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   BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57   

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https://dejure.org/1957,1041
BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57 (https://dejure.org/1957,1041)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1957 - V ZR 45/57 (https://dejure.org/1957,1041)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1957 - V ZR 45/57 (https://dejure.org/1957,1041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1840
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1957 - V ZR 17/57

    Kenntnis der Berggefahr

    Auszug aus BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
    Zwar entfällt die Zulässigkeit der Revision nicht, wie der Beklagte meint, bereits deshalb, weil in der Revisionsbegründung vom 11. Januar 1955 nicht ausdrücklich erklärt worden ist, aus welchen Gründen ihr Verfasser die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder die sonstige Notwendigkeit einer weiteren Instanz für gegeben erachtet (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c RGG); denn einer solchen, sich streng an den Wortlaut des Gesetzes haltenden Erklärung bedarf es, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 29. Mai 1957, V ZR 17/57 (WM 1957, 936; in BGHZ 24, 337 und NJW 1957, 1320 insoweit nicht mit abgedruckt) ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht, wenn sich auch ohne sie das Vorhandensein der erwähnten Zulässigkeitsvoraussetzungen mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesamtinhalt des Revisionsvorbringens ergibt.
  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
    Da die bisherige Klägerin erst nach diesem Tage, nämlich am 16. Februar 1957, verstorben ist, war sie im Zeitpunkt ihres Todes nicht im Sinne des § 246 ZPO durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten; denn eine solche Vertretung konnte weder durch den Anwalt, der seinerzeit die Revision für sie in Saarbrücken eingelegt hat, noch durch ihren Prozeßbevollmächtigten aus den beiden ersten Rechtszügen, sondern nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen (BGHZ 2, 227).
  • RG, 21.01.1902 - III 426/01

    Kontradiktorisches oder Versäumnisurteil?

    Auszug aus BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
    Die erstere Ansicht ist vom Reichsgericht in einer früheren Entscheidung vertreten worden (RGZ 50, 384, 386 f); ihr haben sich ferner angeschlossen das Reichsarbeitsgericht (RAG 14, 16, 19) sowie Rosenberg (Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl. § 106 III am Anfang, S. 493) und Baumbach/Lauterbach ZPO 24. Aufl. Übersicht 3 A vor § 330; § 557 Anm. 2 a; § 542 Anm. 1 B).
  • RG, 23.02.1939 - V 174/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann das Urteil eines Oberlandesgerichts, das die

    Auszug aus BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
    Die weitere, von Baumbach/Lauterbach für seine Auffassung noch angeführte Entscheidung RGZ 159, 357, 358 läßt die Frage offen und könnte wohl eher, worauf Pohle (a.a.O.) hinweist, als Anzeichen eines bevorstehenden Wechsels in der Auffassung des Reichsgerichts angesehen werden.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Ein Urteil, das nach § 519b ZPO eine Berufung als unzulässig verwirft, ohne daß die Säumnis einer Partei hierauf Einfluß hätte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 9. Oktober 1957 - V ZR 45/57, NJW 1957, 1840), ist kein Versäumnisurteil i.S.v. § 542 ZPO, weil es nicht auf einer Säumnis beruht (vgl. RGZ 159, 357, 360).
  • KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14

    Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von

    Die Vorratsteilung nach § 8 WEG durch den Alleineigentümer wird auch nicht als Inhaltsänderung sondern als bloße Teilung des Vollrechts angesehen, weil in der Hand des Alleineigentümers Miteigentumsanteile, die durch Verbindung mit dem Sondereigentum an einer Raumeinheit inhaltlich geändert werden könnten, vor der Teilung gar nicht bestehen (BayObLG, NJW 1957, 1840; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 8 Rdn. 10; Krause in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 8 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in

    2 Z 226/56|OLG Frankfurt; 22.07.1959; 6 W 417/58">BayObLGZ 1957, 102 = NJW 1957, 1840 und OLG Frankfurt NJW 1959, 1977 für das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl. Rdnr. 2849; von Oefele in Bauer/von Oefele, a.a.O., AT V 188).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1988 - 5 W 60/88

    Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte; Eintragung eines

    Im Falle der Umwandlung von Eigentum bzw. eines Erbbaurechts in Wohnungseigentum bzw. Wohnungserbbaurechte nach §§ 3, 8, 30 WEG wandelt sich eine am ganzen Grundstück bestehende Grundschuld in eine Gesamtgrundschuld an allen Anteilen um, §§ 1192 Abs. 1, 1132, 1114 BGB ; ein dingliches Wohnrecht an dem Grundstück, § 1093 BGB , besteht dagegen nur an dem Anteil fort, dem der betroffene Gebäudeteil unterliegt (allgemeine Ansicht, s. nur BGHZ 49, 250; RGZ 146, 365; OLG München, MDR 1972, 239; OLG Frankfurt, NJW 1959, 1977 f.; BayObLG, NJW 1957, 1840; OLG Stuttgart , NJW 1954, 682; Münchener Kommentar-Röll, BGB, 2. Aufl., § 3 WEG, Rdn. 12; Soergel/Baur, BGB, 11. Aufl., § 3 WEG, Rdn. 7 f.; Horber, GBO, 17. Aufl., Anh. zu § 3 Anm. 3a; Weitnauer/Wirths, WEG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 16 ff.; Bärmann/Pick/Merle , WEG, 6. Aufl., § 1 Rdn. 83; jeweils mit weiteren Nachweisen; anderer Meinung für das Wohnungsrecht lediglich Riedel, MDR 1952, 403, 405).
  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

    Einer solchen bedarf es jedoch, wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 29. Mai 1957 - V ZR 17/57 und vom 9. Oktober 1957 - V ZR 45/57 - überzeugend dargelegt hat, dann nicht, wenn sich ohne sie das Vorhandensein der erwähnten Zulässigkeitsvoraussetzungen mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesamtinhalt des Revisionsvorbringens ergibt.
  • BGH, 10.06.1959 - IV ZA 24/59

    Rechtsmittel

    Der V. Zivilsenat hat in einem LM ZPO § 330 Nr. 1 veröffentlichten Urteil vom 9. Oktober 1957 V ZR 45/57 davon abgesehen, die Frage allgemein zu beantworten, ob im Falle der Säumnis des Revisionsklägers eine Revision durch Versäumnisurteil oder durch ein die Instanz beendendes unechtes Versäumnisurteil zu verwerfen sei, und in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die Revision durch echtes Versäumnisurteil verworfen, weil die Entscheidung in dem von ihm zu entscheidenden Fall auch auf der Säumnis des Rechtsmittelklägers beruhe.
  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 32/57

    Schadensersatzpflicht des Bergwerkseigentümers

    Da der Übergang anhängiger Verfahren "in der Lage, in der sie sich befinden", geschieht (Art. 9 Nr. 11 6 Abs. 2 des Rechtsangleichungsgesetzes), beurteilt sich die Zulässigkeit der Revision in solchen Fallen nicht nach der Zivilprozeßordnung, sondern nach den früheren saarländischen Bestimmungen (vgl. Urteile des Senats vom 29. Mai 1957, V ZR 17/57, WM 1957, 936, und vom 9. Oktober 1957, V ZR 45/57).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 66/60
    Urt., unechtes Versäumnisurt., ergehen (so OGHZ 1, 354 m. Anm. von Pohle hierzu in MDR 49, 418; Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Vorbem. III, 3 vor § 330, § 566 Erl. III, 1 a; Wieczorek, ZPO § 330 Anm. B IV a 1; nicht grundsätzlich anders auch BGH, Urt. v. 9.10.1957 - V ZR 45/57 - LM Nr. 1 zu § 330 ZPO = NJW 57, 1840).
  • BGH, 22.03.1966 - V ZR 143/63

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Klageantrags auf Zahlung einer

    Es handelte sich deshalb um ein kontradiktorisches unechtes Versäumnisurteil (vgl. LM § 554 a ZPO Nr. 9 für den insoweit gleichgelagerten Fall der Verwerfung der Revision als unzulässig; in dem zeitlich früher liegenden Urteil des Senats vom 9. Oktober 1957, V ZR 45/57, LM § 330 ZPO Nr. 1 ist die Frage noch offen gelassen worden), gegen das an sich die Revision statthaft gewesen wäre (RGZ 131, 109; RG JW 1936, 1293; Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. III 3 vor § 330).
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