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   BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67   

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https://dejure.org/1970,204
BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67 (https://dejure.org/1970,204)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1970 - V ZR 71/67 (https://dejure.org/1970,204)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1970 - V ZR 71/67 (https://dejure.org/1970,204)
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Ölheizungsanlage

§ 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbau einer Ölheizungsanlage als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes - Auslegung nach der Verkehrsanschauung zu neuzeitlichen Wohnverhältnissen - Eigentumsvorbehalt als Begründung eines vorübergehenden Zweckes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 324
  • NJW 1970, 895
  • MDR 1970, 495
  • DNotZ 1970, 401
  • DB 1970, 823
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 24/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Die Frage, ob eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt ist, entscheidet sich danach, ob die Einfügung dieser Sache dem Gebäude ein bestimmtes Gepräge gegeben hat; dies ist nach der Verkehrsanschauung bei natürlicher Auffassung über das Wesen, den Zweck und die Beschaffenheit dieses Gebäudes zu beurteilen (RGZ 150, 22, 26; BGH NJW 1953, 1180).

    Nach diesen Grundsätzen ist schon in dem in NJW 1953, 1180 veröffentlichten Urteil auf Grund der in Norddeutschland bestehenden Verkehrsanschauung entschieden worden, daß dort ein neuzeitliches Wohngebäude mit einer vollständigen Beheizungsanlage versehen sein muß und daher auch Heizkörper (dort Gasradiatoren) ungeachtet ihrer leichten Lösbarkeit oder Austauschbarkeit wesentliche Bestandteile eines solchen Gebäudes sind.

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Bei Berücksichtigung der Entwicklung der Heiztechnik und der Anforderungen an neuzeitliche Wohnverhältnisse ist das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung (KG JW 1932, 3006; JW 1933, 920; OLG Nürnberg JW 1934, 1433; OLG Stuttgart Urteil vom 6. Oktober 1965 - 4 U 55/66) mit Recht davon ausgegangen, daß Zentralheizungsanlagen in ihrer Gesamtheit, also einschließlich aller nach technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen eingefügten Teile, wesentliche Bestandteile neuzeitlich eingerichteter Wohnhäuser darstellen, und zwar auch dann, wenn eine solche Anlage, wie dies in zunehmendem Maß geschieht und auch im vorliegenden Fall geschehen ist, nachträglich in ein Altgebäude eingebaut worden ist (vgl. RGZ 158, 362, 367).
  • BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61
    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Das Berufungsgericht begründet diese Auffassung mit dem gegenüber einer Koksfeuerung geringeren Wartungsdienst, der damit verbundenen erhöhten Bequemlichkeit und der durch genaue Regelung erhöhten Rentabilität, welche Umstände in zunehmendem Umfang bei gut ausgestatteten Wohnhäusern zur Einrichtung der Ölfeuerung geführt haben (BGH NJW 1963, 1539 [BGH 08.05.1963 - VIII ZR 252/61]).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 238/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Die Klage ist vielmehr nur begründet, wenn sich die Versteigerung gemäß § 55 ZVG auf diese Gegenstände als Zubehör des Grundstücks (§ 95 Abs. 2 BGB) erstreckt und damit die Ersteherin durch den Zuschlag das Eigenturn an den eingebauten Gegenständen auch dem Berechtigten gegenüber wirksam erlangt hat (RGZ 76, 212, 213; 88, 351, 359 f; BGH NJW 1962, 1498).
  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Im Auge zu behalten ist weiter, daß die (erweiternde) Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksvorkehr dienen soll (BGHZ 26, 225, 228) [BGH 09.01.1958 - II ZR 275/56].
  • RG, 12.04.1911 - IV 384/10

    Zwangsversteigerung; Mitversteigerte fremde Zubehörstücke

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Die Klage ist vielmehr nur begründet, wenn sich die Versteigerung gemäß § 55 ZVG auf diese Gegenstände als Zubehör des Grundstücks (§ 95 Abs. 2 BGB) erstreckt und damit die Ersteherin durch den Zuschlag das Eigenturn an den eingebauten Gegenständen auch dem Berechtigten gegenüber wirksam erlangt hat (RGZ 76, 212, 213; 88, 351, 359 f; BGH NJW 1962, 1498).
  • RG, 28.06.1916 - V 180/16

    Zwangsversteigerung. ; Mitversteigerte fremde Gegenstände.

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Die Klage ist vielmehr nur begründet, wenn sich die Versteigerung gemäß § 55 ZVG auf diese Gegenstände als Zubehör des Grundstücks (§ 95 Abs. 2 BGB) erstreckt und damit die Ersteherin durch den Zuschlag das Eigenturn an den eingebauten Gegenständen auch dem Berechtigten gegenüber wirksam erlangt hat (RGZ 76, 212, 213; 88, 351, 359 f; BGH NJW 1962, 1498).
  • RG, 23.06.1906 - V 584/04

    1. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen wesentliche Bestandteile des

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Auch ein solcher Gegenstand soll nach dem Willen der Parteien mit der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Hauseigentümers übergehen; nur für den nicht normalen Fall, daß dieser den Kaufpreis nicht erlegen sollte, ist die Rückgabe des Gegenstands an den Kläger vorgesehen (RGZ 63, 416, 421 f; a.A. Moog, NJW 1962, 381, 382).
  • RG, 20.12.1935 - VII 96/35

    1. Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagbescheides, daß

    Auszug aus BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
    Die Frage, ob eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt ist, entscheidet sich danach, ob die Einfügung dieser Sache dem Gebäude ein bestimmtes Gepräge gegeben hat; dies ist nach der Verkehrsanschauung bei natürlicher Auffassung über das Wesen, den Zweck und die Beschaffenheit dieses Gebäudes zu beurteilen (RGZ 150, 22, 26; BGH NJW 1953, 1180).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 263/11

    Öltank als wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes; Anwendbarkeit der

    (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören nach § 94 Abs. 2 BGB alle Bauteile, die zur Errichtung in das Gebäude eingefügt werden und dem Gebäude sein spezifisches Gepräge geben (Senat, Urteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67, BGHZ 53, 324, 325).

    Zu diesen zählt jedenfalls bei einem Wohnhaus nach der Rechtsprechung des Senats auch die Heizungsanlage (Senat, Urteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67, BGHZ 53, 324, 325 f.; ebenso BGH, Beschluss vom 17. September 1987 - III ZR 222/86, BGHR BGB § 94 Abs. 2 Stallgebäude 1).

    Das gilt nicht nur für die Teile der Heizungsanlage, die im Zusammenhang mit ihrem Ersteinbau in das Gebäude eingefügt werden, sondern auch für solche, deren Einbau im Zusammenhang mit einer Erneuerung oder einem Austausch der Heizungsanlage erfolgt (Senat, Urteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67, BGHZ 53, 324, 326; RGZ 158, 362, 367 für Holztäfelung in einem Schloss).

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Heizungsanlage zur Errichtung des Gebäudes oder bei der Erneuerung oder dem Austausch der Heizungsanlage in das Gebäude eingefügt worden ist (Senat, Urteile vom 13. März 1970 - V ZR 71/67, BGHZ 53, 324, 326 und vom 19. Oktober 2012 - V ZR 263/11 aaO Rn. 11).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

    Für Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung des Bauwerks dienen, gilt dasselbe nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt (vgl. RGZ 90, 198, 201; 150, 22, 26; BGH Urteile vom 21. Mai 1953 - IV ZR 24/53, LM Nr. 1 zu § 94 BGB = NJW 1953, 1180 ; vom 8. April 1954 - IV ZR 22/54 und 23/54, LM Nr. 2 zu § 93 BGB ; BGHZ 53, 324, 325) oder wenn sie dem Baukörper besonders angepaßt sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (vgl. RGZ 67, 30, 34; 69, 117, 121; 87, 43, 45; 130, 264, 266).
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