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   BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16   

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https://dejure.org/2017,16128
BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16 (https://dejure.org/2017,16128)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2017 - V ZR 52/16 (https://dejure.org/2017,16128)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2017 - V ZR 52/16 (https://dejure.org/2017,16128)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 S 1 BGB, § 95 Abs 1 S 2 BGB
    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur zu einem vorübergehenden Zweck

  • IWW

    § 93 BGB, § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 929 ff. BGB, § 95 BGB, § 94 BGB, § 95 Abs. 1 BGB, § 94 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 95 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer

    Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks; Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck; Verbleib der Anlage für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 95 Abs. 1 Satz 2
    Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks unabhängig von der wirtschaftlichen Lebensdauer der Anlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist eine Windkraftanlage auf einem Grundstück sonderrechtsfähig?; § 95 I 1 BGB

  • rewis.io

    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur zu einem vorübergehenden Zweck

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 93; BGB § 95 Abs. 1 S. 1-2; BGB §§ 929 ff.
    Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks; Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck; Verbleib der Anlage für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück

  • datenbank.nwb.de

    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur zu einem vorübergehenden Zweck

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage ist kein wesentlicher Grundstücksbestandteil!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Windkraftanlage und Verbindung mit einem Grundstück nur zu einem vorübergehenden Zweck

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann kann eine Sache bei einer Verbindung aufgrund eines zeitlichen Nutzungsrechtes Scheinbestandteil eines Grundstücks sein?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlage auf einem Grundstück kann Scheinbestandteil sein

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Windkraftanlage auf "fremdem" Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Windkraftanlage auf einem Grundstück kann Scheinbestandteil sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Windkraft u. Photovoltaik: Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Windkraft u. Photovoltaik: Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer wird mit vorübergehender Errichtung einer Windkraftanlage nicht Eigentümer der Anlage - Verbindung mit Grundstück für gesamte wirtschaftliche Lebensdauer unerheblich

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Windkraftanlagen (Yannick S. Chatard und Carolin Langlitz; ZJS 2017, 591

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Windkraftanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 95 BGB: Nur vorübergehender Zweck auch bei Verbindung für gesamte Lebensdauer? (IMR 2017, 1117)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraftanlage als Scheinbestandteil - kein Zuschlag in Zwangsversteigerung! (IVR 2017, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2099
  • MDR 2017, 758
  • DNotZ 2017, 946
  • NZM 2017, 851
  • ZMR 2018, 465
  • WM 2017, 1081
  • Rpfleger 2017, 638
  • BauR 2017, 1370
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.2016 - V ZR 110/15

    Anbau eines Wintergartens durch den Mieter: Vermutung der Verbindung zu einem

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Scheinbestandteile bleiben, obwohl mit dem Grundstück verbunden, rechtlich selbständige bewegliche Sachen und werden deshalb nach den §§ 929 ff. BGB übereignet (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 168/85, NJW 1987, 774; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 15).

    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 270/83, BGHZ 92, 70, 73; Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 302/98, NJW 2000, 1031, 1032; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16).

    b) Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5; Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 13).

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 270/83, BGHZ 92, 70, 73; Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 302/98, NJW 2000, 1031, 1032; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16).

    b) Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5; Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 13).

  • OLG Schleswig, 26.08.2005 - 14 U 9/05

    Windkraftanlage als "Scheinbestandteil" des Grundstückes

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    (2) Dem steht die Auffassung gegenüber, dass die Annahme, eine Verbindung sei zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, nicht von der Nutzungsdauer der eingebrachten Sache abhängt (OLG Schleswig, WM 2005, 1909, 1912; MüKoBGB/Stresemann, 7. Aufl., § 95 Rn. 12; Erman/J. Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 94 Rn. 12; Fischer/Klindtworth in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Aufl., Bd. 2, §§ 929 bis 930 BGB, Rn. 125; Hagen, CuR 2010, 44, 46 f.; Peters, WM 2007, 2003, 2006; Voß/Steinheber, ZfIR 2012, 337, 341; Derleder/Sommer, ZfIR 2008, 325, 329).

    Bei Tausch vorhandener Windkraftanlagen gegen leistungsstärkere "verbrauchen" sie sich gerade nicht auf dem Fremdgrundstück, sondern werden vor Ablauf ihrer erwarteten Lebensdauer von dem Grundstück entfernt, verkauft und an anderer Stelle weiter genutzt (vgl. OLG Schleswig, WM 2005, 1909, 1912; Peters, WM 2007, 2003, 2006).

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 270/83, BGHZ 92, 70, 73; Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 302/98, NJW 2000, 1031, 1032; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    b) Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5; Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 13).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Scheinbestandteile bleiben, obwohl mit dem Grundstück verbunden, rechtlich selbständige bewegliche Sachen und werden deshalb nach den §§ 929 ff. BGB übereignet (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 168/85, NJW 1987, 774; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 15).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 266/12

    Formular-Kleingartenpachtvertrag: Wirksamkeit von Vereinbarungen für den Fall des

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    b) Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1952 - V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5; Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 266/12, NJW-RR 2013, 910 Rn. 13).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 302/98

    Geltung des § 283 BGB für Bereicherungsansprüche

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 270/83, BGHZ 92, 70, 73; Senat, Urteil vom 20. Mai 1988 - V ZR 269/86, BGHZ 104, 298, 301; Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 302/98, NJW 2000, 1031, 1032; Urteil vom 23. September 2016 - V ZR 110/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 83/97

    Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück zu Zeiten der

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Der Einfügende kann in dem einen wie in dem anderen Fall darauf angewiesen sein, die Sache als Kreditunterlage zu verwenden, oder die Möglichkeit haben wollen, über seine Investition während der Nutzungszeit anderweitig zu disponieren (Hagen, CuR 2010, 44, 46; siehe auch Senat, Urteil vom 15. Mai 1998 - V ZR 83/97, WM 1998, 1632, 1635).
  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

    Auszug aus BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
    Dem Interesse an der Verfügbarkeit über die eingefügte Sache, also deren Sonderrechtsfähigkeit, kommt nach der Wertung des § 95 Abs. 1 BGB insoweit Vorrang vor dem durch § 94 Abs. 1 BGB geschützten Interesse des Verkehrs mit Grundstücken an Klarheit und Publizität der Rechtsverhältnisse zu (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2005 - V ZR 35/05, BGHZ 165, 184, 191).
  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 225/19

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - im Sinne des § 95 Abs. 1 BGB hergestellt ist (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/19, WM 2020, 938 Rn. 7).

    Eine Verbindung zu einem vorübergehenden Zweck ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 14 f.).

  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 69/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - im Sinne des § 95 Abs. 1 BGB hergestellt ist (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/19, WM 2020, 938 Rn. 7).

    Eine Verbindung zu einem vorübergehenden Zweck ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 14 f.).

    Der Gesetzgeber hat dieses Interesse bei einer Nutzung des Grundstücks zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines begrenzten Rechts am Grundstück als berechtigt anerkannt (Motive III S. 47, 48) und hat ihm insoweit Vorrang vor dem durch § 94 Abs. 1 BGB geschützten Interesse des Verkehrs mit Grundstücken an Klarheit und Publizität der Rechtsverhältnisse zuerkannt (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2005 - V ZR 35/05, BGHZ 165, 184, 191; Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 21).

  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    Der Gesetzgeber hat dieses Interesse bei einer Nutzung des Grundstücks zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines begrenzten Rechts am Grundstück als berechtigt anerkannt und ihm insoweit Vorrang vor dem durch § 94 Abs. 1 BGB geschützten Interesse des Verkehrs mit Grundstücken an Klarheit und Publizität der Rechtsverhältnisse zuerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - V ZR 35/05, BGHZ 165, 184 [juris Rn. 25]; vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, RdE 2018, 429 Rn. 21; vom 22. Oktober 2021 - V ZR 69/20, BGHZ 231, 310 Rn. 41).

    Maßgeblich ist danach der innere Wille des Einfügenden im Zeitpunkt der Verbindung der Sache (BGH, RdE 2018, 429 Rn. 14 bis 23).

  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/19

    Mobilheim als fester Bestandteil eines Grundstücks

    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099 Rn. 7 mwN).

    Nimmt der Eigentümer die Verbindung vor, greift aber - anders als wenn ein Mieter, Pächter oder ähnlich schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück verbindet (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099 Rn. 8 mwN) - die Vermutung für eine lediglich vorübergehende Verbindung nicht; denn es fehlt an einer Grundlage für eine Vermutung zugunsten eines inneren Willens.

  • BFH, 07.11.2019 - I R 46/17

    Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen

    Dies gilt auch für die Rechtsprechung des BGH zur Behandlung von Windkraftanlagen auf gepachteten Grundstücken als Scheinbestandteile i.S. des § 95 BGB (Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099) sowie zur Abgrenzung zwischen Kaufverträgen mit Montageverpflichtung und Werkverträgen / Werklieferungsverträgen (Urteile vom 22.07.1998 - VIII ZR 220/97, NJW 1998, 3197; vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2004, 850; vom 15.04.2004 - VII ZR 291/03, NJW-RR 2004, 1205).
  • FG Niedersachsen, 28.07.2021 - 9 K 234/17

    Steuerliche Folgen der Veräußerung eines zuvor der Vermietung dienenden sog.

    Der Kläger verweist insoweit auf die Entscheidung zu Windenergieanlagen des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2017 (V ZR 52/16).

    (c) Die vom Kläger angeführte BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 7. April 2017 V ZR 52/16, NJW 2017, 2099 betr. Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage) steht nicht entgegen.

    55 Der BGH hat in diesem Zusammenhang aktuell entschieden, dass eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll (Urteil vom 7. April 2017 V ZR 52/16, NJW 2017, 2099 betr. Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage).

  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 8/20

    Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

    Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - im Sinne des § 95 Abs. 1 BGB hergestellt ist (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/19, WM 2020, 938 Rn. 7).

    Eine Verbindung zu einem vorübergehenden Zweck ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll (Senat, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, ZfIR 2017, 541 Rn. 14 f.).

  • BGH, 17.09.2020 - IX ZR 62/19

    Räumungspflicht des Gewerbegrundstücks im Insolvenzverfahren: Teilweise Räumung

    Maßgeblich ist der innere Wille des Einfügenden im Zeitpunkt der Verbindung der Sache (BGH, Urteil vom 7. April 2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099 Rn. 7 mwN).
  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    Dieser muss allerdings mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen sein (BGH-Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16, NJW 2017, 2099, Rz 7).
  • KG, 10.12.2018 - 8 U 55/18

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Entfernung der baulichen Anlagen bei

    Werden von einem (Vor-)Mieter Baulichkeiten auf dem von ihm genutzten Grundstück eingebracht und mit diesem fest verbunden, so spricht eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Mietverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S. von § 95 BGB geschehen sollte mit der Folge, dass diese Sachen als bloße "Scheinbestandteile" nicht gemäß §§ 93, 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen, sondern im Eigentum des Mieters verbleiben (s. BGH NJW 2017, 2099 Tz 7 f.; NJW-RR 2013, 910 Tz 13).
  • FG Münster, 18.06.2020 - 8 K 786/19

    Verkauf eines Mobilheims unterliegt Grunderwerbsteuer!

  • BFH, 23.02.2022 - II R 45/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung

  • KG, 20.02.2018 - 1 W 342/17

    Bestellung einer Grunddienstbarkeit zugunsten mehrerer im Eigentum einer Person

  • OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19

    Photovoltaikanlage, Solarmodule und Unterkonstruktion - Anspruch auf Herausgabe

  • OLG Bamberg, 05.03.2020 - 1 U 122/19

    Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Berufung, Mietvertrag, Vertrag,

  • LG Köln, 07.05.2019 - 6 T 1/19
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2023 - 13 W 2/23

    Ansprüche des Verpächters nach Beendigung des Pachtverhältnisses; Anspruch auf

  • LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 25/19

    Wohnungseigentumsanlage: Eigentums- und Nutzungsrechte an einer von einem

  • LG Deggendorf, 18.01.2019 - 31 O 274/18

    Wesentlicher Bestandteil einer Photovoltaik

  • OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21

    Eigentumsübertragung eines Grundstücks im Gebiet der ehemaligen DDR

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 K 84/21

    Zur Frage der Grunderwerbsteuerbarkeit beim Erwerb eines Bootsschuppens

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