Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47441
BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17 (https://dejure.org/2017,47441)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2017 - V ZR 64/17 (https://dejure.org/2017,47441)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2017 - V ZR 64/17 (https://dejure.org/2017,47441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 442 Abs 1 S 1 BGB, § 444 BGB, Art 103 Abs 1 GG, § 139 ZPO
    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln: Gehörsverletzung durch Verstoß gegen die Hinweispflicht und durch Beweisantizipation; Erkennbarkeit eines Mangels für Verkäufer und Käufer bei ...

  • IWW

    § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 444 Alt. 1 BGB, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 444 BGB, § 414 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...

  • rewis.io

    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln: Gehörsverletzung durch Verstoß gegen die Hinweispflicht und durch Beweisantizipation; Erkennbarkeit eines Mangels für Verkäufer und Käufer bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in einem Keller; Unerheblichkeit des Gesichtspunkts der Erkennbarkeit des Mangels für die Beklagten zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Entscheidungserheblicher Verstoß des Gerichts ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen rechtliches Gehör nach Beweiswürdigung zur Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden in erworbener Immobilie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    a) Ein Gericht verletzt Art. 103 Abs. 1 GG, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots auf einer vorweggenommenen tatrichterlichen Beweiswürdigung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 8).

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, aaO).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZR 170/16

    Berufung im Streit um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, DWW 2017, 230; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, r + s 2015, 44 Rn. 4).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände sich zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15

    Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Musste die Partei nach dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht damit rechnen, dass das Gericht den Beweis als nicht geführt ansehen wird, darf ihr nicht die Möglichkeit abgeschnitten werden, durch neue Beweisanträge oder Richtigstellungen auf das Ergebnis der Beweisaufnahme noch Einfluss zu nehmen (Senat, Urteil vom 15. April 2016 - V ZR 42/15, NJW 2016, 3100 Rn. 32).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 232/15

    Zurückweisung des von dem Käufer angebotenen Sachverständigenbeweises als ein für

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Ein solcher Schluss kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es sich um einen Mangel handelt, der seiner Art nach unabhängig von Zeitpunkt und Dauer der Besichtigung für jeden Käufer ebenso erkennbar sein muss, wie für den Verkäufer (vgl. etwa zu Rissen in der Fassade Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, BeckRS 2016, 12968 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 273/13

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Anspruch auf mündliche Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZR 170/16, DWW 2017, 230; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 273/13, r + s 2015, 44 Rn. 4).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Zwar kann der danach erforderliche bedingte Vorsatz des Verkäufers in Bezug auf das Fortbestehen eines Mangels zu verneinen sein, wenn er aufgrund konkreter - von ihm darzulegender und gegebenenfalls zu beweisender - Umstände davon ausgehen darf, der Mangel sei vollständig und dauerhaft beseitigt (vgl. etwa für die Beseitigung eines Hausbockbefalls durch ein Fachunternehmen Senat, Urteil vom 19. Februar 2016 - V ZR 216/14, NJW 2016, 2315 Rn. 16 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    aa) Ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien darf das Gericht nicht auf einen Gesichtspunkt abstellen, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zur rechnen braucht (BVerfGE 86, 133, 144 ff.).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 146/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs nach teilweiser Durchführung der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Dies gilt auch, soweit eine Partei nach den Umständen des Falles durch die vom Gericht beabsichtigte Beweiswürdigung überrascht zu werden droht (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - IV ZR 146/05, BeckRS 2006, 06634 Rn. 4).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17
    Arglistig im Sinne von § 444 BGB handelt, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur Senat, Urteil vom 3. März 1995 - V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550).
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

    Denn auch darin würde eine nicht zulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung liegen (§ 286 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZR 52/15, juris Rn. 9; vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19; vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16, NJW-RR 2018, 74 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2018 - 24 U 185/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der unterbliebenen Aufklärung des Käufers

    Ein Schluss auf die Erkennbarkeit des Mangels für den Käufer kann dann gezogen werden, wenn es sich um einen Mangel handelt, der seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und Dauer der Besichtigung für jeden Käufer ebenso erkennbar sein muss wie für den Verkäufer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, Rz. 13 und vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15).

    Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war wie für ihn (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, Rz. 13).

  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZR 160/21

    Anfechtung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug wegen arglistiger Täuschung i.R.

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 143 f.; BVerfG, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 8; vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, WM 2019, 278 Rn. 68, insoweit in BGHZ 219, 161 nicht abgedruckt; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - VI ZR 1206/20

    Beweisangebot eines Geschädigten auf Einholung eines biomechanischen Gutachtens

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - I ZR 170/18, TranspR 2019, 376 Rn. 13; vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 170/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21

    Schlüssige Darlegung des bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des §

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, BeckRS 2017, 134558 Rn. 19; Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11, WuM 2012, 164 Rn. 8).
  • BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 184/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung eines erheblichen Sachmangels in Form eines

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 8; vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, WM 2019, 278 Rn. 68, insoweit in BGHZ 219, 161 nicht abgedruckt; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 16.08.2022 - VI ZR 1151/20

    Gehörsverletzung bei unzulässiger Beweisantizipation

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt vor, wenn der von einer Partei angebotene Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem unter Beweis gestellten Vorbringen wegen seiner bereits gewonnenen Überzeugung kein Gewicht mehr beimisst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - I ZR 170/18, TranspR 2019, 376 Rn. 13; vom 17. März 2020 - XI ZR 226/19, juris Rn. 11; vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 258/20

    Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2017 - V ZR 64/17, juris Rn. 8; vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, aaO; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht