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   BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62   

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https://dejure.org/1965,5161
BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 (https://dejure.org/1965,5161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers angrenzenden Gelände - Zubehör eines Hausgrundstücks - Erwerb des Eigentums durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren - Bestandteile eines Grundstücks - Begriff des Zubehörs - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 561
  • DNotZ 1966, 35
  • DB 1965, 626
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Daß die Betonfahrbahn und die Tankstellenüberdachung Zubehör des Nachlaßgrundstücks sein könnten, liegt nahe; der Erblasser hat diese Gegenstände zwar mit dem fremden Grund und Boden fest verbunden, aber sie sind, da die Verbindung im Hinblick auf den mit der Bundesbahn geschlossenen Grundstücksmietvertrag und daher vermutlich nur zu einen vorübergehenden Zweck erfolgt ist (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956, V ZR 245/55, NJW 1957, 457), nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB keine wesentlichen Bestandteile geworden.
  • BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Erfahrungsgemäß werden Tankstellen, zumal in ländlichen und kleinstädtischen Gegenden, nicht selten als Nebenbetrieb von Handwerkern oder Kleingewerbetreibenden geführt, wenn der Betreffende sich durch seine hauptberufliche Tätigkeit nicht voll ausgelastet fühlt; dem erkennenden Senat sind derartige Fälle aus seiner Praxis bekannt (z.B. Betrieb einer Tankstelle neben einem Milchgeschäft auf benachbarten Parzellen, Urteil vom 9. März 1965, V ZR 97/62).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 238/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Daß der Erblasser gewillt war, die Tankstelle dort zu betreiben, spielt ebenfalls keine Rolle, da es sich, wie bereits dargelegt, nur um eine vorübergehende Benutzung des fremden Geländes handelte (vgl. Urteil des Senats vom 23. Mai 1962, V ZR 238/60, LM BGB § 95 Nr. 10).
  • RG, 18.01.1910 - VII 179/09

    Feststellungsklage; Teilurteil

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Die in den Vorinstanzen unterbliebene Prüfung, ob dies der Fall ist, kann vom Revisionsgericht nachgeholt werden (RGZ 73, 82, 84 f).
  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Nicht minder zweifelhaft ist, ob man wirklich den Tankwartraum nebst Ölkeller als Zubehör ansehen muß oder ob er nicht einen wesentlichen Bestandteil der von der Klägerin ersteigerten Parzelle ... darstellt; es könnte sich insoweit um einen von dieser Parzelle aus vorgenommenen entschuldigten Überbau handeln, wobei der Umstand, daß das Bauwerk nur zu einem geringen Teil auf Nachlaßgelände und zum weitaus überwiegenden Teil auf gemietetem Gelände der Bundesbahn steht, einer Anwendung des § 912 BGB nicht entgegenstünde (Urteil des Senats vom 16. März 1960, V ZK 17/59, Nr. 4 der Entscheidungsgründe, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 nicht mit abgedruckt); die Eigentumsverhältnisse am Tankwartraum unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, hätte für den Berufungsrichter um so näher gelogen, als er auch von dem Wohnhaus K.straße ..., das ebenfalls überwiegend auf Bundesbahngelände errichtet worden ist, ohne weiteres angenommen hat, es sei gleichwohl durch den Zuschlag Eigentum der Klägerin geworden.
  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    So hat das Reichsgericht eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik betrachtet, obgleich sie sich in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle befand (RGZ 157, 40, 47 ff); ebenso wurde die Rechtslage hinsichtlich eines von einem Kieswerk betriebenen Förderbaggers beurteilt, der ständig außerhalb des Werkgrundstücks auf fremdem Gelände zur Kiesgewinnung eingesetzt war (RG DR 1942, 137 mit zustimmender Anmerkung von Haupt).
  • RG, 20.11.1930 - VI 108/30

    1. Zur Auslegung der §§ 94, 97, 98 BGB. 2. Wann sind Maschinen Bestandteile des

    Auszug aus BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
    Falls dies zutrifft, könnte die Tankstelle in der Tat nicht Zubehör sein; denn es würde dann an dem für die Anwendung des § 97 BGB unerläßlichen Abhängigkeitsverhältnis, gekennzeichnet durch Überordnung der Hauptsache und Unterordnung der Hilfssache, fehlen (Staudinger/Coing a.a.O. § 97 Anm. 16; RGRK a.a.O. § 97 Anm. 15); das Nachlaßgrundstück - oder das darauf errichtete Gebäude als sein Bestandteil (vgl. dazu RGRK a.a.O. Anm. 5) - wäre keine "Hauptsache" gegenüber der Tankstelle, wenn letztere einen selbständigen wirtschaftlichen Mittelpunkt darstellt (zur "Mittelpunktfrage" RG WarnRspr 1910 Nr. 312; RGZ 130, 264, 267; RG DR 1942, 137, 138 f; Soergel/Siebert a.a.O. § 97 Anm. 9).
  • OLG Nürnberg, 10.10.2016 - 14 U 1168/15

    Zur rechtlichen Einordnung einer Aufdachsolaranlange bezüglich eines Grundstücks

    Auch wenn der Begriff des wirtschaftlichen Zwecks, der eine gewerbliche Nutzung nicht erfordert, weit auszulegen ist und von daher auch einer gemischten Nutzung des Grundstücks bzw. des Gebäudes zu Wohnzwecken einerseits und als räumlicher Ausgangspunkt für das Einspeisen von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz andererseits nicht entgegensteht, ist es doch erforderlich, dass zwischen der Hauptsache und dem Zubehör ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das durch Überordnung der Hauptsache (des Grundstücks bzw. des Gebäude) und Unterordnung der Hilfssache (Zubehör) gekennzeichnet ist (BGH, Urteil vom 02.11.1982 - VI ZR 131/81, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 19.03.1965 - V ZR 270/62, juris Rn. 16).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück;

    Geht es um die Frage, ob ein Gegenstand Zubehör zu einem Grundstück ist, dann braucht er sich nicht auf diesem Grundstück selbst zu befinden; auch wenn er nur in der Nähe desselben untergebracht ist, kann dem Erfordernis des räumlichen Verhältnisses genügt sein (Senat, Urteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62, MDR 1965, 561).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen angeschlossen (BGH Urt. III ZR 210/50 vom 21. Juni 1951 = NJW 1951, 759; Urteile des IV. Zivilsenats in BGHZ 26, 391 und 40, 130 und des VII. Zivilsenats in BGHZ 34, 274, 280 [BGH 16.02.1961 - VII ZR 191/59]; II ZR 231/58 vom 25. Mai 1959 = LM § 826 (Fa) Nr. 9 = MDR 1959, 637; V ZR 108/59 vom 13. Juli 1960 = Betrieb 1960, 1334; III ZR 165/62 vom 27. Mai 1963 = LM § 826 (Fa) Nr. 12 = NJW 1963, 1606; VI ZR 105/61 vom 8. Mai 1962 = WM 1962, 906, 909; VI ZR 214/63 vom 15. Dezember 1964 = Betrieb 1965, 626 = WM 1965, 278).
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Zu dem von ihm zu führenden Beweis (vgl. Senatsurt. v. 19. März 1965, V ZR 270/62, LM BGB § 97 Nr. 3) genügte die Behauptung einer bestimmten Verkehrsanschauung und die Benennung des Beweismittels (MünchKomm-BGB/Holch, 2. Aufl., § 97 Rdn. 29).
  • BGH, 14.12.1973 - V ZR 44/72

    Grundstückszubehör

    Die Revision kann sich auch auf das von ihr angezogene Senatsurteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 (LM BGB § 97 Nr. 3 = WM 1965, 483) nicht mit Erfolg berufen.
  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen

    Im Ergebnis kann der Beurteilung des Oberlandesgerichts schon deshalb gefolgt werden, weil eine gerichtliche Klärung der vom Kläger begehrten Art nach den Ausführungen des Berufungsrichters hier dazu beizutragen vermag, den Streitstoff zu verringern (vgl. Senatsurteil von 19. März 1965 - V ZR 270/62 S. 6).
  • VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19

    Kosten der Sanierung und Unterhaltung von Anschlussleitungen; Zubehöreigenschaft

    Die räumliche Distanz der Anschlussleitung zu den Grundstücken vermag hieran nichts zu ändern, wobei sich das erkennende Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 -, in BeckRS 1965, 31175875) anschließt:.
  • BGH, 06.07.1964 - III ZR 235/62

    Rechtsmittel

    Die Revision der Klägerin gegen dieses Teilurteil ist beim Bundesgerichtshof unter V ZR 270/62 anhängig.
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