
    Die Vorschussklage ist regelmäßig so zu verstehen, dass gleichzeitig die Nachschusspflicht des Auftragnehmers für den Fall festgestellt werden soll, dass der ausgeurteilte Vorschuss für die Mängelbeseitigung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07, NJW 2009, 60, 61).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob ihr ein auf die Gehaltserhöhung gerichteter Anspruch für die Zeit vom 26. Juli bis zum 30. September 2010 bereits durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Vorprozess über den dort eingeklagten Betrag rechtskräftig aberkannt ist oder ob es sich insofern um die Entscheidung über eine (verdeckte) Teilklage handelt, deren Bindungswirkung lediglich den erhobenen Teilanspruch umfasst (vgl. dazu BGH 27. Juli 2012 - V ZR 258/11 - Rn. 9; 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - BGHZ 135, 178) .
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 59/14

    Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich

    aa) Wurde im Vorprozess ein teilbarer Anspruch nicht in vollem Umfang verfolgt, so erstreckt sich die Rechtskraft des dort ergangenen Urteils grundsätzlich nur auf den damals geltend gemachten Teil und nicht auf den nicht eingeklagten Rest oder auf andere Ansprüche aus dem gleichen Sachverhalte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2012 - V ZR 258/11, juris Rn. 5; vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, aaO Rn. 15; vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178, 181; jeweils mwN).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Kläger für das Gericht oder den Beklagten erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, dass sein bezifferter Antrag nur einen Teil des Anspruchs erfasst (offene Teilklage) oder ob die klagende Partei - wie hier - nach außen nicht zu erkennen gegeben hat, dass sie keinen endgültigen Betrag geltend macht (verdeckte Teilklage; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2012 - V ZR 258/11, aaO Rn. 7; vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, aaO; vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96, aaO).

    Es verbleibt auch in diesen Fällen grundsätzlich dabei, dass die Rechtskraft des - über den beantragten bezifferten Betrag befindenden - Urteils einen später nachgeforderten weiteren Anspruchsteil selbst dann nicht erfasst, wenn im Erstprozess von einem weitergehenden Anspruch nicht die Rede war (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 2012 - V ZR 258/11, aaO Rn. 8; vom 15. Juli 1997 - VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019 unter II 1 b bb [jeweils zu einer Schadensersatzklage bei abgeschlossener Schadensentwicklung]).

  • OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 10 U 6/14

    Architekten- und Ingenieurhonorar: Abrechnung von in Erwartung des Abschlusses

    Die Rechtskraft des in einem Vorprozess über denselben Anspruch ergangenen Urteils erstreckt sich grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO 30. Aufl., vor § 322 RN 47; zur verdeckten Teilklage BGH, Urteil vom 27.7.2012, AZ: V ZR 258/11 juris RN 5 m.w.N.).
  • LG Köln, 18.11.2021 - 14 O 55/19
    Eine im hiesigen Fall anzunehmende Beschränkung der Rechtskraft auf die Feststellung eines anzusetzenden Prozentsatzes ist auch den klägerseits zitierten Urteilen des BGH (vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, NJW 1997, 1990; vom 15.07.1997 - IV ZR 142/95, NJW 1997, 3019; vom 2.5. 2002 - III ZR 135/01, NJW 2002, 2167; vom 27.07.2012 V ZR 258/11, BeckRS 2012, 19866; vom 22.09.2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893) nicht zu entnehmen.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2017 - 7 U 131/16

    Verdienstausfallschaden: Statthaftigkeit der Geltendmachung zunächst abgezogener

    Auch bei einer "verdeckten Teilklage" gilt der Grundsatz, dass die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfang ergreift und der Kläger nicht erklären muss, er behalte sich darüber hinausgehende Ansprüche vor (BGH, Urteil vom 9. April 1997 - IV ZR 113/96 - Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11 - Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 59/14 - sämtlich zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht