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   BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03   

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BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,538)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2004 - V ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,538)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2004 - V ZR 339/03 (https://dejure.org/2004,538)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138 Abs. 1; VZOG § 8
    Dresdner Komplettierungsverkäufe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäftes bei Verstoß des Verpflichtungsgeschäftes gegen ein Verbotsgesetz; Formale Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 8 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) auf investive und kommunale Vorhaben; Verfügungsbefugnis als Regelung über die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dresdner Komplettierungskäufe

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1 Ca; ; VZOG § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; VZOG § 8
    "Dresdner Komplettierungskäufe"; Zulässigkeit von Komplettierungsverkäufen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückskäufe nach dem Modrow-Gesetz sind wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 138 Abs. 1; VZOG § 8
    Dresdner Komplettierungsverkäufe

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Dresdner »Modrow-Käufe« aus dem Jahre 1996 sind wirksam

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit bei Komplettierungskaufpreis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.9.2004)

    Modrow-Käufe in neuen Ländern // Niedrige Grundstückspreise waren rechtmäßig

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 240
  • ZIP 2005, 718 (Ls.)
  • MDR 2005, 137 (Ls.)
  • NJ 2005, 26
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 35/65

    Bayern und das Steigenberger

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    c) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG sind nichtig, wenn der Preis einer Schenkung nahe kommt, die unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden kann (Anschluß an BGHZ 47, 30).

    d) Die Bestimmung der legitimen öffentlichen Aufgabe ist bei Komplettierungsverkäufen im Beitrittsgebiet nicht an dem für die Kommune jeweils geltenden Landesrecht, sondern an den gemeinsamen Grundsätzen auszurichten, die den Landesrechten aller neuen Länder zugrunde liegen (Fortführung von BGHZ 47, 30).

    e) Zur Orientierung an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (Fortführung von BGHZ 47, 30 und Senat, BGHZ 36, 395, 398).

    Das ist bei einem Verstoß gegen Art. 81 der Bayerischen Verfassung (BGHZ 47, 30, 39 - Grundstockvermögen) und gegen den dem § 90 SächsGO funktionell vergleichbaren Art. 75 BayGO (BayObLGZ 1983, 85, 91 für Art. 75 Abs. 1 Satz 1 und BayObLGZ 1995, 225, 226 f. für Art. 75 Abs. 1 Satz 2) bejaht worden.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 47, 30, 39 f.) und das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1983, 85, 91; 1995, 225, 226 f.) sehen vergleichbare Vorschriften des bayerischen Landesrechts als Verbotsgesetz an.

    Einer dieser Belange ist der sich letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Grundsatz, daß der Staat "nichts verschenken" darf (BGHZ 47, 30, 39 f.).

    Sein inhaltlicher Kern gilt aber für Bund, Länder und Kommunen in gleicher Weise (BGHZ 47, 30, 40).

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Nichtigkeit von Verträgen, die eine unentgeltliche Zuwendung an Private zum Gegenstand haben und unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden können (BGHZ 47, 30, 40).

  • OVG Sachsen, 27.01.2004 - 4 B 606/02

    Klagebefugnis, Kaufvertrag, Nutzungsrecht, Selbstverwaltungsrecht,

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Diese Verletzung der Gleichbehandlung zog zwar keine rechtliche Verpflichtung der Kommunen zum Ausgleich nach sich (OLG Naumburg VIZ 2004, 44, 45; OVG Bautzen VIZ 2004, 236, 239).

    Sein Inhalt folgt aber aus den von ihnen vorgelegten Urteilen des VG Dresden vom 8. Mai 2002 (12 K 1916/00 unveröff. und 12 K 2709/99, SächsVBl 2002, 302, 306), die in diesem Punkt auch nicht durch die Urteile des OVG Bautzen vom 27. Januar 2004 (4 B 608/02 unveröff. und 4 B 606/02, VIZ 2004, 236) korrigiert worden sind.

    Diese Entscheidung hat das OVG Bautzen im Gegensatz zum VG Dresden (SächsVBl. 2002, 302, 305; Urt. v. 8. Mai 2002, 12 K 1916/00, unveröff.) in seinen rechtskräftigen Urteilen vom 27. Januar 2004 (4 B 606/02, VIZ 2004, 236, 237 ff. i. V. m. Beschl. des BVerwG v. 5. August 2004, 8 B 37.04, unveröff.; 4 B 608/02, unveröff.) bestätigt.

    Es hat auch Zweifel angedeutet, ob die früheren Erlasse des Staatsministeriums des Innern von § 90 SächsGO gedeckt waren (VIZ 2004, 236, 239 r. Sp.).

    Denn der Abschluß solcher Verträge stand auch nach dem Erlaß weiterhin in den gesetzlichen Grenzen im Ermessen der Klägerin (OVG Bautzen, VIZ 2004, 236, 238).

  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    e) Zur Orientierung an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (Fortführung von BGHZ 47, 30 und Senat, BGHZ 36, 395, 398).

    aa) Der Senat hat allerdings entschieden, daß ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt und damit nichtig ist, wenn eine Gemeinde einem Bürger darin eine Zuwendung macht und beide Vertragsteile wissen und billigen, daß die Zuwendung von der Gemeinde nur unter grober Verletzung der für die Haushaltsführung staatlicher Stellen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gemacht werden kann (BGHZ 36, 395, 398).

    Zu einer an diesen Grundsätzen ausgerichteten Verwaltung gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (vgl. dazu Senat, BGHZ 36, 395, 400).

    Angesichts der Wirksamkeit des Kaufvertrags kommt es auf die Frage, ob die Klägerin einen etwaigen Rückforderungsanspruch gegen die Beklagten trotz § 817 BGB durchsetzen könnte (dazu Senat BGHZ 36, 395, 399) oder hier wegen der Mitwirkung ihres Stadtrats (dazu Senat BGHZ 36, 395, 400) daran gehindert wäre, nicht an.

  • OLG Dresden, 10.04.2000 - 3 W 382/00

    Genehmigung zu VZOG-Verfügung

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Zu ihrer Einführung und zur Regelung der Modalitäten ihrer Ausübung war der Bund auf Grund seiner Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht befugt (OLG Dresden, Beschl. v. 10. April 2000, 3 W 382/00, juris, insoweit in NotBZ 2000, 197 nicht abgedruckt; Schmidt-Räntsch/Hiestand, RVI, § 8 VZOG Rdn. 44).

    Es wäre denkbar gewesen, Verfügungen auf Grund dieser Verfügungsbefugnis den Vorschriften über die Verwendung eigenen Vermögens zu unterstellen, die nach der Zuordnung ohnehin anzuwenden waren (OLG Dresden NotBZ 2000, 197; Schmidt-Räntsch, ZIP 1991, 973, 978; ders. Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 82).

    Darauf, wem der betreffende Vermögenswert zugefallen ist, kann es dann aber auch nicht ankommen (OLG Dresden, NotBZ 2000, 197; OLG-NL 1997, 125, 126).

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    b) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG unterliegen weder der Genehmigungspflicht nach § 90 SächsGO und den entsprechenden Vorschriften der anderen neuen Länder noch dem darin enthaltenen Gebot, kommunales Vermögen in der Regel nur zum vollem Wert zu veräußern (Fortführung von Senat BGHZ 141, 184).

    Das hat der Senat für einen Vertrag entschieden, der vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags am 3. Oktober 1990 abgeschlossen worden ist (BGHZ 141, 184, 188 f.).

    Die Vorschrift ist hier ebenso wie § 90 Abs. 3 Nr. 1 SächsGO nicht anwendbar, weil die Klägerin nicht nach der Zuordnung des Grundstücks auf sie als Eigentümerin, sondern zuvor auf Grund von § 8 VZOG als verfügungsbefugte Stelle gehandelt hat und § 8 Abs. 1a VZOG auch von der Einhaltung dieses Gebots freistellt (vgl. Senat BGHZ 141, 184, 189).

  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01

    Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Die Erlöse aus solchen Verkäufen sind nämlich nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 1 EntschG bis zu diesem Zeitpunkt ohne Nachschußpflicht (BVerwG VIZ 2002, 626, 627) an den Entschädigungsfonds abzuführen und deshalb in dem kommunalen Haushalt durchlaufende Posten.

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Nachzahlungspflicht der Kommunen auch im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 1 EntschG abgelehnt (VIZ 2002, 626, 627).

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 21/83
    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Das ist bei einem Verstoß gegen Art. 81 der Bayerischen Verfassung (BGHZ 47, 30, 39 - Grundstockvermögen) und gegen den dem § 90 SächsGO funktionell vergleichbaren Art. 75 BayGO (BayObLGZ 1983, 85, 91 für Art. 75 Abs. 1 Satz 1 und BayObLGZ 1995, 225, 226 f. für Art. 75 Abs. 1 Satz 2) bejaht worden.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 47, 30, 39 f.) und das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1983, 85, 91; 1995, 225, 226 f.) sehen vergleichbare Vorschriften des bayerischen Landesrechts als Verbotsgesetz an.

  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 42/95

    Prüfung der Veräußerung unter Wert bei einem Gemeindegrundstück

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Das ist bei einem Verstoß gegen Art. 81 der Bayerischen Verfassung (BGHZ 47, 30, 39 - Grundstockvermögen) und gegen den dem § 90 SächsGO funktionell vergleichbaren Art. 75 BayGO (BayObLGZ 1983, 85, 91 für Art. 75 Abs. 1 Satz 1 und BayObLGZ 1995, 225, 226 f. für Art. 75 Abs. 1 Satz 2) bejaht worden.

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 47, 30, 39 f.) und das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1983, 85, 91; 1995, 225, 226 f.) sehen vergleichbare Vorschriften des bayerischen Landesrechts als Verbotsgesetz an.

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Komplettierungsverkäufe konnten auf Grund von § 8 VZOG abgeschlossen werden (Abgrenzung zu BVerwG VIZ 1999, 534).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. November 1998 (3 C 35.97, VIZ 1999, 534, 535) die Auffassung vertreten, die Verfügungsbefugnis habe nur den Zweck, daß über Grund und Boden zu Investitionszwecken und für kommunale Vorhaben sofort habe verfügt werden können.

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
    Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein Verbotsgesetz oder gegen die guten Sitten, führt das, abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des § 138 Abs. 2 BGB, grundsätzlich nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, nicht auch zur Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäfts (für § 134 BGB: BGHZ 115, 123, 130; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 1. Aufl., § 134 Rdn. 22; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 134 Rdn. 13; Staudinger/Sack, BGB, [Bearb. 2003] § 134 Rdn. 116; für § 138 Abs. 1 BGB: Senatsurt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, DtZ 1997, 229; Bamberger/Roth/Wendtland, aaO, § 138 Rdn. 36; Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 138 Rdn. 52; Staudinger/Sack, aaO, § 138 Rdn. 140).

    Anders liegt es nur, wenn das Verbotsgesetz gerade auch das Erfüllungsgeschäft verhindern will (BGHZ 11, 59, 61 f.; 47, 364, 369; 115, 123, 130 f.) oder wenn der Verstoß gegen die guten Sitten auch im Erfüllungsgeschäft selbst liegt (Senatsurt. v. 21. März 1997, aaO).

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

  • BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03

    Entgeltlichkeit von dinglichen Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken

  • BGH, 23.01.2004 - V ZR 205/03

    Eigentumsverhältnisse an einem ehemals im Eigentum einer Kirchengemeinde

  • VG Dresden, 08.05.2002 - 12 K 2709/99
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03

    Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

  • BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92

    Recht der Deutschen Einheit: Zum Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages zu bei

  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen;

  • BVerwG, 05.08.2004 - 8 B 37.04

    Würdigung des Sachverhaltes als Zurechnung zum materiellen Recht - Verstoß gegen

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

  • OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 38/99
  • LG Dresden, 17.03.2003 - 6 O 3261/02

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung; Anspruch auf Rückauflassung und Herausgabe

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

  • OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03

    Veräußerung von Grundstücken an die Nutzungsberechtigten nach dem sog.

  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Allerdings kann bei grober Verletzung der für die Haushaltsführung staatlicher Stellen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ein Vertrag gegen die guten Sitten verstoßen (BGHZ 36, 395, 398; BGHZ 160, 240, 246 f.) und damit nichtig sein.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11

    Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.09.2004 (Urteil v. 17.09.2004, V ZR 339/03, BGHZ 160, 240 ff.) zum gleichlautenden § 90 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung diese Streitfrage ebenfalls aufgeworfen.
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 236/05

    Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers; Umfang des öffentlichen

    Aus diesem Grund hat es der Senat auch nicht beanstandet, wenn die Kommunen mit Inhabern dinglicher Nutzungsrechte sog. Komplettierungskaufverträge zu den gleichen Bedingungen auch nach dem Fortfall der Preisbindung am 1. Juli 1990 und nach dem Erlass des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes abschlossen (BGHZ 160, 240, 247 ff.).

    bb) Eine Genehmigung nach § 49 Kommunalverfassung war nicht erforderlich, weil die Grundstücke der Stadt S. nicht zugeordnet waren (Senat, BGHZ 141, 184, 188 f.) und Verfügungen aufgrund von § 8 VZOG von der Genehmigungspflicht freigestellt sind (Senat BGHZ 160, 240, 244).

    Sie haben auch keine Sondervorteile erlangt, sondern Komplettierungskaufverträge geschlossen, deren Abschluss nach dem Verkaufsgesetz jeder Bürger der DDR, insbesondere jeder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts, beantragen konnte und mehr Bürger beantragt haben, als die Behörden bewältigen konnten (Senat BGHZ 160, 240, 248 f.).

  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Nichtigkeit von Verträgen, die eine Zuwendung an Private ohne Gegenleistung zum Gegenstand haben und unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden können (BGH Urt. v. 17. September 2004 - V ZR 339/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05

    Freistellung des Komplettierungskäufers von Ersatzforderungen anderer

    Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).

    Das stand zwar unter den besonderen Bedingungen des Verkaufsgesetzes der DDR, die hier vorlagen, einem Verkauf nicht von vornherein entgegen (Senat BGHZ 160, 240, 247 ff.).

    Voraussetzung dafür war aber, was die Revision nicht berücksichtigt, dass der Verkauf keine zusätzlichen Ersatzpflichten der verkaufenden öffentlichen Stelle auslöste, die aus deren sonstigem Vermögen zu bestreiten waren (Senat, Urt. v. 17. September 2004, V ZR 339/03, ZfIR 2004, 998, 1004, insoweit in BGHZ 160, 240 nicht abgedruckt).

    Ermöglicht sie aber einen von dem Beklagten gewollten und für ihn günstigen Verkauf, auf den er keinen Anspruch hat (Senat, BGHZ 160, 240, 247), nimmt sie auf die Interessen des Beklagten angemessen Rücksicht.

  • LAG Hamm, 15.02.2022 - 6 Sa 903/21

    Hohe Abfindung wirksam vereinbart - Stadt Iserlohn unterliegt mit

    Die Handhabung der Haushaltsvorschriften muss vielmehr in einem so hohem Maß fehlerhaft sein, dass von einer sparsamen Ausgabe der öffentlichen Mittel und einer ordnungsgemäßen Verwendung des öffentlichen Vermögens schlechthin nicht mehr gesprochen werden kann (BGH 17.09.2004 - V ZR 339/03, Juris; BGH 07.03.1962 - V ZR 132/60, NJW 1962, 955).
  • VG Potsdam, 15.02.2017 - 2 K 2308/15

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

    Dass eine einzelfallbezogene Bewertung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts vorzunehmen und dabei auch die Gründe für die Entscheidung der Gemeinde zu berücksichtigen sein könnten, ergibt sich schon aus dem von der Klägerseite mit Schriftsatz vom 16. Juli 2007 in das Verwaltungsverfahren eingebrachten Urteil des BGH vom 17. September 2004 - V ZR 339/03 -.

    BGH, Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 339/03 - ("Dresdner Komplettierungskäufe"), juris, Rn. 24.

    Urteil vom 17. September 2004, a. a. O. Rn. 15 ff.

    BGH, Urteil vom 17. September 2004, a. a. O., Rn. 19.

  • OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07

    Grundstückskauf nach "Modrow-Gesetz" gescheitert

    Es verbleibe bei der Befreiung von dem Genehmigungserfordernis nach § 8 Abs. 1a VZOG, was sich aus einer einschlägigen BGH-Entscheidung vom 17.09.2004 entnehmen lasse (Az. V ZR 339/03).

    Auch das von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung herangezogene Urteil des BGH vom 17.09.2004 (Az. V ZR 339/03) spricht gerade nicht für eine Entbehrlichkeit der Genehmigung nach § 90 SächsGemO im hiesigen Fall.

    Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 32.04

    Abführungspflicht; Auskehr; Entschädigungsfonds; Veräußerungserlös; regelmäßiger

    Aus vergleichbaren Gründen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. September 2004 (V ZR 339/03 - BGHZ 160, 240) den Abschluss eines Komplettierungskaufes zu "Modrow-Preisen" als durch die Verfolgung einer legitimen öffentlichen Aufgabe gerechtfertigt und daher - für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, dort im September 1996 - nicht als sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB angesehen.
  • BGH, 25.09.2008 - V ZR 23/08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Die aufgeworfenen Fragen hat der Senat in seinem Urteil vom 17. September 2004 (BGHZ 160, 240) geklärt.
  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung

  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 32/02

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu

  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 43/02
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